Wer als Selbstständiger seine Dienstleistungen bereits anbietet oder sich demnächst als sein eigener Herr am Markt profilieren will, muss vieles beachten. Auf der Homepage von Swiss Life erklären Experten von, auf welchen Schutz Einzelunternehmer nicht verzichten sollten und welche Versicherung warten kann.
Häufig setzten Existenzgründer ihre Ideen als so genannte Solo-Selbstständige um, um damit meinst Dienstungen zu vermarkten. Das geschehe typischerweise ohne große Rücklagen, Firmenwerte oder Grundbesitz, so der Versicherer. Schon vor der Existenzgründung sei vieles zu erledigen: Banken verlangten einen Businessplan, die Finanzierung müsse geklärt und alle gesetzlichen Formalien erfüllt werden. Oft bleibe dabei die persönliche Absicherung auf der Strecke.
Daher sollten Selbstständige einiges rund um die private Vorsorge und Versicherungen wissen. So unterlägen viele Einzelunternehmer nicht automatisch der gesetzlichen Versicherungspflicht. Dies hänge von der beruflichen Tätigkeit ab. Wer nicht versicherungspflichtig ist, könne freiwillig Mitglied bleiben.
Selbstständige, die keiner Versicherungspflicht unterliegen, könnten innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit die Versicherungspflicht beantragen. "Pauschal gesagt, eignet sich dieses Modell allenfalls für ältere Existenzgründer, die bei privaten Versicherern keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen und die früheren Regelungen weiter für sich beanspruchen können", erklärt Paul Keller, Sozialversicherungsexperte bei Swiss Life.
Weitere Informationen gibt es unter .
Foto: Swiss Life
Häufig setzten Existenzgründer ihre Ideen als so genannte Solo-Selbstständige um, um damit meinst Dienstungen zu vermarkten. Das geschehe typischerweise ohne große Rücklagen, Firmenwerte oder Grundbesitz, so der Versicherer. Schon vor der Existenzgründung sei vieles zu erledigen: Banken verlangten einen Businessplan, die Finanzierung müsse geklärt und alle gesetzlichen Formalien erfüllt werden. Oft bleibe dabei die persönliche Absicherung auf der Strecke.
Daher sollten Selbstständige einiges rund um die private Vorsorge und Versicherungen wissen. So unterlägen viele Einzelunternehmer nicht automatisch der gesetzlichen Versicherungspflicht. Dies hänge von der beruflichen Tätigkeit ab. Wer nicht versicherungspflichtig ist, könne freiwillig Mitglied bleiben.
Selbstständige, die keiner Versicherungspflicht unterliegen, könnten innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit die Versicherungspflicht beantragen. "Pauschal gesagt, eignet sich dieses Modell allenfalls für ältere Existenzgründer, die bei privaten Versicherern keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen und die früheren Regelungen weiter für sich beanspruchen können", erklärt Paul Keller, Sozialversicherungsexperte bei Swiss Life.
Weitere Informationen gibt es unter .
Foto: Swiss Life
Autor(en): Versicherungsmagazin