Omnibusse werden immer wieder in Brand gesteckt - wie aktuell in englischen Städten. Mutwillige Beschädigungen von Omnibussen sind keine Seltenheit. Für viele Busbetriebe stellt sich dann die Frage: Wer zahlt den Schaden? Der Spezialversicherungsmakler für Omnibusunternehmen Dittmeier erläutert die Versicherungslage.
Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, zertrümmerte Scheiben oder - Brandstiftung mit Totalschadensfolge: Welche Schäden werden von welcher Versicherung ersetzt und welche Kosten müssen Busbetriebe selbst tragen? Die Antwort liefert Oliver Guth, Prokurist bei Dittmeier:"Für einen Vandalismus-Schaden ist in erster Linie die Vollkasko-Versicherung zuständig.
Wer nur eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt immerhin Glasbruch und Brandstiftung ersetzt, aber nicht eine zerkratzte Lackierung oder zertrümmerte Blechteile. Ersetzt werden Schäden zum Zeitwert, maximal jedoch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, abzüglich des Fahrzeugrestwertes."
Schäden produzieren höhere Prämien und geringere Gewinnbeteiligung
Wer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, könne bei Vandalismus-Schäden zwar zunächst aufatmen. Dennoch blieben sie ein finanzielles Ärgernis, denn auch diese Schäden erhöhten die Schadensquote. Das bedeute für die Busunternehmen höhere Versicherungsprämien und meistens auch weniger Gewinnbeteiligung. Deswegen setzt der Spezialversicherungsmakler auch bei Vandalismus-Schäden auf Prävention und empfiehlt bei Fahrten im Ausland und in Städten mit sozialen Brennpunkten dringend, vor allem über Nacht, ausschließlich bewachte Parkplätze aufzusuchen.
Vandalismus im öffentlichen Personennahverkehr
Der Vandalismus in Schul- oder Stadtbussen zeigt meistens nicht so gewalttätige Ausprägungen wie bei den aktuellen sozialen Unruhen in England. Hier werden Sitze aufgeschlitzt, verschmiert, zerkratzt oder mit Feuerzeugen versengt, Graffiti gemalt oder Scheiben zerkratzt. Für die Busunternehmen besonders ärgerlich ist dabei, dass die meisten Vandalismus-Schäden im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unter der Selbstbehaltsgrenze liegen. Diese Grenze liegt gewöhnlich bei 2.500 Euro. Geringere Schäden muss der Busunternehmer also aus der eigenen Tasche bezahlen.
Auch für diese Art des Vandalismus empfiehlt das Maklerunternehmen vorbeugende Maßnahmen. Oft genügten schon Aufkleber mit dem Hinweis "Videoüberwachung" zur Abschreckung. Kameras zur Videoüberwachung seien inzwischen für unter 1.000 Euro erhältlich. Für seine Kunden hat der Makler aus Würzburg mit einigen Versicherern ausgehandelt, dass für Videoüberwachung Geräte-Zuschüsse gezahlt werden.
Quelle und Bild: Dittmeier GmbH
Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, zertrümmerte Scheiben oder - Brandstiftung mit Totalschadensfolge: Welche Schäden werden von welcher Versicherung ersetzt und welche Kosten müssen Busbetriebe selbst tragen? Die Antwort liefert Oliver Guth, Prokurist bei Dittmeier:"Für einen Vandalismus-Schaden ist in erster Linie die Vollkasko-Versicherung zuständig.
Wer nur eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt immerhin Glasbruch und Brandstiftung ersetzt, aber nicht eine zerkratzte Lackierung oder zertrümmerte Blechteile. Ersetzt werden Schäden zum Zeitwert, maximal jedoch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, abzüglich des Fahrzeugrestwertes."
Schäden produzieren höhere Prämien und geringere Gewinnbeteiligung
Wer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, könne bei Vandalismus-Schäden zwar zunächst aufatmen. Dennoch blieben sie ein finanzielles Ärgernis, denn auch diese Schäden erhöhten die Schadensquote. Das bedeute für die Busunternehmen höhere Versicherungsprämien und meistens auch weniger Gewinnbeteiligung. Deswegen setzt der Spezialversicherungsmakler auch bei Vandalismus-Schäden auf Prävention und empfiehlt bei Fahrten im Ausland und in Städten mit sozialen Brennpunkten dringend, vor allem über Nacht, ausschließlich bewachte Parkplätze aufzusuchen.
Vandalismus im öffentlichen Personennahverkehr
Der Vandalismus in Schul- oder Stadtbussen zeigt meistens nicht so gewalttätige Ausprägungen wie bei den aktuellen sozialen Unruhen in England. Hier werden Sitze aufgeschlitzt, verschmiert, zerkratzt oder mit Feuerzeugen versengt, Graffiti gemalt oder Scheiben zerkratzt. Für die Busunternehmen besonders ärgerlich ist dabei, dass die meisten Vandalismus-Schäden im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unter der Selbstbehaltsgrenze liegen. Diese Grenze liegt gewöhnlich bei 2.500 Euro. Geringere Schäden muss der Busunternehmer also aus der eigenen Tasche bezahlen.
Auch für diese Art des Vandalismus empfiehlt das Maklerunternehmen vorbeugende Maßnahmen. Oft genügten schon Aufkleber mit dem Hinweis "Videoüberwachung" zur Abschreckung. Kameras zur Videoüberwachung seien inzwischen für unter 1.000 Euro erhältlich. Für seine Kunden hat der Makler aus Würzburg mit einigen Versicherern ausgehandelt, dass für Videoüberwachung Geräte-Zuschüsse gezahlt werden.
Quelle und Bild: Dittmeier GmbH
Autor(en): versicherungsmagazin.de