VAG-Novelle mit Licht und Schatten

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Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) begrüßt, dass mit dem vorgelegten Referentenentwurf zur Novelle des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) das neue europaweite Aufsichtssystem Solvency II zeitnah in deutsches Recht umgesetzt wird. Allerdings gibt es auch Kritik.

Positiv beurteilt der DAV-Vorstandsvorsitzende Rainer Fürhaupter die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG): "Damit schafft der Gesetzgeber Planungssicherheit, die angesichts des enormen mit Solvency II verbundenen Arbeitsaufwands dringend geboten ist." Außerdem lobt er, dass auch künftig die seit 1994 gesetzlich vorgeschriebene Institution des Verantwortlichen Aktuars erhalten bleibt. Die unter Solvency II neu zu schaffenden Positionen der "Versicherungsmathematischen" sowie der "Risikomanagement-Funktion" bedeuteten für die Aktuare zudem neue verantwortungsvolle Rollen.

Die DAV begrüßte ausdrücklich, dass alle im Rahmen der Omnibus II Richtlinie eingeführten Maßnahmen zur Sicherung langfristiger Garantien in das neue VAG aufgenommen werden. Durch dieses Maßnahmenpaket wird eine aufsichtsrechtlich sinnvolle und risikogerechte Bewertung langfristiger Garantien unter Solvency II ermöglicht.

LVRG nicht im Referentenentwurf
Gleichzeitig wiesen die Aktuare darauf hin, dass das kürzlich verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) noch keinen Eingang in den Referentenentwurf gefunden habe. So fehle insbesondere die Neuregelung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere.

Irritiert zeigten sich die Aktuare auch darüber, dass anders als angekündigt die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nicht konsequent von Solvency II ausgenommen werden. „Das kann so nicht gewollt sein“, erklärte Fürhaupter und appellierte an das Bundesfinanzministerium, den Gesetzesentwurf entsprechend zu korrigieren.

Handlungsbedarf bei Beiträgen zur privaten Krankenversicherung
Unabhängig von der aktuellen Debatte um Solvency II bekundete die DAV in ihrer Stellungnahme zur VAG-Novelle Handlungsbedarf hinsichtlich der Beitragsentwicklung von privat Krankenversicherten, insbesondere in den Altern ab 55 Jahren. "Maßnahmen zur Abmilderung von Prämienerhöhungen werden bereits vor Alter 65 notwendig sein", beschrieb Fürhaupter die Situation und kündigte an, dass sich die DAV-Experten diesbezüglich aktiv in den weiteren Diskussionsprozess einbringen werden.

Bildquelle:Picscout Petra Barz

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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