Vorsorge wieder mal bestraft

Die Versicherungsteuer soll ab 1. Januar 2007 ebenso wie die Umsatzsteuer von bisher 16 auf 19 Prozent steigen. Laut Koalitionsvertrag bleibt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz unverändert bei sieben Prozent. Die Versicherungsteuer gehört zu den Verkehrsteuern (wie auch die Mehrwert-, Grunderwerb-, Kfz-, Lotterie- und Feuerschutzsteuer) und fließt zu 100 Prozent in die Bundesfinanzkasse. Steuerfrei sind Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie zu privaten Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen; zudem Beiträge für Rückversicherungen und teilweise für Viehversicherungen.

Die Anhebung 2007 werde rein rechnerisch zu einer Mehrbelastung der gewerblichen Wirtschaft und der Privathaushalte von rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr führen. Damit erhöht sich die Gefahr, dass die Kunden auf Versicherungsschutz verzichten, fürchtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Fall eines Schadens hätte dann die gesamte Volkswirtschaft die Konsequenzen zu tragen, so der GDV. Gleichzeitig steige die Gefahr der Steuervermeidung durch den Abschluss von Policen bei ausländischen Versicherern.

Nach Mitteilung des Comité Européen des Assurances (CEA) liegt in den Nachbarländern die gesamte Belastung für Prämien tatsächlich unter der Hälfte des künftigen deutschen Niveaus. Doch ein Ausweichen auf diese Länder nutzt wenig: Die EU hat dafür gesorgt, dass jeder Steuerflüchtige mindestens den Versicherungsteuersatz bezahlen muss, den er auch zu Hause hätte zahlen müssen, berichtet der Allfinanz-Kurznachrichtendienst map-fax. Der ausländische Versicherer muss seiner Finanzbehörde eine Meldung über steuerfreie Umsätze machen, die dann nach EU-Recht von dort an das zuständige deutsche Bundesamt für Finanzen weitergeleitet werden und letztlich auch beim heimischen Finanzamt landen.

Über 50 Jahre begnügte sich der deutsche Fiskus mit fünf Prozent Versicherungsteuer. Doch dann begannen den Bund Haushaltssorgen zu drücken. Wie die Umsatzsteuer auch, wurde die Versicherungsteuer erhöht - zunächst auf den halben Umsatzsteuersatz, weil es bei der Versicherungsteuer ja keine absetzbare Vorsteuer gibt. So galt ab 1989 der Satz von sieben Prozent. Mit der deutschen Einheit gingen weitere Erhöhungen einher: 1991 auf zehn Prozent, 1993 auf zwölf Prozent, 1995 auf 15 Prozent und schließlich 2002 auf 16 Prozent. Ab 2007 dürften 19 Prozent kommen. Damit würde sich Deutschland in die europäische Spitzengruppe einreihen; nur Finnen und Italiener müssen teils noch mehr zahlen. Da kann man nur neidisch auf die andere Hälfte Europas schauen, die häufig weniger als zehn Prozent zahlen muss, beispielsweise in Großbritannien (fünf Prozent), Schweiz (fünf Prozent), Spanien (sechs Prozent) und Belgien (9,25 Prozent).


Versicherungssteuer in Europa
LandSatz (in %)Ausnahmen (in %)
Finnland22,0Feuerschutzabgabe bei Sach-Policen 3
Italien21,25Unfall und Kranken: 2,5
Dänemark14,0
Österreich11,0Unfall 4,0; Kranken 1,0; Leben unter 10 Jahren 11,0
Griechenland10,0Hausrat und Wohngebäude 15,0
Belgien9,25Zusatzabgabe auf alle Sparten außer Leben
Frankreich9,0Kfz 18,0
Portugal9,0Unfall und Kranken 5,0; stets geringe Zusatzabgabe
Niederlande7,0Unfall und Kranken 0
Spanien6,0Kranken 0; geringe Zusatzabgabe außer Leben
Schweiz5,0Unfall und Kranken 0
Großbritannien5,0Feuerschutzsteuer 5,0
Luxemburg4,0Feuerschutzsteuer 6,0
Irland2,0
Norwegen0Kfz rund 43 Euro feste Gebühr
Schweden0
Quelle: Claus-D. Gießmann in map-fax 46/05
Die Erhöhung der Versicherungsteuer würde nicht alle Sparten in gleicher Höhe treffen. Da bei Sachversicherungen schon Feuerschutzsteuer einberechnet ist, würde der Steuersatz dort geringer ausfallen (Hausrat: 18 Prozent; Gebäude: 17,75 Prozent).



Autor(en): Detlef Pohl

Alle Branche News