Verletzung durch Tiere: Selbst schuldlose Tierhalter haften

In Stresssituationen können auch gutmütige Hunde zur Attacke auf den Menschen übergehen, wie die Geschichte zu einem aktuellen Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Celle beweist.

Der beteiligte Schäferhund erwachte nach einer Darmspiegelung aus der Narkose und biss, weil er orientierungslos und ängstlich war, zwei Ärzte in Arme und Hand gebissen. Diese verklagten die Hundehalterin daraufhin auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Dem gab das Gericht weitestgehend statt. "Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss der Tierhalter für Schäden seines Haustieres grundsätzlich aufkommen, die Frage nach einem Verschulden des Halters hingegen ist nur bei Nutztieren wie Mastschweinen relevant", erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer Versicherung Köln.

Fehlende Sachkunde ist der häufigste Fehler
Hundeattacken können fatal enden. Die Tiere haben eine kräftigen Kaumuskulatur und lange spitze Fang- und Reißzähne. Dadurch verursachen Hundebisse oft erhebliche Verletzungen, beispielsweise eine zerrissene Muskulatur oder starke Verletzungen von Sehnen, Gelenken und Knochen. Oftmals liegt die Schuld dafür nicht beim Hund alleine. Vor allem fehlende Sachkunde des Menschen führt oft dazu, dass ein Hund gefährlich werden kann. So sollte man Hunde nie von hinten anfassen, ihnen nachgehen, sie bedrängen, anschreien oder ihnen längere Zeit in die Augen sehen, da sie sich dadurch bedroht fühlen könnten. Herrenlose Hunde sind zu meiden. Auch wegzulaufen ist falsch, im schlimmsten Fall könnte ein Hund beispielsweise ein Kind als zu jagende Beute ansehen. Kinder sind besonders gefährdet, da sie das Verhalten von Hunden regelmäßig falsch einschätzen.

Schwere Personenschäden können den Halter finanziell ruinieren
Neben durch Bissverletzungen ausgelöste hohe Heilungskosten und Schmerzensgeldansprüche muss der Halter oft auch noch weitere Schadenersatzansprüchen befriedigen. In dem Fall der Ärztebisse konnte ein Arzt längere Zeit nicht arbeiten, hatte also hohe Einnahmeausfälle. "Die Kosten eines Hundebisses können jedenfalls leicht die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Hundehalters übersteigen", warnt Göbel. Dennoch gibt es erstaunlicherweise keine generelle, deutschlandweite Versicherungspflicht für Hundehalter, sondern lediglich höchst unterschiedliche Reglungen der verschiedenen Bundesländer. Beispielsweise besteht in Nordrhein-Westfalen für große Hunde ab 20 kg Körpermasse oder 40 cm Schulterhöhe nach dem Landeshundegesetz eine Versicherungspflicht.

Hunde sind trotz bester Erziehung unberechenbar. Deshalb sollte man für den Notfall schon vorher abgesichert sein. Einen Überblick über das Thema Tierhalterhaftpflichtversicherungen finden Sie in Versicherungsmagazin 10/2012 im Artikel: "Wenn Bello beißt und Fury bockt".



Quelle: Gothaer Konzern
Bild: © M. Gromann /

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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