Traurige Bilanz: Jeder fünfte Riester-Vertrag wird nicht bespart

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Riester-Verträge haben es weiterhin schwer: Seit 2015 stagniert oder schrumpft ihre Zahl sogar. Das zeigt jedenfalls die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Ein trauriges Detail: Ende 2018 gab es rund 16,6 Millionen Riester-Verträge, Ende 2017 sah die Summe ganz ähnlich aus. Die Zahl der ruhend gestellten Riester-Verträge schätzt die Regierung aktuell auf gut ein Fünftel.

Seit dem 2018 veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswer-tungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seine Internetseite. Die jeweiligen Werte werden für Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Diese Statistik wird jährlich erstellt.

Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben ein Standardangebot für Riester-Verträge entwickeln. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dazu: „Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.“

Die aktuelle Statistik ist unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de abrufbar. Die dort dargestellten Ergebnisse basieren auf Werten zum aktuellen Auswertungsstichtag 15. Mai 2018. Das Beitragsjahr 2015 steht dabei im Fokus.

Nach Aussage der Bundesregierung sind die Daten für die Beitragsjahre 2016 und 2017 vorläufig, da die der Statistik zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Zudem würden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2014 ausgewiesen.

Eine Schätzung: Rund ein Fünftel der Verträge sind ruhend gestellt

Die Zahl der Riester-Vertrag, die die Bundesbürger aktuell halten, entwickelt sich kontinuierlich nach unten. Dies ist auch in der nachfolgenden Tabelle zu erkennen.
Das heißt im Detail: Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge wird auf gut ein Fünftel geschätzt (Quelle: BMAS, Stand 10. Juli 2019). Die Schätzung stützt sich auf Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungsaufsicht) zum Anteil der beitragsfreien Riester-Rentenversicherungen am Bestand dieser Versicherungen.

 

Stand Ende Versicherungsverträge Banksparverträge Investmentfondsverträge Wohn-Riester/Eigenheimrente Gesamt
2001 1.400 k.A. k.A. 1.400
2002 2.998 150 174 3.322
2003 3.451 197 241 3.889
2004 3.557 213 316 4.086
2005 4.524 260 574 5.358
2006 6.388 351 1.231 7.970
2007 8.194 480 1.922 10.596
2008 9.285 554 2.386 22 12.248
2009 9.995 634 2.629 197 13.454
2010 10.484 703 2.815 460 14.462
2011 10.998 750 2.953 724 15.426
2012 11.023 781 2.989 953 15.746
2013 11.013 805 3.027 1.154 16.000
2014 11.030 814 3.071 1.377 16.293
2015 10.996 804 3.125 1.564 16.489
2016 10.931 774 3.174 1.691 16.570
2017 10.881 726 3.233 1.767 16.607
2018 10.819 676 3.288 1.810 16.592
I/2019 10.793 666 3.293 1.810 16.561

Noch keine klare Haltung zur Standardisierung der Riester-Rente

Auf die Frage der FDP-Fraktion, ob die Bundesregierung konkrete Gesetzesvorhaben plane, um die Kosten, die bei dem Riester-Rentensystem anfallen, zu senken, sagt die Bundesregierung, dass sie „ihr Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen habe“. Vollständig einige ist sich die Bundesregierung auch noch in  einem anderen Punkt und zwar bei derr möglichen Standardisierung der Riester-Rente. Dabei gibt die Bundesregierung aber zu bedenken, dass in den im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode angesprochenen Dialogprozess nicht nur die Versicherungswirtschaft, sondern auch die anderen Anbietergruppen und auch Verbraucherschutzorganisationen einbezogen würden. Bereits von verschiedenen Seiten vorliegende Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Riester-Förderung bzw. zu einem standardisierten Riester-Produkt würden derzeit ausgewertet.

Hintergrundinformationen

In dem Riester-Rentensystem sind unter anderem Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte förderberechtigt. Diese müssen mindestens vier Prozent ihres Bruttojahresgehalts besparen, um eine staatliche Grundzulage von 175 Euro zu erhalten. Für Familien mit Kindern gibt es zusätzliche Förderungen. Weiterhin können in gewissen Fällen Sparbeiträge von bis zu 2.100 Euro in der Steuerklärung geltend gemacht werden.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Versicherungsmagazin

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