Zwei Megatrends zum Thema Vergütung im Versicherungsvertrieb identifizierte Hans-Georg Jenssen, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des (VDVM) bei der Euroforum-Tagung: zum einen Transparenz bei Produkten und Dienstleistungen und zum anderen die Abkehr von mechanischen Vergütungssystemen hin zur individuellen Abrechnung – nach dem Motto "Wer die Suppe bestellt, soll sie auch bezahlen".
Dabei geht es um die Frage, ob letztendlich der Kunde die Honorierung des Vermittlers übernehmen soll. Hintergrund sei, so Jenssen, dass die Politik, insbesondere in Brüssel, den Interessenkonflikt eines Maklers sehe, "Diener zweier Herren" zu sein. Schließlich steht er offiziell im Lager des Kunden, wird aber von den Versicherern bezahlt.
Honorarmodell kostet Maklern Arbeitsplätze
"Von der nordischen Krankheit zum nordischen Tod", so sprach sich Jenssen vehement gegen das so genannte skandinavische Modell aus, das eine individuelle Entlohnung des Vermittlers durch den Kunden vorsieht. Die Folge beispielsweise in Dänemark war, dass die Hälfte der Versicherungsmakler vom Markt verschwunden sind. Ein Ergebnis, das vom Gesetzgeber sicher nicht im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs gewollt war.
Der VDVM spricht sich deshalb klar dafür aus, die Courtage als Leitvergütung zu verteidigen. Die Transparenz-Leitlinien des Verbandes besagen, dass alleine das Kundeninteresse und nicht das wirtschaftliche Eigeninteresse des Vermittlers die Auswahlentscheidung des Maklers bestimme. Kritisch werden deshalb vom VDVM auch bonus- oder erfolgsgetriebene Sondervergütungen (zum Bespiel Gewinnbeteiligungen) gesehen.
Courtage umsatzsteuerfrei - Honorar nicht
Die Courtage habe eine Risikotragungs- und Ausgleichsfunktion, die vor allem Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen helfe. Ansonsten wäre es fraglich, ob sich die Mehrheit der Bevölkerung noch die professionelle Beratung des Maklers leisten könne. Über die Courtage habe etwa der Versicherungsnehmer Zugang zu den Leistungen des Maklers bei der Schadenbetreuung. Gerade dann, wenn der Versicherte die Maklerleistung am dringendsten brauche, muss er dann keine zusätzlichen Aufwendungen zahlen, wie dies bei Honorarlösungen der Fall wäre.
Jenssen wies im Übrigen darauf hin, dass die Courtage als erfolgsbezogene Vergütung versicherungs- und umsatzsteuerfrei sei. Im Gegensatz dazu unterliege das Honorar als Tätigkeitsvergütung der Umsatzsteuer.
Den ausführlichen Bericht zu dieser Veranstaltung lesen Sie in der April-Ausgabe des .
Dabei geht es um die Frage, ob letztendlich der Kunde die Honorierung des Vermittlers übernehmen soll. Hintergrund sei, so Jenssen, dass die Politik, insbesondere in Brüssel, den Interessenkonflikt eines Maklers sehe, "Diener zweier Herren" zu sein. Schließlich steht er offiziell im Lager des Kunden, wird aber von den Versicherern bezahlt.
Honorarmodell kostet Maklern Arbeitsplätze
"Von der nordischen Krankheit zum nordischen Tod", so sprach sich Jenssen vehement gegen das so genannte skandinavische Modell aus, das eine individuelle Entlohnung des Vermittlers durch den Kunden vorsieht. Die Folge beispielsweise in Dänemark war, dass die Hälfte der Versicherungsmakler vom Markt verschwunden sind. Ein Ergebnis, das vom Gesetzgeber sicher nicht im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs gewollt war.
Der VDVM spricht sich deshalb klar dafür aus, die Courtage als Leitvergütung zu verteidigen. Die Transparenz-Leitlinien des Verbandes besagen, dass alleine das Kundeninteresse und nicht das wirtschaftliche Eigeninteresse des Vermittlers die Auswahlentscheidung des Maklers bestimme. Kritisch werden deshalb vom VDVM auch bonus- oder erfolgsgetriebene Sondervergütungen (zum Bespiel Gewinnbeteiligungen) gesehen.
Courtage umsatzsteuerfrei - Honorar nicht
Die Courtage habe eine Risikotragungs- und Ausgleichsfunktion, die vor allem Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen helfe. Ansonsten wäre es fraglich, ob sich die Mehrheit der Bevölkerung noch die professionelle Beratung des Maklers leisten könne. Über die Courtage habe etwa der Versicherungsnehmer Zugang zu den Leistungen des Maklers bei der Schadenbetreuung. Gerade dann, wenn der Versicherte die Maklerleistung am dringendsten brauche, muss er dann keine zusätzlichen Aufwendungen zahlen, wie dies bei Honorarlösungen der Fall wäre.
Jenssen wies im Übrigen darauf hin, dass die Courtage als erfolgsbezogene Vergütung versicherungs- und umsatzsteuerfrei sei. Im Gegensatz dazu unterliege das Honorar als Tätigkeitsvergütung der Umsatzsteuer.
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Autor(en): Bernhard Rudolf