In einer im Internet veröffentlichten Rede vom 19. Juni 2012 beim Europäischen Versicherungsvermittlerverband BIPAR kündigte der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Michel Barnier für Anfang Juli 2012 einen Entwurf der Vermittlerrichtlinie 2 (IMD2) an.
Er rechtfertigt die Aktivitäten der Europäischen Kommission mit der Finanzkrise. Der Finanzmarkt müsse wesentlich besser reguliert werden, um solche Krisen künftig zu verhindern. Er wisse wohl, dass Versicherer nicht Urheber dieser Krise waren. Aber sie seien Bestandteil des Finanzmarktes.
Eine Million Vermittler betroffen
Auch berücksichtigt er die spezielle Struktur des Vermittlungsmarktes, der von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt ist. Nach seinen Angaben sind EU-weit etwa eine Million Menschen in der selbstständigen Versicherungsvermittlung tätig. Deren berechtigte Interessen werde man berücksichtigen. Dazu gehörten auch faire Wettbewerbsbedingungen, die die Kommission offenbar derzeit im Wettbewerb zwischen selbstständigen Vermittlern und Direktvertrieb nicht gewährleistet sieht - zu Lasten der Vermittler. Die IMD werde künftig alle Verkäufer von Versicherungsschutz erfassen.
Lebensversicherung im Fokus
Barnier nennt als zwei von drei Schlüsselinitiativen der Kommission die PRIP-Initiative sowie die IMD2. Mit der PRIP-Initiative sollen Verbraucher besser geschützt werden, wenn sie Anlageprodukte erwerben. Insbesondere mit standardisierten Produktinformationsblättern sollen sie vor dem Kauf ungeeigneter Anlagen bewahrt werden. Dies betrifft wohl auch einige Versicherungsprodukte.Die IMD2 setzt vor allem auf eine Stärkung der Transparenz. Außerdem soll sie sich stärker an die Finanzmarktrichtlinie MiFID anlehnen. Vor allem Lebensversicherungsprodukte werden nach Ansicht der Kommission oft zu Anlagezwecken abgeschlossen, weshalb ein den Anlageprodukten gleichartiges Schutzniveau erforderlich sei. Das gelte insbesondere auch für Interessenkonflikte.
Dazu sollen Vermittler Natur und Struktur ihrer Vergütungen sowie ihre Beziehungen zu Versicherungsunternehmen offen legen, die die Objektivität ihrer Beratung beeinflussen können. Das sei insbesondere auch von Verbraucherseite in der Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie gefordert worden.
Offenlegung ja - aber wie und wann?
Barnier legt sich in der Rede noch nicht fest, ob es eine ungefragte Offenlegung oder eine Offenlegung der Vergütungen nur auf Nachfrage geben werde. Weiter äußert er Verständnis für die Position, dass die Vermittler Zeit zur Einführung benötigten.Auch deutet er an, dass es noch Diskussionsbedarf gebe, ob diese Transparenzpflicht alle Versicherungssparten gleichermaßen betreffen soll:"Ich bin mir der praktischen Auswirkungen dieses Problems bewusst und wir untersuchen derzeit die verschiedenen Vorschläge, um angemessene und ausgewogene Vorschriften zu gewährleisten." Klar sei zudem, dass in diesem Bereich "faire Spielregeln" im Wettbewerb von Vermittlern und Direktvertrieb benötigt würden.
Bildquelle: © Viktor Mildenberger/
Er rechtfertigt die Aktivitäten der Europäischen Kommission mit der Finanzkrise. Der Finanzmarkt müsse wesentlich besser reguliert werden, um solche Krisen künftig zu verhindern. Er wisse wohl, dass Versicherer nicht Urheber dieser Krise waren. Aber sie seien Bestandteil des Finanzmarktes.
Eine Million Vermittler betroffen
Auch berücksichtigt er die spezielle Struktur des Vermittlungsmarktes, der von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt ist. Nach seinen Angaben sind EU-weit etwa eine Million Menschen in der selbstständigen Versicherungsvermittlung tätig. Deren berechtigte Interessen werde man berücksichtigen. Dazu gehörten auch faire Wettbewerbsbedingungen, die die Kommission offenbar derzeit im Wettbewerb zwischen selbstständigen Vermittlern und Direktvertrieb nicht gewährleistet sieht - zu Lasten der Vermittler. Die IMD werde künftig alle Verkäufer von Versicherungsschutz erfassen.
Lebensversicherung im Fokus
Barnier nennt als zwei von drei Schlüsselinitiativen der Kommission die PRIP-Initiative sowie die IMD2. Mit der PRIP-Initiative sollen Verbraucher besser geschützt werden, wenn sie Anlageprodukte erwerben. Insbesondere mit standardisierten Produktinformationsblättern sollen sie vor dem Kauf ungeeigneter Anlagen bewahrt werden. Dies betrifft wohl auch einige Versicherungsprodukte.Die IMD2 setzt vor allem auf eine Stärkung der Transparenz. Außerdem soll sie sich stärker an die Finanzmarktrichtlinie MiFID anlehnen. Vor allem Lebensversicherungsprodukte werden nach Ansicht der Kommission oft zu Anlagezwecken abgeschlossen, weshalb ein den Anlageprodukten gleichartiges Schutzniveau erforderlich sei. Das gelte insbesondere auch für Interessenkonflikte.
Dazu sollen Vermittler Natur und Struktur ihrer Vergütungen sowie ihre Beziehungen zu Versicherungsunternehmen offen legen, die die Objektivität ihrer Beratung beeinflussen können. Das sei insbesondere auch von Verbraucherseite in der Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie gefordert worden.
Offenlegung ja - aber wie und wann?
Barnier legt sich in der Rede noch nicht fest, ob es eine ungefragte Offenlegung oder eine Offenlegung der Vergütungen nur auf Nachfrage geben werde. Weiter äußert er Verständnis für die Position, dass die Vermittler Zeit zur Einführung benötigten.Auch deutet er an, dass es noch Diskussionsbedarf gebe, ob diese Transparenzpflicht alle Versicherungssparten gleichermaßen betreffen soll:"Ich bin mir der praktischen Auswirkungen dieses Problems bewusst und wir untersuchen derzeit die verschiedenen Vorschläge, um angemessene und ausgewogene Vorschriften zu gewährleisten." Klar sei zudem, dass in diesem Bereich "faire Spielregeln" im Wettbewerb von Vermittlern und Direktvertrieb benötigt würden.
Bildquelle: © Viktor Mildenberger/
Autor(en): Professor Dr. Matthias Beenken