Immer mehr Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler versuchen, Lebensversicherungen gegen ein separates Honorar zu vermitteln. Dazu bieten sie ihren Kunden Netto-Tarife an, die keine Provision enthalten, verlagen aber eine Honorargebühr für die Vermittlung.
„Damit wollen sie der Stornohaftung für Provisionen entgehen, die seit 2008 fünf Jahre beträgt“, sagte Thomas Leithoff von der Kanzlei Johannsen aus Berlin anlässlich einer Presseveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Rechtlich könne jeder Vermittler und Makler Versicherungsprodukte gegen Honorar vermitteln. Diese Berufsbezeichnung sei nicht geschützt.
Kunde bleibt auf den Honorarkosten sitzen
„Hier wird nicht gegen die Gewerbeordnung verstoßen“, erläuterte Leithoff. „Nur wer sich Honorarberater nennt, kollidiert mit dem Gesetz.“ Beratung ohne Vermittlung sei allein registrierten Versicherungsberatern gestattet. Werden Lebensversicherungen auf Honorarbasis vermittelt, gibt es aber bei vorzeitiger Kündigung keine Kostenverteilung. Der Kunde bleibt auf den Honorarkosten allein sitzen.
„Daher ist dieses Vermittlungsmodell ein Etikettenschwindel“, warnte Leithoff. Denn der Gesetzgeber habe mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes eindeutig festgelegt, dass das Risiko hinsichtlich der Abschlusskosten bei einem frühen Storno zwischen Vermittler beziehungsweise Versicherer und Versicherungsnehmer geteilt werden soll. Daher gibt es auch beim frühen Storno einen Rückkaufwert. „In den ersten fünf Jahren soll das Risiko für den Kunden durchschnittlich 50 Prozent betragen“, so Leithoff.
Nur Preiserhöhung statt Transparenz
Beim Modell „Honorarvermittler“ liegt das Risiko aber einseitig auf der Seite des Versicherungsnehmers. Statt Transparenz, wie reklamiert, finde hier eine kräftige „Preiserhöhung“ für den Service der Vermittlung eines Vertrages statt. Grund sei, dass immer mehr Vermittler in arge wirtschaftliche Bedrängnis gerieten. Aufgrund eines geringen Neugeschäfts können die Rückforderungen durch stornierte Verträge immer seltener verrechnet werden.
„Hier kann es durch die Finanzkrise für die Vermittler schwer werden“, kommentiert Leithoff, „etwa wenn die Banken es ablehnen, Sicherheiten zur Verfügung zu stellen.“Große Haftungsprobleme für Vermittler sieht Leithoff, wenn Verträge „umgedeckt“, also Altverträge gekündigt und neue Verträge geschlossen würden.
Keine Aufklärung über erneuten Provisionsaufwand
Diese Praxis nehme derzeit immer noch zu. Über den neuerliche Provisionsaufwand würde jedoch meist nicht richtig aufgeklärt. Vielmehr werde allein der wirtschaftliche Vorteil des Neuabschlusses in den Vordergrund gestellt. Könne der Kunde nachweisen, dass er den Neuabschluss unter Abwägung der Vor- und Nachteile nicht getätigt hätte, hat er Anspruch auf Ersatz der wirtschaftlichen Nachteile.
„Damit wollen sie der Stornohaftung für Provisionen entgehen, die seit 2008 fünf Jahre beträgt“, sagte Thomas Leithoff von der Kanzlei Johannsen aus Berlin anlässlich einer Presseveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Rechtlich könne jeder Vermittler und Makler Versicherungsprodukte gegen Honorar vermitteln. Diese Berufsbezeichnung sei nicht geschützt.
Kunde bleibt auf den Honorarkosten sitzen
„Hier wird nicht gegen die Gewerbeordnung verstoßen“, erläuterte Leithoff. „Nur wer sich Honorarberater nennt, kollidiert mit dem Gesetz.“ Beratung ohne Vermittlung sei allein registrierten Versicherungsberatern gestattet. Werden Lebensversicherungen auf Honorarbasis vermittelt, gibt es aber bei vorzeitiger Kündigung keine Kostenverteilung. Der Kunde bleibt auf den Honorarkosten allein sitzen.
„Daher ist dieses Vermittlungsmodell ein Etikettenschwindel“, warnte Leithoff. Denn der Gesetzgeber habe mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes eindeutig festgelegt, dass das Risiko hinsichtlich der Abschlusskosten bei einem frühen Storno zwischen Vermittler beziehungsweise Versicherer und Versicherungsnehmer geteilt werden soll. Daher gibt es auch beim frühen Storno einen Rückkaufwert. „In den ersten fünf Jahren soll das Risiko für den Kunden durchschnittlich 50 Prozent betragen“, so Leithoff.
Nur Preiserhöhung statt Transparenz
Beim Modell „Honorarvermittler“ liegt das Risiko aber einseitig auf der Seite des Versicherungsnehmers. Statt Transparenz, wie reklamiert, finde hier eine kräftige „Preiserhöhung“ für den Service der Vermittlung eines Vertrages statt. Grund sei, dass immer mehr Vermittler in arge wirtschaftliche Bedrängnis gerieten. Aufgrund eines geringen Neugeschäfts können die Rückforderungen durch stornierte Verträge immer seltener verrechnet werden.
„Hier kann es durch die Finanzkrise für die Vermittler schwer werden“, kommentiert Leithoff, „etwa wenn die Banken es ablehnen, Sicherheiten zur Verfügung zu stellen.“Große Haftungsprobleme für Vermittler sieht Leithoff, wenn Verträge „umgedeckt“, also Altverträge gekündigt und neue Verträge geschlossen würden.
Keine Aufklärung über erneuten Provisionsaufwand
Diese Praxis nehme derzeit immer noch zu. Über den neuerliche Provisionsaufwand würde jedoch meist nicht richtig aufgeklärt. Vielmehr werde allein der wirtschaftliche Vorteil des Neuabschlusses in den Vordergrund gestellt. Könne der Kunde nachweisen, dass er den Neuabschluss unter Abwägung der Vor- und Nachteile nicht getätigt hätte, hat er Anspruch auf Ersatz der wirtschaftlichen Nachteile.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek