Herbstzeit ist die Zeit, in der wieder Wildgerichte auf den Speisekarten vieler Restaurants stehen. Zeitgleich hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine Wildunfall-Statistik veröffentlicht.
Aus der aktuellen Erhebung geht hervor, dass den Kfz-Versicherern im vergangenen Jahr rund 264.000 Unfälle mit Rehen, Hirschen, Wildschweinen oder anderen Wildtieren gemeldet wurden. Im Vorjahr waren es rund 263.000. Rechnerisch kommt es damit täglich zu mehr als 720 Kollisionen. Die Versicherer zahlten für jeden Einzelfall im Schnitt 2.580 Euro, der wirtschaftliche Schaden durch Wildunfälle stieg von rund 653 Millionen auf fast 682 Millionen Euro.
Die Versicherer raten den Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen. Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Autofahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und hupen. Riskante Ausweichmanöver sollten sie vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.
Verhaltenstipps nach einem Wildunfall
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
- Die Polizei benachrichtigen.
- Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch sämtlichen Tieren ausgeweitet. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
Quelle: GDV
Autor(en): Versicherungsmagazin.de