Mit verschärften Ethik-Regeln will die Versicherungsbranche ab Juli 2013 für einen sauberen Verkauf sorgen. Den gegenüber 2010 erweiterten Kodex hat der Gesamtverband der Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) nun auf seiner Homepage veröffentlicht. Der neue Vertriebs-Kodex enthält - wohl als Reaktion auf unethische Belohnungsreisen von Strukturvertrieben - einen Abschnitt "Compliance". Danach sollen die Versicherer klare Regeln für Unternehmensveranstaltungen, Einladungen, Geschenken und Zuwendungen treffen. Ziel ist es, jede Kollision von privaten und geschäftlichen Interessen zu vermeiden.
"Kleine" Eigenprüfung möglich
Gleichzeitig will sich die Branche einer freiwilligen Überprüfung der eigenen Ethikregeln unterwerfen. Ein externer Wirtschaftprüfer soll diese Aufgabe in einem zweijährigen Turnus übernehmen. Anscheinend gibt es aber eine unterschiedliche Prüfintensität. So kann sich der einzelne Versicherer auf "Angemessenheit" oder "Wirksamkeit" hin überprüfen lassen. Während sich die Angemessenheitsprüfung lediglich darauf bezieht, ob die Ethik-Regeln in die "eigenen Vorschriften" aufgenommen wurden, soll per Wirksamkeitsprüfung ermittelt werden, ob der Versicherer die Regeln auch tatsächlich praktiziert.
Anscheinend handelt es sich hier um einen Kompromiss zwischen den einzelnen Mitgliedern des GDV. Der neue Kodex scheint bis zuletzt in seiner genauen Wortwahl umstritten gewesen zu sein, denn er wurde erst sechs Tage nach seiner Verabschiedung veröffentlicht. Überraschend ist ein Rückschritt gegenüber dem Werk von 2010. So heißt es zum Punkt "Zusatzvergütung mit Versicherungsmaklern", dass künftig darauf zu achten sei, mit solchen Vereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht zu beeinträchtigten. Damit werden diese Extra-Vergütungen positiv sanktioniert. Im Kodex 2010 hatte Wortlaut hingegen eher eine generelle Ächtung der Zusatzvergütungen nahegelegt. Schon im Vorfeld hatte der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), der solche Vergütungen ablehnt, versucht beim GDV zu intervenieren. Wie es aussieht vergeblich.
Kunde über alles
Eine deutliche härtere und verbraucherfreundlicherer Formulierung gibt es hingegen beim Thema Beratung und Vermittlung. Hier heißt es nun wörtlich: "Die Beachtung der berechtigten Interessen und Wünsche des Kunden hat Vorrang vor dem Provisionsinteresse der Vertriebe." Sie sollen künftig ihre Vermittler nur noch hinsichtlich einer bedarfsgerechten Beratung steuern. Zudem ist es jetzt für die Versicherer, die den Kodex unterschreiben, Pflicht, sich vor der Zusammenarbeit mit einem Vermittler über ihn bei der Auskunftsstelle für den Versicherungsaußendienst (AVAD) zu erkundigen. Vermittler müssen sich laufend fortbilden und dies nachweisen. Andernfalls soll der Versicherer die Zusammenarbeit mit dem Vermittler einstellen.
Neu ist zudem, dass die Vermittler explizit darauf hingewiesen werden, dass sie die Aufklärung über Nachteile bei der Umdeckung von Lebens- und Krankenversicherungen grundsätzlich dokumentieren müssen. Als Hinweis auf problematische Strukturvertriebe lässt sich zudem die redaktionelle Überarbeitung des Themas Legitimation gegenüber den Kunden interpretieren. Künftig sollen die Vermittler immer angeben, ob und für welche Vertriebsorganisation sie arbeiten. Zudem werden die Versicherer auch unter der Rubrik Allgemeines unmissverständlich darauf hingewiesen, dass sie nicht mit Vermittlern zusammenarbeiten dürfen, die ihren Status verschleiern. Das gilt auch für die nun erstmals erwähnten Internetvergleichsportale. Hier soll eine Kooperation aufgekündigt werden, wenn der Internetbroker nicht deutlich macht, welche Versicherer an seinem Vergleich teilnehmen.
Eine Anleihe gibt es auch beim Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK). So verweist der GDV in seiner Kodex-Einleitung darauf, dass Versicherer und Vertriebe sich an die Grundsätze des "ehrbaren Kaufmanns" binden sollen. Eine solche Initiative betreibt der BVK bereits. Er hat den Verein ehrbarer Kaufmann gegründet. Für den Schlussverkauf 2012, der ein Uni-Sex-Verkauf werden dürfte, bleibt aber erst einmal der Kodex 2010 maßgeblich.
"Kleine" Eigenprüfung möglich
Gleichzeitig will sich die Branche einer freiwilligen Überprüfung der eigenen Ethikregeln unterwerfen. Ein externer Wirtschaftprüfer soll diese Aufgabe in einem zweijährigen Turnus übernehmen. Anscheinend gibt es aber eine unterschiedliche Prüfintensität. So kann sich der einzelne Versicherer auf "Angemessenheit" oder "Wirksamkeit" hin überprüfen lassen. Während sich die Angemessenheitsprüfung lediglich darauf bezieht, ob die Ethik-Regeln in die "eigenen Vorschriften" aufgenommen wurden, soll per Wirksamkeitsprüfung ermittelt werden, ob der Versicherer die Regeln auch tatsächlich praktiziert.
Anscheinend handelt es sich hier um einen Kompromiss zwischen den einzelnen Mitgliedern des GDV. Der neue Kodex scheint bis zuletzt in seiner genauen Wortwahl umstritten gewesen zu sein, denn er wurde erst sechs Tage nach seiner Verabschiedung veröffentlicht. Überraschend ist ein Rückschritt gegenüber dem Werk von 2010. So heißt es zum Punkt "Zusatzvergütung mit Versicherungsmaklern", dass künftig darauf zu achten sei, mit solchen Vereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht zu beeinträchtigten. Damit werden diese Extra-Vergütungen positiv sanktioniert. Im Kodex 2010 hatte Wortlaut hingegen eher eine generelle Ächtung der Zusatzvergütungen nahegelegt. Schon im Vorfeld hatte der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), der solche Vergütungen ablehnt, versucht beim GDV zu intervenieren. Wie es aussieht vergeblich.
Kunde über alles
Eine deutliche härtere und verbraucherfreundlicherer Formulierung gibt es hingegen beim Thema Beratung und Vermittlung. Hier heißt es nun wörtlich: "Die Beachtung der berechtigten Interessen und Wünsche des Kunden hat Vorrang vor dem Provisionsinteresse der Vertriebe." Sie sollen künftig ihre Vermittler nur noch hinsichtlich einer bedarfsgerechten Beratung steuern. Zudem ist es jetzt für die Versicherer, die den Kodex unterschreiben, Pflicht, sich vor der Zusammenarbeit mit einem Vermittler über ihn bei der Auskunftsstelle für den Versicherungsaußendienst (AVAD) zu erkundigen. Vermittler müssen sich laufend fortbilden und dies nachweisen. Andernfalls soll der Versicherer die Zusammenarbeit mit dem Vermittler einstellen.
Neu ist zudem, dass die Vermittler explizit darauf hingewiesen werden, dass sie die Aufklärung über Nachteile bei der Umdeckung von Lebens- und Krankenversicherungen grundsätzlich dokumentieren müssen. Als Hinweis auf problematische Strukturvertriebe lässt sich zudem die redaktionelle Überarbeitung des Themas Legitimation gegenüber den Kunden interpretieren. Künftig sollen die Vermittler immer angeben, ob und für welche Vertriebsorganisation sie arbeiten. Zudem werden die Versicherer auch unter der Rubrik Allgemeines unmissverständlich darauf hingewiesen, dass sie nicht mit Vermittlern zusammenarbeiten dürfen, die ihren Status verschleiern. Das gilt auch für die nun erstmals erwähnten Internetvergleichsportale. Hier soll eine Kooperation aufgekündigt werden, wenn der Internetbroker nicht deutlich macht, welche Versicherer an seinem Vergleich teilnehmen.
Eine Anleihe gibt es auch beim Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK). So verweist der GDV in seiner Kodex-Einleitung darauf, dass Versicherer und Vertriebe sich an die Grundsätze des "ehrbaren Kaufmanns" binden sollen. Eine solche Initiative betreibt der BVK bereits. Er hat den Verein ehrbarer Kaufmann gegründet. Für den Schlussverkauf 2012, der ein Uni-Sex-Verkauf werden dürfte, bleibt aber erst einmal der Kodex 2010 maßgeblich.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek