Unfall beim Faschingsumzug

An Rosenmontag strömen in den Karnevalshochburgen Zehntausende Menschen zusammen, um die Umzüge zu sehen und gemeinsam ausgelassen zu feiern. Im Gedränge kann es leicht zu kleinen Rempeleien kommen - schnell hat man so beispielsweise ein Getränk verschüttet. Schade nur, wenn ein Passant bei einer Veranstaltung auf einer Bierlache ausrutscht und sich dabei verletzt, denn Schadenersatz kann er nicht verlangen.

Bei Großveranstaltungen, gerade im Karneval, lohnt es sich allerdings nicht, den Veranstalter auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verklagen. Das Vorhandensein von Flüssigkeiten auf dem Fussboden und die damit einhergehende Rutschgefahr kann nicht komplett vermieden werden (OLG Köln, Az.: 9 U 7/02).

Quelle: Arag
Bildquelle: BdV

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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