Es gibt viele Möglichkeiten, die das Risiko einer Inanspruchnahme eines Vermittlers verringern können. Doch ein Rund-um-Sorglos-Paket, das 100 Prozent Schutz vor Haftungsrisiken bietet, gibt es leider nicht. Jede Maßnahme, hat Vor-, aber auch Nachteile. Doch sollte jeder Vermittler wissen, wo die Fallen lauern und welche Wege es gibt, diese zu umgehen.
Einen großen Schutz bietet vor allem eine richtige Dokumentation. Und das gilt nicht erst seit der Umsetzung der EU Vermittlerrichtlinie. Schon seit Jahrzehnten praktizieren die Gerichte eine so genannte teilweise Beweislastumkehr zu Lasten des Vermittlers. Hier ist eine detaillierte Dokumentation oft bares Geld wert, beweist sie doch vielfach, dass der Vermittler alles richtig gemacht hat. Aber: Aus einer Dokumentation kann sich auch der Beweis ergeben, dass ein Kunde falsch beraten wurde. Gleiches gilt für das Gesprächsprotokoll und den Schriftverkehr mit dem Kunden. Zahlreiche „Musterprotokolle“ auf dem Markt erweisen sich hier als reine Checklisten. Oft sind sie ungeeignet, weil sie die Produkte, Tarife und Bedingungen des gemachten Angebotes nicht vollständig wiedergeben. Ein Protokoll dagegen muss das Beratungsgespräch in allen Einzelheiten abbilden. Zudem kann die zeitnahe Information des Kunden zum Qualitätsmanagement beitragen, Missverständnisse aufklären und damit Haftungsfehler vermeiden.
Archivierung von Geschäftsdaten und E-Mails
Besonders wichtig zur Beweisführung ist die Archivierung der Geschäftsdaten, insbesondere des Email-Verkehrs. Diese ist sogar in weiten Bereichen seit 2002 gesetzliche Pflicht. Hier kann sich als zusätzliche Absicherung die Verwendung elektronischer Signaturen anbieten. Auch Schulungs- und Vertriebsinformationen aufzuheben, kann im späteren Straf- oder Zivilprozess für den Verfahrensausgang entscheidend sein. Hier ist es ratsam, vor allem die Unternehmen zu hinterfragen, die Produkte emittieren oder vertreiben.
Zahlreiche, oft kostenlose Musterverträge für Vermittler enthalten in der Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen, so genannte AGB, welche sich im Ernstfall als unwirksam erweisen können. Wer sich selbst die Inhalte zur Haftung überlegt, gewinnt oft mehr, als er verliert. Über 90 Prozent aller Maklerverträge, so schätzen Fachleute, enthalten ungünstige oder unwirksame Klauseln. Das kann im Prozessfall teuer werden. Ratsam sind daher häufig Einzelvereinbarungen, etwa zur Festlegung, welche Aufgaben der Vermittler bearbeitet, und welche nicht. Hier gilt größte Vorsicht, wenn für die Steuer- oder Rechtsberatung keine VSH-Deckung besteht.
Die Kapitalgesellschaft
Für viele ist die Kapitalgesellschaft ist eine legale Gestaltungsmöglichkeit, um eine neben einer deutlichen Senkung der Steuerlast auch eine weitere Beschränkung der Haftung zu erreichen. Wer bei der Errichtung der Gesellschaft jedoch Fehler macht, muss dies später unter Umständen teuer bezahlen. "Durchgriffshaftung" ist hier das Stichwort der Juristen. Zusätzliche Versicherungen und ein gutes Risikomanagement sind hier also ratsam. Auch eine mangelhafte Verwaltung verursacht häufig Schäden, für die der Vermittler dann aufkommen muss. So sollte es ein funktionierendes Wiedervorlagesystem und weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung geben. Ein Qualitätsmanagement lässt die strafrechtliche Verantwortung im Einzelfall sogar vollständig verschwinden.
Mehr Informationen gibt es unter .
Einen großen Schutz bietet vor allem eine richtige Dokumentation. Und das gilt nicht erst seit der Umsetzung der EU Vermittlerrichtlinie. Schon seit Jahrzehnten praktizieren die Gerichte eine so genannte teilweise Beweislastumkehr zu Lasten des Vermittlers. Hier ist eine detaillierte Dokumentation oft bares Geld wert, beweist sie doch vielfach, dass der Vermittler alles richtig gemacht hat. Aber: Aus einer Dokumentation kann sich auch der Beweis ergeben, dass ein Kunde falsch beraten wurde. Gleiches gilt für das Gesprächsprotokoll und den Schriftverkehr mit dem Kunden. Zahlreiche „Musterprotokolle“ auf dem Markt erweisen sich hier als reine Checklisten. Oft sind sie ungeeignet, weil sie die Produkte, Tarife und Bedingungen des gemachten Angebotes nicht vollständig wiedergeben. Ein Protokoll dagegen muss das Beratungsgespräch in allen Einzelheiten abbilden. Zudem kann die zeitnahe Information des Kunden zum Qualitätsmanagement beitragen, Missverständnisse aufklären und damit Haftungsfehler vermeiden.
Archivierung von Geschäftsdaten und E-Mails
Besonders wichtig zur Beweisführung ist die Archivierung der Geschäftsdaten, insbesondere des Email-Verkehrs. Diese ist sogar in weiten Bereichen seit 2002 gesetzliche Pflicht. Hier kann sich als zusätzliche Absicherung die Verwendung elektronischer Signaturen anbieten. Auch Schulungs- und Vertriebsinformationen aufzuheben, kann im späteren Straf- oder Zivilprozess für den Verfahrensausgang entscheidend sein. Hier ist es ratsam, vor allem die Unternehmen zu hinterfragen, die Produkte emittieren oder vertreiben.
Zahlreiche, oft kostenlose Musterverträge für Vermittler enthalten in der Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen, so genannte AGB, welche sich im Ernstfall als unwirksam erweisen können. Wer sich selbst die Inhalte zur Haftung überlegt, gewinnt oft mehr, als er verliert. Über 90 Prozent aller Maklerverträge, so schätzen Fachleute, enthalten ungünstige oder unwirksame Klauseln. Das kann im Prozessfall teuer werden. Ratsam sind daher häufig Einzelvereinbarungen, etwa zur Festlegung, welche Aufgaben der Vermittler bearbeitet, und welche nicht. Hier gilt größte Vorsicht, wenn für die Steuer- oder Rechtsberatung keine VSH-Deckung besteht.
Die Kapitalgesellschaft
Für viele ist die Kapitalgesellschaft ist eine legale Gestaltungsmöglichkeit, um eine neben einer deutlichen Senkung der Steuerlast auch eine weitere Beschränkung der Haftung zu erreichen. Wer bei der Errichtung der Gesellschaft jedoch Fehler macht, muss dies später unter Umständen teuer bezahlen. "Durchgriffshaftung" ist hier das Stichwort der Juristen. Zusätzliche Versicherungen und ein gutes Risikomanagement sind hier also ratsam. Auch eine mangelhafte Verwaltung verursacht häufig Schäden, für die der Vermittler dann aufkommen muss. So sollte es ein funktionierendes Wiedervorlagesystem und weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung geben. Ein Qualitätsmanagement lässt die strafrechtliche Verantwortung im Einzelfall sogar vollständig verschwinden.
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Autor(en): Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala