Unnötige Bürokratiekosten bei Wohn-Riester

Mit der Entscheidung der Koalitionsspitzen, in die Riester-Förderung auch Beträge zum Erwerb selbst genutzter Wohnimmobilien einzubeziehen, soll jetzt eine Zusage aus der Koalitionsvereinbarung von 2005 mehr schlecht als recht umgesetzt werden, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet.

Es sei absehbar, dass das gesamte Förderverfahren zum Wohn-Riester sowohl für Riester-Sparer als auch für die Anbieter von Riester-Produkten immens verkompliziert werde. Der GDV warnt zudem davor, dass die erweiterte Riester-Förderung auf Wohneigentum auch Risiken berge.

Dr. Jörg von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV, kritisiert, dass mit der Einigung der Koalitionsspitzen über die Umsetzungsmodalitäten zum Wohn-Riester unsinnige Bürokratiekosten für die Branche entstünden. Für Versicherungsunternehmen sei es nicht hinnehmbar, wenn die Anbieter von Riester-Verträgen trotz der Entnahme des gesamten bisher angesparten Altersvorsorgevermögens zum Erwerb von Wohneigentum ihre ehemaligen Kunden dennoch über Jahre und Jahrzehnte hinweg über die Entwicklung eines fiktiven Wohnförderkontos unterrichten müssen - obwohl sie tatsächlich gar keine Gelder mehr verwalten. "Die Versicherungsunternehmen werden durch nicht nachvollziehbare Gründe per Gesetz mit unnötigen Bürokratiekosten belastet." Für das jetzt anstehende Gesetzgebungsverfahren müsse eine marktgerechte Lösung gefunden werden, fordert von Fürstenwerth.

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Autor(en): Susanne Niemann

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