Techniker Krankenkasse schließt „First-Class“-Wahltarif

Die Techniker Krankenkasse (TK) stellt ihren ambulanten Wahltarif "TK Privat" wegen Unwirtschaftlichkeit zum Ende des Jahres ein. Betroffen sind rund 7.000 Kunden, die bisher beim Arzt den Status des Privatpatienten hatten. Das gilt auch für die ambulante Behandlung im Krankenhaus.

Nach dem Kassenrecht können Wahltarife geschlossen werden. Dagegen haben die Versicherten keine Rechtsmittel. Die Wahltarife der Kassen müssen sich wirtschaftlich selbst tragen. Diese Tragfähigkeit muss die Krankenkasse gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen. Für den TK Privat hätte das massive Beitragserhöhungen bedeutet. "Das wollten wir nicht", sagt Michael Schmitz, Sprecher der Techniker Krankenkasse.

Systemfremdes Element in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für den Verband der Privaten Krankenversicherer (PVK-Verband) ist der Untergang des First-Class-Wahltarif der TK Wasser auf die Mühlen. „Das Beispiel ist ein deutlicher Beleg dafür, dass solche Wahltarife ein systemfremdes Element in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und damit einen ordnungspolitischen und versicherungstechnischen Irrtum darstellen. Da anders als in der privaten Krankenversicherung nicht risikoäquivalent kalkuliert wird, sind die Tarife strukturell unterfinanziert“, schreibt der PVK-Verband.

Als Grundproblem gilt, dass es bei Wahltarifen von Krankenkassen keine Gesundheitsprüfung gibt und die Zusatzprämien nur nach dem Alter gestaffelt sind. In kleinen Gruppen funktioniert der Sozialausgleich zwischen Gesunden und Kranken nicht. Daher können wenige Schwerkranke, die regelmäßig zum Arzt müssen, die Kosten aus dem Ruder laufen lassen. Andere Wahltarife sollen derzeit noch nicht bedroht sein.

Andere Versicherer scheinen keine Probleme zu haben
„Wir haben keine Probleme“, heißt es bei der AOK-Rheinland-Hamburg, die unter anderem einen Tarif für ein Ein- oder Zweibettzimmer-Unterbringung im Krankenhaus oder für Zahnersatz anbietet. Auch bei den Betriebskrankenkassen gibt es laut Bundesverband noch keinen Hinweis auf Unwirtschaftlichkeit bei Wahltarifen.

Trotzdem hofft der PKV-Verband, dass der Gesetzgeber jetzt die im Koalitionsvertrag versprochene stärkere Abgrenzung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung beim Angebot von Wahltarifen umsetzt. Attraktiver gestalten will die Regierung die Kostenerstattung. Bisher haben bundesweit weniger als ein Prozent aller Kassenpatienten diesen Tarif gewählt. Grund: Wer über diesen Weg zum First-Class-Patienten aufsteigen will - möglich ist das für die Bereiche ambulante Arzt- und Zahnbehandlung sowie für stationäre Krankenhausbehandlung - muss derzeit tief in die Tasche greifen, denn die Kassen ersetzen in der Regel nur rund 40 Prozent der Privatrechnung des Arztes. Möglich ist es aber schon heute, die unüberschaubare Restkostenbelastung privat abzusichern. Ein 33-jähriger zahlt pro Jahr rund 1.500 Euro, wie der Marktbeobachter kvpro aus Freiburg errechnet hat. Dieser Preis gilt aber nur für Gesunde. Denn der Einstieg in einen privaten Krankenversicherungstarif setzt immer eine Gesundheitsprüfung voraus.

Wer regelmäßig seine Prämie zahlt, kann nicht gekündigt werden
Dafür gibt es aber einen gewaltigen Vorteil: "Bei privaten Zusatzkrankenversicherungen sind die Kunden in aller Regel unkündbar, wenn sie ihre Prämie regelmäßig zahlen und bei Antragsstellung richtig Auskunft zum Gesundheitszustand gegeben haben," erläutert kvpro.de Geschäftsführer Gerd Güssler.

Bild: Techniker Krankenkasse

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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