Die Abschlusskosten für den Vertrieb von Lebensversicherungen sollen gesetzlich gedeckelt werden. Nach der Aufsichtsbehörde und dem Bundesfinanzministerium, hat sich nun der Bund der Versicherten zu Wort gemeldet. "Alles was als Provision über 1,5 Prozent der Beitragssumme hinausgeht, ist unredlich", kritisiert der BdV-Chef Axel Kleinlein.
Bei der privaten Krankenversicherung habe ein "solcher Mechanismus" schon gewirkt. Kleinlein: "Die einzige echte Alternative zu einem spürbaren Provisionsdeckel ist ein Provisionsverbot". Zudem verlangt der BdV, dass generell bei den Kosten der Lebensversicherer "harte Leitlinien" eingeführt werden.
Alle Schlupflöcher stopfen
So reicht nach Einschätzung des BdV ein Provisionsdeckel alleine nicht aus, weil sonst die Assekuranz die Belastungen in die Verwaltungskosten verlagern würde. Daher forderte Kleinlein neben der Beschränkung der Abschlusskosten auch eine Beschränkung der Verwaltungskosten und zwar "ohne Schlupflöcher."
Nach Einschätzung der Rating-Agentur Assekurata wäre schon ein harter Deckel von 2,5 Prozent der Beitragssumme für viele Vertriebe, insbesondere für Pools und Makler, "ein harter und existenzieller Einschnitt". Gleichzeitig warnt Assekurata vor Wettbewerbsverzerrungen. So sei der angestellte Außendienst von einem harten Deckel viel weniger betroffen. Grund: Ausschließlichkeitsvertreter erhalten hohen Support durch ihre Gesellschaft. Das gilt zum Beispiel bei der Weiterbildung, der Büroausstattung oder dem Backoffice.
Freie Vermittler werden benachteiligt
Demgegenüber müssen unabhängige und freie Makler die gesamte Infrastruktur ihres Betriebes alleine tragen. "Ein Provisionsdeckel trifft Makler deutlich härter und es käme zu einer ungleichen Behandlung zwischen der abhängigen und unabhängigen Beratung", warnte jetzt öffentlich Guido Bader, Vorstandsmitglied der Stuttgarter Lebensversicherung.
Dass es einen Provisionsdeckel geben wird, scheint mittlerweile ziemlich sicher. "Auch die Parteien sind sich hier einig", stellt Assekurata im "Marktausblick 2018/2019" fest. Gleichzeitig schreibt das Bundesfinanzministerium anlässlich der jetzt erfolgten Vorstellung des Evaluierungsberichts zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG): "Die Lebensversicherer müssen weitere Anstrengungen unternehmen, um Kosten zu senken. Insbesondere die Vertriebskosten sind teilweise noch zu hoch, und es bestehen Fehlanreize durch zu hohe Vergütungen der Vermittler. Diese werden mit einem gesetzlichen Provisionsdeckel korrigiert." Noch hat sich die Bundesregierung aber noch nicht auf ein bestimmtes Prozedere festgelegt. Die Diskussion soll im September beginnen.
Noch Chancen für Bafin-Vorschlag
Daher hat noch der Vorschlag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eine Chance. So hat der Bafin-Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Frank Grund, vorgeschlagen, einen veränderbaren Provisionsdeckel einzuführen. Vorgesehen ist ein Deckel von 2,5 Prozent der summierten Beiträge während der Vertragslaufzeit, der bei Nachweis von kundenfreundlichen Servicekennzahlen - beispielsweise geringen Storno- und Beschwerdequoten - bis auf 4,0 Prozent erweitert werden kann.
"Der Weg, den die Bafin aufzeigt, stellt einen praxisorientierten Kompromiss dar. Einerseits lässt sich damit das politische Ziel einer Provisionsdeckelung umsetzen, andererseits bietet sich aber auch Spielraum für eine Vergütung von Funktionen, die je nach Vertriebsform unterschiedlich organisiert sind", urteilt Marktexperte Assekurata. Die Mehrheitsfähigkeit des Bafin-Vorschlags sei gegenwärtig aber noch offen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek