Wenn sich bald wieder viele Paare in Deutschland das Ja-Wort geben, vergessen viele auch ihre Finanzplanung der neuen Lebenssituation anzupassen. Wie die Swiss Life rät, sollten Heiratswillige schon vor der Trauung bestehende Versicherungen und Vorsorgemöglichkeiten überprüfen.
Der Versicherer bietet künftigen Ehepaaren unter Tipps und Informationen rund um die Bedeutung des Trauscheins für die künftige Altersversorgung und was man sonst noch vor einer Hochzeit beachten sollte.
Wie es weiter heißt, sollten Paare neben der Altersvorsorge auch auf die Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung achten und an die neuen Gegebenheiten anpassen. Hier überschätzten viele die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Hinterbliebene deutlich. "Ganz gleich, ob nur ein Partner oder beide berufstätig sind. Eine Hinterbliebenenvorsorge etwa ist beiden Partnern wechselseitig sehr zu empfehlen", rät Wolfgang Hiemer von Swiss Life. So bleibe im Ernstfall beispielsweise das Eigenheim erhalten.
Auch Versicherungsvermittler sollten das Frühjahr nutzen, um ihre Kunden auf Anpassungen der Verträge im Falle einer Heirat hinzuweisen.
Foto: Pixelio/Müller
Der Versicherer bietet künftigen Ehepaaren unter Tipps und Informationen rund um die Bedeutung des Trauscheins für die künftige Altersversorgung und was man sonst noch vor einer Hochzeit beachten sollte.
Wie es weiter heißt, sollten Paare neben der Altersvorsorge auch auf die Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung achten und an die neuen Gegebenheiten anpassen. Hier überschätzten viele die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Hinterbliebene deutlich. "Ganz gleich, ob nur ein Partner oder beide berufstätig sind. Eine Hinterbliebenenvorsorge etwa ist beiden Partnern wechselseitig sehr zu empfehlen", rät Wolfgang Hiemer von Swiss Life. So bleibe im Ernstfall beispielsweise das Eigenheim erhalten.
Auch Versicherungsvermittler sollten das Frühjahr nutzen, um ihre Kunden auf Anpassungen der Verträge im Falle einer Heirat hinzuweisen.
Foto: Pixelio/Müller
Autor(en): Versicherungsmagazin