Unfallversicherung: Fußgänger mit 2,67 Promille (OLG Köln)

In diesem Fall stürzte ein Wanderer beim Begehen eines nicht ungefährlichen Klettersteiges, als er sich hinter ein Absperrgitter begeben hat. Bei der Alkoholkontrolle wurde ihm eine Blutalkoholkonzentration von 2,67 Promille nachgewiesen!

Bei solch einem BAK-Wert ist allein nach dem Anscheinsbeweis davon auszugehen, das hier eine den Versicherungsschutz ausschließende, alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorliegt, die den Unfall (mit-)verursacht hat.


Das OLG wies die Klage des VN zu Recht ab!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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