In den Versicherungsunternehmen wird mit Hochdruck an den neuen Unisex-Tarifen gearbeitet. Die Umstellung auf Unisex sei allerdings nicht aufwands neutral, heißt es bei den Generali Versicherungen. Man hätte die damit zwangsweise gebundenen Kapazitäten gerne für innovative Produkte genutzt.
Für künftige Unisextarife müssten die Unternehmen neue Rechnungsgrundlagen entwickeln, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Es sei davon auszugehen, dass wegen der Unsicherheit über die Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft nach dem Geschlecht - also über die Frage, wie viele Männer und wie viele Frauen sich jeweils versichern - zusätzliche Vorsichtszuschläge in den Rechnungsgrundlagen erforderlich würden.
"Seit 2006 bietet die Versicherungsbranche Unisextarife im Bereich der Riesterrente an", sagt die R+V Versicherung. Bei dem Unternehmen seien darüber hinaus bereits heute Tarife im bAV-Bereich im Angebot, die auf Geschlechts- und Altersdifferenzierung verzichten. Die Erfahrung zeige, dass im Beratungsgespräch der Kundenbedarf im Vordergrund stehe und nicht das Geschlecht.
Vorsorge ist notwendig- Unisex hin oder her
Unisextarife würden nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit von privater Alters- und Risikovorsorge ändern, heißt es bei der Huk-Coburg. Und für die PKV gelte, dass neue Unisextarife den Anforderungen der Kunden an einen optimalen Schutz, vor allem im Hinblick auf die Aktualität des Leistungsversprechens, Rechnung tragen sollten.
In der Krankenversicherung könnten abhängig von einer möglichen gesetzlichen Regelung zur Einschränkung des Wechselrechts Veränderungen im Nachfrageverhalten sowie Wechsel zwischen Bestandstarifen und Unisextarifen auftreten, meint die Ergo.
"Wir gehen davon aus, dass es eine geschlechterspezifische Nachfrage nach den noch differenzierten Produkten geben wird", sagt die Hannoversche. Bei Frauen seien dies biometrische Produkte und bei Männern die Rentenversicherungen. Nach den Erfahrungen mit der Riester-Rente erwarte man aber, dass sich die die Diskussion danach beruhigen werde, denn der Bedarf an Risiko- und Vorsorgeprodukten bestehe nach wie vor.
Bild: © Egon Häbich/
Für künftige Unisextarife müssten die Unternehmen neue Rechnungsgrundlagen entwickeln, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Es sei davon auszugehen, dass wegen der Unsicherheit über die Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft nach dem Geschlecht - also über die Frage, wie viele Männer und wie viele Frauen sich jeweils versichern - zusätzliche Vorsichtszuschläge in den Rechnungsgrundlagen erforderlich würden.
"Seit 2006 bietet die Versicherungsbranche Unisextarife im Bereich der Riesterrente an", sagt die R+V Versicherung. Bei dem Unternehmen seien darüber hinaus bereits heute Tarife im bAV-Bereich im Angebot, die auf Geschlechts- und Altersdifferenzierung verzichten. Die Erfahrung zeige, dass im Beratungsgespräch der Kundenbedarf im Vordergrund stehe und nicht das Geschlecht.
Vorsorge ist notwendig- Unisex hin oder her
Unisextarife würden nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit von privater Alters- und Risikovorsorge ändern, heißt es bei der Huk-Coburg. Und für die PKV gelte, dass neue Unisextarife den Anforderungen der Kunden an einen optimalen Schutz, vor allem im Hinblick auf die Aktualität des Leistungsversprechens, Rechnung tragen sollten.
In der Krankenversicherung könnten abhängig von einer möglichen gesetzlichen Regelung zur Einschränkung des Wechselrechts Veränderungen im Nachfrageverhalten sowie Wechsel zwischen Bestandstarifen und Unisextarifen auftreten, meint die Ergo.
"Wir gehen davon aus, dass es eine geschlechterspezifische Nachfrage nach den noch differenzierten Produkten geben wird", sagt die Hannoversche. Bei Frauen seien dies biometrische Produkte und bei Männern die Rentenversicherungen. Nach den Erfahrungen mit der Riester-Rente erwarte man aber, dass sich die die Diskussion danach beruhigen werde, denn der Bedarf an Risiko- und Vorsorgeprodukten bestehe nach wie vor.
Bild: © Egon Häbich/
Autor(en): Orkar H. Metzger