Versicherer geizen nicht mit Betriebsrente

Auf betriebliche Altersversorgung (bAV) spezialisierte Unternehmensberater haben ermittelt, dass bei Versicherern und Banken die Arbeitgeberleistung zur Betriebsrente nach 45 Jahren Betriebszugehörigkeit für einen Sachbearbeiter zwischen 401 und 581 Euro pro Monat liegt. Experten hatten vermutet, dass es nach dem Streichkonzert im Gerling-Konzern zu branchenweiten Kürzungen kommen könnte.

Gerling hatte die künftigen, vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrenten für 5.000 Beschäftigte je nach Einzelfall um 30 bis 50 Prozent gekürzt. Andere Gesellschaften machen da nicht mit. So hat die HUK-Coburg auf Gegenseitigkeit die bAV sogar verbessert. Weiterhin werde der Löwenanteil vom Unternehmen finanziert, zusätzlich zum Gehalt. Bisher gab es ein Ruhegeld sowie einen Zuschuss bei Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung (50 Euro pro Monat).

Nunmehr gibt es eine flexible beitragsorientierte Leistungszusage. Das Unternehmen zahle Beiträge in eine HUK-Direktversicherung, abhängig vom Gehalt (Grundstufe). Weitere Beiträge zahlt der Arbeitgeber bei Interesse für die Bausteine Berufsunfähigkeitszusatz und Hinterbliebenenversorgung (Zusatzstufen). Allerdings müsse jeder interessierte Mitarbeiter die Hälfte des Beitrages für diese Zusatzstufen von seinem Gehalt bezahlen (Entgeltumwandlung).

Sachbearbeiter könnten bei 45 Jahren Betriebszugehörigkeit mit einer Arbeitgeberleistung von 590 Euro pro Monat rechnen, das mittlere Management mit 1.250 Euro pro Monat. Damit liege die Höhe der betrieblichen HUK-Rente nach Unternehmensangaben etwa doppelt so hoch wie beim Durchschnitt der deutschen Unternehmen.

Im Schnitt erhält das mittlere Management bei Versicherern und Banken nach 45 Jahren vom Arbeitgeber eine Betriebsrente zwischen 701 und 930 Euro pro Monat. Auch die WWK zahlt nach eigenen Angaben Betriebsrente über dem Branchenschnitt; sie werde zu 100 Prozent vom Arbeitgeber finanziert. Für alle Mitarbeiter, die ab 1987 beim Unternehmen zu arbeiten begonnen haben, gelte folgende Regel: Die Höhe richtet sich nach der anrechnungsfähigen Dienstzeit. Pro Dienstjahr wird gezahlt:
  • 0,6 Prozent des ruhegeldfähigen Einkommens, höchstens jedoch 21 Prozent davon,
  • darüber hinaus 1,25 Prozent des ruhegeldfähigen Einkommens, soweit es die Beitrags-Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung beim Ausscheiden aus der WWK übersteigt, höchstens jedoch 43,75 Prozent davon.

Anrechnungsfähig sei jene Zeit, die der Mitarbeiter nach seinem letzten Eintritt in die WWK ununterbrochen im Innendienst bzw. angestellten Außendienst verbracht hat. Als ruhegeldfähiges Einkommen zählt das Bruttoentgelt, das im Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Eintritt des Versorgungsfalles bzw. bei vorzeitigem Ausscheiden gezahlt wurde.

Zusätzlich zu den Arbeitgeberleistungen könnten Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung für das Alter vorsorgen. Dies sei derzeit auf den bAV-Wegen Direktversicherung und Pensionsfonds möglich. Die WWK Pensionsfonds AG war im März 2003 an den Start gegangen. Die Einzahlungen würden ausschließlich in Rückdeckungs-Versicherungen der WWK fließen: in aufgeschobene Rentenversicherungen mit Überschussbeteiligung in Fonds.

Fazit der Stichprobe: Die Versicherer nutzen die Renaissance bei den Betriebsrenten nicht nur für die Akquisition von Neugeschäft in anderen Firmen, sondern auch für die zeitgemäße Anpassung im eigenen Unternehmen.

Detlef Pohl

Autor(en): Detlef Pohl

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