Vermittlung nur mit qualifizierter Beratung

740px 535px
In Deutschland darf es auch in Zukunft keine Vermittlung von Versicherungsprodukten ohne ausreichende Beratung geben, fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn gerade die persönliche Beratung sei die Leistung des Vermittlers und schütze den Verbraucher. In Deutschland bestehe bereits eine umfassende gesetzliche Beratungs- und Dokumentationspflicht, die es beizubehalten gelte.

Der BVK fordert, dass der deutsche Gesetzgeber die bereits bestehenden
inländischen Regelungen des Versicherungsvermittlerrechts beibehält.
Denn diese erfüllten im Wesentlichen bereits die neuen Anforderungen der
IDD.

Endlich alle gleich behandeln
"Wir begrüßen aber, dass die IDD ihren Anwendungsbereich auf den Direktvertrieb und den Internetvertrieb ausweitet", betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Daher wollen wir auch, dass diese in der IDD vorgesehene Gleichbehandlung aller Versicherungsvertriebe endlich auch in Deutschland umgesetzt wird."

Um die Qualität der Beratung sicherzustellen, sollten auch die Anforderungen der Initiative der deutschen Versicherungsbranche "Gut beraten" übernommen und das Sachkundesystem beibehalten werden.

Möglichst wenig Bürokratie
Eine Fokussierung des Gesetzgebers auf die Vergütung führe zu falschen Anreizen im Verbraucherschutz, denn die Qualität der Versicherung könne nicht alleine an der Provisionshöhe festgemacht werden, so der Verband. Er begrüßt deshalb, dass die zwingende Provisionsoffenlegung keinen Eingang in die EU-Richtlinie gefunden habe.

Generell fordert der BVK möglichst wenig Bürokratie bei der Umsetzung der Richtlinie. Die Praxistauglichkeit müsse "stets im Auge behalten werden".

Die neue Richtlinie über Versicherungsvertrieb tritt am 23. Februar in Kraft. Dann hat Deutschland zwei Jahre Zeit für die Umsetzung ().

Quelle: BVK
Bildquelle: © Daniel Kalker/ dpa

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News