Halter müssen sogar für Verletzungen aufkommen, die sich Fremde zuziehen, wenn diese ohne Erlaubnis auf einem Pferd reiten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Aktenzeichen: VI ZR 13/12).
Im vorliegenden Fall war eine Frau in einem Reitstall ohne Erlaubnis auf ein fremdes Pferd gestiegen und schwer gestürzt. Zwar trägt sie laut BGH ein Mitverschulden an ihren Verletzungen, weil sie die Zügel nicht in die Hand nahm und ohne Reitkappe und Hilfe aufstieg. Gleichzeitig verwirklicht sich laut BGH zusätzlich eine Tiergefahr, für die der Halter selbst dann haften muss, wenn es sich um einen unerlaubten Ritt handelt.
Das Unfallopfer hatte 20.000 Euro Schadenersatz gefordert. Darüber muss nun neu verhandelt werden, weil der BGH eine verschuldensunabhängige Haftung für gegeben sieht. Allein wenn sich ein Reiter einer besonderen Gefahr aussetzt, also beispielsweise auf ein Pferd steigt, das erkennbar von „böser Natur“ ist oder noch zugeritten werden muss, entfällt die Haftung aufgrund der Tiergefahr. Hier überwiegt dann das Verschulden des Reiters.
Pferdeschutz bislang noch freiwillig
Die Wüstenrot & Württembergische Versicherung rät aufgrund der strengen BGH-Entscheidung allen Pferdehaltern, „unbedingt“ eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Noch ist ein solcher Schutz bundesweit freiwillig, während viele Bundesländer lediglich für Hundehalter eine solche Versicherung vorschreiben. „Die Argumentation, dass Pferde eher in Randgebieten von Städten unterwegs sind und daher ein geringeres Gefährdungspotenzial darstellen, ist nach unserer Einschätzung nicht stichhaltig“, sagt Bernd Bredenschey, Schadenchef der auf Pferdeschutz spezialisierten Uelzener Versicherung. Noch immer gäbe es Pferdehalter, die aus unerklärlichen Gründen keine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen würden.
Bei Massenschäden, wenn also eine Herde von Pferden ausbricht und beispielsweise einen Unfall verursacht, muss sich die Uelzener immer wieder einen Teil des gezahlten Schadenersatzes bei unversicherten Haltern zurückholen. Das könne schnell den Ruin bedeuten. „Wer an einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung für rund zehn Euro im Monat spart, spart aber auf jeden Fall an der falschen Stelle“, so Bredenschey.
Viele Halter gefährlich „unterversichert“
Doch es gibt noch eine ganz andere Gefahr. „Viele Altverträge haben lediglich einen Schutz von einer Million Euro“, schätzt der Schadenexperte. Das sei heutzutage viel zu wenig. So wickelt die Uelzener Versicherung derzeit einen Schaden ab, bei dem ein Pferd einen Dritte so schwer verletzt hat, dass er nun querschnittsgelähmt ist. Der Schaden werde die Fünf-Millionen-Grenze überschreiten. Pferdehalter sollten daher unbedingt die Versicherungssumme ihrer Altverträge überprüfen. Die Uelzener bietet mittlerweile Policen mit einer Summe von 15 Millionen Euro an.
Bild: © Gert Altmann /
Im vorliegenden Fall war eine Frau in einem Reitstall ohne Erlaubnis auf ein fremdes Pferd gestiegen und schwer gestürzt. Zwar trägt sie laut BGH ein Mitverschulden an ihren Verletzungen, weil sie die Zügel nicht in die Hand nahm und ohne Reitkappe und Hilfe aufstieg. Gleichzeitig verwirklicht sich laut BGH zusätzlich eine Tiergefahr, für die der Halter selbst dann haften muss, wenn es sich um einen unerlaubten Ritt handelt.
Das Unfallopfer hatte 20.000 Euro Schadenersatz gefordert. Darüber muss nun neu verhandelt werden, weil der BGH eine verschuldensunabhängige Haftung für gegeben sieht. Allein wenn sich ein Reiter einer besonderen Gefahr aussetzt, also beispielsweise auf ein Pferd steigt, das erkennbar von „böser Natur“ ist oder noch zugeritten werden muss, entfällt die Haftung aufgrund der Tiergefahr. Hier überwiegt dann das Verschulden des Reiters.
Pferdeschutz bislang noch freiwillig
Die Wüstenrot & Württembergische Versicherung rät aufgrund der strengen BGH-Entscheidung allen Pferdehaltern, „unbedingt“ eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Noch ist ein solcher Schutz bundesweit freiwillig, während viele Bundesländer lediglich für Hundehalter eine solche Versicherung vorschreiben. „Die Argumentation, dass Pferde eher in Randgebieten von Städten unterwegs sind und daher ein geringeres Gefährdungspotenzial darstellen, ist nach unserer Einschätzung nicht stichhaltig“, sagt Bernd Bredenschey, Schadenchef der auf Pferdeschutz spezialisierten Uelzener Versicherung. Noch immer gäbe es Pferdehalter, die aus unerklärlichen Gründen keine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen würden.
Bei Massenschäden, wenn also eine Herde von Pferden ausbricht und beispielsweise einen Unfall verursacht, muss sich die Uelzener immer wieder einen Teil des gezahlten Schadenersatzes bei unversicherten Haltern zurückholen. Das könne schnell den Ruin bedeuten. „Wer an einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung für rund zehn Euro im Monat spart, spart aber auf jeden Fall an der falschen Stelle“, so Bredenschey.
Viele Halter gefährlich „unterversichert“
Doch es gibt noch eine ganz andere Gefahr. „Viele Altverträge haben lediglich einen Schutz von einer Million Euro“, schätzt der Schadenexperte. Das sei heutzutage viel zu wenig. So wickelt die Uelzener Versicherung derzeit einen Schaden ab, bei dem ein Pferd einen Dritte so schwer verletzt hat, dass er nun querschnittsgelähmt ist. Der Schaden werde die Fünf-Millionen-Grenze überschreiten. Pferdehalter sollten daher unbedingt die Versicherungssumme ihrer Altverträge überprüfen. Die Uelzener bietet mittlerweile Policen mit einer Summe von 15 Millionen Euro an.
Bild: © Gert Altmann /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek