Als unabhängig sollen Vermittler, die Altersvorsorgeprodukte verkaufen, bei denen der Kunde das Anlagerisiko trägt, nur noch dann gelten, wenn sie für ihre Dienstleistung keinerlei Provisionen von Produktgebern erhalten. Das sieht laut dem Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) der Entwurf der neuen Europäischen Versicherungsvermittlungsrichtlinie IMD II vor. "Das ist eine Kampfansage gegenüber Versicherungsmaklern", sagte der geschäftsführende Vorstand Hans-Georg Jenssen anlässlich eines Pressegesprächs in Hamburg.
Der Vorschlag der EU, der bei Anlageprodukten eine Honorarberatung etablieren möchte, verknüpfe in unzulässiger Weise die Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers mit seiner Bezahlung. Der Versicherungsmakler sei als treuhänderischer Sachverwalter im Interesse des Versicherungsnehmers tätig. "Das ist in Deutschland im Gesetz verankert", so Jenssen. Der EU-Vorschlag führe zudem zu abstrusen Ergebnissen. So dürfte ein Versicherungsmakler weiterhin im Kompositbereich oder bei herkömmlichen Lebensversicherungen auf Courtagebasis beraten, während dies bei Fondspolicen verboten sei. Außerdem könnten die Versicherer rechtlich nicht dazu verpflichtet werden, Nettoprodukte anzubieten.
Der VDVM rechnet damit, dass es höchsten für rund 20 Prozent der Produkte Nettotarife geben wird. Andernfalls würden viele Versicherungsunternehmen im von Ausschließlichkeitsvermittler geprägten deutschen Markt gegen ihre eigenen Vertriebsinteressen handeln. Versicherungsmakler, die auf Basis von Honorar verkaufen würden, könnten Kunden somit keinen erkennbaren Mehrwert bieten. "Das Honorar käme dann bei vielen Produkten noch on Top oben drauf", so Jenssen. Der VDVM fordert daher erhebliche Nachbesserungen bei der IMD II. So schlägt der Verband eine Bagatellklausel von 1.000 Euro Prämie pro Jahr vor.
Gleichzeitig ist Jenssen aber skeptisch, ob die Erweiterung der Honorarberatung noch gestoppt werden kann. Dabei sei zu bezweifeln, dass Honorarberatung zu besseren Vermittlungsergebnissen führe. Keine Vergütungsform sei frei von Konflikten. So sei zu befürchten, dass junge Berater sich lange bei ihren wenigen Kunden aufhalten werden. Das treibe die Honorakosten nach oben. Und Kunden, die aus dem vermittelten Produkt ausstiegen, müssten trotzdem die vollen Beratungskosten zahlen, weil es keine Stornohaftzeiten gebe. Trotzdem rechnet Jenssen damit, dass sich am Ende die Pflicht zur Honorarberatung sogar für alle Lebensversicherungsprodukte durchsetzen werde. Die Diskussion würde in Deutschland sehr dogmatisch geführt und Probleme vielfach einfach ausgeblendet.
Hinweis: Wie sich der Markt der Industrie- und Gewerbeversicherungen aus Sicht des VDVM entwickelt und in welchen Sparten es besondere Probleme mit Abschlüssen und Schadenregulierung gibt, können Sie in der November-Ausgabe von Versicherungsmagazin lesen.
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Bildquelle:© Gerd Altmann/
Der Vorschlag der EU, der bei Anlageprodukten eine Honorarberatung etablieren möchte, verknüpfe in unzulässiger Weise die Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers mit seiner Bezahlung. Der Versicherungsmakler sei als treuhänderischer Sachverwalter im Interesse des Versicherungsnehmers tätig. "Das ist in Deutschland im Gesetz verankert", so Jenssen. Der EU-Vorschlag führe zudem zu abstrusen Ergebnissen. So dürfte ein Versicherungsmakler weiterhin im Kompositbereich oder bei herkömmlichen Lebensversicherungen auf Courtagebasis beraten, während dies bei Fondspolicen verboten sei. Außerdem könnten die Versicherer rechtlich nicht dazu verpflichtet werden, Nettoprodukte anzubieten.
Der VDVM rechnet damit, dass es höchsten für rund 20 Prozent der Produkte Nettotarife geben wird. Andernfalls würden viele Versicherungsunternehmen im von Ausschließlichkeitsvermittler geprägten deutschen Markt gegen ihre eigenen Vertriebsinteressen handeln. Versicherungsmakler, die auf Basis von Honorar verkaufen würden, könnten Kunden somit keinen erkennbaren Mehrwert bieten. "Das Honorar käme dann bei vielen Produkten noch on Top oben drauf", so Jenssen. Der VDVM fordert daher erhebliche Nachbesserungen bei der IMD II. So schlägt der Verband eine Bagatellklausel von 1.000 Euro Prämie pro Jahr vor.
Gleichzeitig ist Jenssen aber skeptisch, ob die Erweiterung der Honorarberatung noch gestoppt werden kann. Dabei sei zu bezweifeln, dass Honorarberatung zu besseren Vermittlungsergebnissen führe. Keine Vergütungsform sei frei von Konflikten. So sei zu befürchten, dass junge Berater sich lange bei ihren wenigen Kunden aufhalten werden. Das treibe die Honorakosten nach oben. Und Kunden, die aus dem vermittelten Produkt ausstiegen, müssten trotzdem die vollen Beratungskosten zahlen, weil es keine Stornohaftzeiten gebe. Trotzdem rechnet Jenssen damit, dass sich am Ende die Pflicht zur Honorarberatung sogar für alle Lebensversicherungsprodukte durchsetzen werde. Die Diskussion würde in Deutschland sehr dogmatisch geführt und Probleme vielfach einfach ausgeblendet.
Hinweis: Wie sich der Markt der Industrie- und Gewerbeversicherungen aus Sicht des VDVM entwickelt und in welchen Sparten es besondere Probleme mit Abschlüssen und Schadenregulierung gibt, können Sie in der November-Ausgabe von Versicherungsmagazin lesen.
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Bildquelle:© Gerd Altmann/
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek