Bei Ärger mit Verbrauchern sollen sich die Versicherungsvermittler aktiv an Schlichtungsverfahren beteiligen Dafür hat der Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) jetzt seine Satzung geändert. Dort heißt es nun im § 11: "die Feststellungen, der für das Versicherungswesen zuständigen Ombudsleute," werden anerkannt.
"Wir wollen, dass unsere Mitglieder auf Beschwerden der Schlichter reagieren", erläutert Gerd Pulverich, Hauptgeschäftsführer des BVK aus Bonn. BVK-Mitglieder, die gegen die Satzung verstoßen und künftig zu Omudsmannanfragen keine Stellung nehmen, könnten notfalls sogar aus dem Verband ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit haben die Ombudsleute Helmut Müller (Kranken) und Professor Günter Hirsch (allgemeine Versicherungen) immer wieder kritisiert, dass Vermittler auf Anfragen überhaupt nicht reagierten. Grund ist, dass es bisher keine Sanktion gegen störrische Vermittler gab. Der Versicherungsombudsmann kann im Schlichtungsverfahren gegen Vermittler keine Entscheidungen fällen, sondern lediglich die Rechtslage darstellen.
Satzungsänderung wurde rechtlich geprüft
"Ich begrüße, dass nun per Vereinsrecht die Vermittler des BVKs zu einer Mitwirkung angehalten werden", sagte Hirsch. In der Öffentlichkeit war die Satzungsänderung teilweise falsch verstanden worden. "Keines unser Mitglieder hat sich bis 5.000 Euro einer Schlichter-Entscheidung unterworfen", stellte BVK-Mann Pulverich klar. Es gebe daher auch keine haftungsrechtlichen Probleme, wie der Berliner AfW Bundesverband Finanzdienstleistung aus Berlin behauptet hatte. "Wir haben die Satzungsentscheidung vorher in allen rechtlichen Details und natürlich mit unserem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer geklärt", sagt der Präsident des BVK, Michael Heinz aus Siegen. Heinz ist überrascht, dass der AfW dem BVK nicht auf seinem verbraucherfreundlichen Weg folgt. "Wir haben keine Angst, dass unserer Mitglieder ihre rechtliche Stellung dadurch verschlechtern", sagt der BVK-Präsident. Die Entscheidungen des Ombudsmanns würden ja nicht "gewürfelt", sondern in einem fairen Anhörungsverfahren getroffen.
Sobald eine Anfrage des Versicherungsombudsmanns vorliege, könne der BVK-Vermittler seinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherer informieren und mit ihm gemeinsam eine Stellungnahme erarbeiten. Mit 479 Beschwerden, sind die Klagen über Vermittler 2009 fast auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. 2008 hatten sich 461 Verbraucher über Vermittler beschwert.
Demgegenüber lag die Zahl der Beschwerden über Versicherungsunternehmen bei rund 18.000. Die Verbraucher wenden sich an den Ombudsmann, wenn sie mit einer Vermittlung oder Entscheidung eines Versicherungsunternehmens nicht einverstanden sind oder diese nicht verstanden haben. "In vielen Fällen", so Hirsch "kann ich helfen". Und selbst wenn der Versicherungskunde nicht Recht erhält, bekommt er zumindest die Gründe in verständlicher Sprache erläutert.
"Wir wollen, dass unsere Mitglieder auf Beschwerden der Schlichter reagieren", erläutert Gerd Pulverich, Hauptgeschäftsführer des BVK aus Bonn. BVK-Mitglieder, die gegen die Satzung verstoßen und künftig zu Omudsmannanfragen keine Stellung nehmen, könnten notfalls sogar aus dem Verband ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit haben die Ombudsleute Helmut Müller (Kranken) und Professor Günter Hirsch (allgemeine Versicherungen) immer wieder kritisiert, dass Vermittler auf Anfragen überhaupt nicht reagierten. Grund ist, dass es bisher keine Sanktion gegen störrische Vermittler gab. Der Versicherungsombudsmann kann im Schlichtungsverfahren gegen Vermittler keine Entscheidungen fällen, sondern lediglich die Rechtslage darstellen.
Satzungsänderung wurde rechtlich geprüft
"Ich begrüße, dass nun per Vereinsrecht die Vermittler des BVKs zu einer Mitwirkung angehalten werden", sagte Hirsch. In der Öffentlichkeit war die Satzungsänderung teilweise falsch verstanden worden. "Keines unser Mitglieder hat sich bis 5.000 Euro einer Schlichter-Entscheidung unterworfen", stellte BVK-Mann Pulverich klar. Es gebe daher auch keine haftungsrechtlichen Probleme, wie der Berliner AfW Bundesverband Finanzdienstleistung aus Berlin behauptet hatte. "Wir haben die Satzungsentscheidung vorher in allen rechtlichen Details und natürlich mit unserem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer geklärt", sagt der Präsident des BVK, Michael Heinz aus Siegen. Heinz ist überrascht, dass der AfW dem BVK nicht auf seinem verbraucherfreundlichen Weg folgt. "Wir haben keine Angst, dass unserer Mitglieder ihre rechtliche Stellung dadurch verschlechtern", sagt der BVK-Präsident. Die Entscheidungen des Ombudsmanns würden ja nicht "gewürfelt", sondern in einem fairen Anhörungsverfahren getroffen.
Sobald eine Anfrage des Versicherungsombudsmanns vorliege, könne der BVK-Vermittler seinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherer informieren und mit ihm gemeinsam eine Stellungnahme erarbeiten. Mit 479 Beschwerden, sind die Klagen über Vermittler 2009 fast auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. 2008 hatten sich 461 Verbraucher über Vermittler beschwert.
Demgegenüber lag die Zahl der Beschwerden über Versicherungsunternehmen bei rund 18.000. Die Verbraucher wenden sich an den Ombudsmann, wenn sie mit einer Vermittlung oder Entscheidung eines Versicherungsunternehmens nicht einverstanden sind oder diese nicht verstanden haben. "In vielen Fällen", so Hirsch "kann ich helfen". Und selbst wenn der Versicherungskunde nicht Recht erhält, bekommt er zumindest die Gründe in verständlicher Sprache erläutert.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek