Noch lobt die Tchibo Direct GmbH weiterhin Versicherungen aus. "Wir stellen eine Werbefläche für Versicherungen her, sammeln keine Kundendaten und machen transparent, dass nicht wir Versicherungen verkaufen, sondern unserer Partner Asstel“, sagt Andreas Engelmann, Pressesprecher von Tchibo aus Hamburg. Daher sei Tchibo lediglich Tippgeber.
Diese Meinung teilt das Landgericht Hamburg nicht. Es betrachtet das Hamburger Unternehmen als Versicherungsvermittler und hat somit einen Verstoß gegen das Vermittlerrecht festgestellt (LG Hamburg; Urteil vom 30. April 2010 – Az.: 408 O 95/09). Stein des Anstoßes ist, dass dem Kunden mehr oder weniger suggeriert wird, er schließe mit dem starken Image-Träger Tchibo einen Vertrag ab. In der Konsequenz müsste der Kaffeeröster sein Versicherungsangebot in vier Wochen einstellen. „Wir prüfen derzeit die Urteilsbegründung“, so Engelmann.
Standards für Versicherungsvermittlung gelten seit 2007
Gegen den Kaffeeröster geklagt hatte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb (WiW), der vom Brancheninformationsdienst „Versicherungstip“ des Markt-intern-Verlages und dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung eingeschaltet wurde. Für Versicherungsvermittler gelten seit Umsetzung der Vermittlerrichtlinie im Jahr 2007 Standards wie Informationspflichten, Mindestqualifikation, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und eine Registrierung.
Die professionellen Berater frohlocken nun. „Da hat Gericht einmal richtig entschieden. Tchibo muss nun Kompetenz nachweisen. Mit dem Urteil wird endlich das Hintertürchen Tippgeber für solche Organisationen wie Tchibo, Rewe und Co. verstopft“, sagt Wolfgang Kaup, Regionalpressesprecher West des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Kaffeeröster als wichtiger strategischer Partner gesehen
Angeblich hat Tchibo nach ähnlicher Kritik schon Mitte 2009 den Verkauf von Investmentfonds eingestellt. „Tatsächlich sind wir ausgestiegen, weil aufgrund der Krise Investmentfonds kaum noch nachgefragt werden“, heißt es bei Tchibo. Demgegenüber soll das Geschäft mit Riesterrenten, Zahnzusatzversicherungen, Privaten Haftpflicht- und Kfz-Policen nach Informationen des Gothaer Konzerns, der Mutter des Direktversicherers Asstel, sehr gut laufen. Die Assekuranz hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Tchibo ein wichtiger strategischer Partner sei.
Nun wird sich zeigen, wie stark beide Partner an einer Weiterführung des Geschäfts interessiert sind. Dafür müsste Tchibo in den nächsten Wochen Berufung gegen das Urteil einlegen oder seinen Internetauftritt deutlich verändern. Andernfalls wäre das Unternehmen gezwungen, sich als Versicherungsvermittler registrieren zu lassen oder aus dem Versicherungsgeschäft auszusteigen.
Bild: Tchibo
Diese Meinung teilt das Landgericht Hamburg nicht. Es betrachtet das Hamburger Unternehmen als Versicherungsvermittler und hat somit einen Verstoß gegen das Vermittlerrecht festgestellt (LG Hamburg; Urteil vom 30. April 2010 – Az.: 408 O 95/09). Stein des Anstoßes ist, dass dem Kunden mehr oder weniger suggeriert wird, er schließe mit dem starken Image-Träger Tchibo einen Vertrag ab. In der Konsequenz müsste der Kaffeeröster sein Versicherungsangebot in vier Wochen einstellen. „Wir prüfen derzeit die Urteilsbegründung“, so Engelmann.
Standards für Versicherungsvermittlung gelten seit 2007
Gegen den Kaffeeröster geklagt hatte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb (WiW), der vom Brancheninformationsdienst „Versicherungstip“ des Markt-intern-Verlages und dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung eingeschaltet wurde. Für Versicherungsvermittler gelten seit Umsetzung der Vermittlerrichtlinie im Jahr 2007 Standards wie Informationspflichten, Mindestqualifikation, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und eine Registrierung.
Die professionellen Berater frohlocken nun. „Da hat Gericht einmal richtig entschieden. Tchibo muss nun Kompetenz nachweisen. Mit dem Urteil wird endlich das Hintertürchen Tippgeber für solche Organisationen wie Tchibo, Rewe und Co. verstopft“, sagt Wolfgang Kaup, Regionalpressesprecher West des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Kaffeeröster als wichtiger strategischer Partner gesehen
Angeblich hat Tchibo nach ähnlicher Kritik schon Mitte 2009 den Verkauf von Investmentfonds eingestellt. „Tatsächlich sind wir ausgestiegen, weil aufgrund der Krise Investmentfonds kaum noch nachgefragt werden“, heißt es bei Tchibo. Demgegenüber soll das Geschäft mit Riesterrenten, Zahnzusatzversicherungen, Privaten Haftpflicht- und Kfz-Policen nach Informationen des Gothaer Konzerns, der Mutter des Direktversicherers Asstel, sehr gut laufen. Die Assekuranz hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Tchibo ein wichtiger strategischer Partner sei.
Nun wird sich zeigen, wie stark beide Partner an einer Weiterführung des Geschäfts interessiert sind. Dafür müsste Tchibo in den nächsten Wochen Berufung gegen das Urteil einlegen oder seinen Internetauftritt deutlich verändern. Andernfalls wäre das Unternehmen gezwungen, sich als Versicherungsvermittler registrieren zu lassen oder aus dem Versicherungsgeschäft auszusteigen.
Bild: Tchibo
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek