Streit um Transparenz: Vergleichsportal Check24 bessert nach

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Deutschlands größtes Internet-Vergleichsportal muss transparenter werden. Vergleichsergebnisse zu Versicherungen gibt es künftig nur noch, wenn die Kunden zuvor die Statusinformationen gelesen haben. Das Portal arbeitet bei der Vermittlung von Policen als Versicherungsmakler. Die Änderung soll spätestens am 23. Februar online sein. "Verbraucher können dann die Ergebnisseite eines jeden Versicherungsvergleiches nur einsehen, wenn sie zuvor die Erstinformation per Zwangsdownload erhalten haben", erläutert ein Sprecher des Unternehmens.

Mit der Erstinformation müssen Versicherungsvermittler den Kunden ihre Adressdaten mitteilen und ob sie als Versicherungsmakler, Mehrfachvertreter oder Vertreter nur für einen Versicherer tätig sind. Zudem müssen sie angeben, ob sie über zehn Prozent an einem Versicherungsunternehmen beteiligt sind und wer bei Ärger für die Schlichtung von Streitigkeiten zuständig ist.

Transparenzschritt nach vollstrecktem Ordnungsgeld
Zu dem Transparenzschritt hat sich Marktführer Check24 entschieden, nachdem der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Anfang Februar über das Landgericht München I erfolgreich ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro vollstrecken konnte. Die Richter bestätigen damit, dass Check24 bisher weiterhin gegen das Urteil vom 6. April 2017 verstößt (Oberlandesgericht München; Az: 29 U 3139/16). Das hatte der BKV mit dem Ordnungsgeldverfahren gerügt.

Nach Einschätzung von BVK-Präsident Michael Heinz hätte Check24 sein Angebot längst umstellen können. "Doch das stört das Geschäftsmodell." Die Lobby der Versicherungsvertreter kämpft um eine Gleichstellung zwischen Online- und Offline-Vertrieb. Gleichzeitig werden Vergleichsportale nach neuem EU-Recht sogar gezwungen zusätzlich auch die Art ihrer Vergütung anzugeben, wenn sie Versicherungspolicen vermitteln. Darauf weist Professor Christian Armbrüster von der Universität Berlin hin. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), ist das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie ab dem 23. Februar 2018 anzuwenden.

Forderung nach Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer
Ob sich Check24 mit seiner neuen Praxis rechtlich rechtzeitig outet, ist noch nicht entschieden. "Wir sind der Meinung, dass dies passieren muss, wenn der Onlinekunde eine Website aufruft, auf der ein Vergleich möglich ist", erläutert BVK-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Eichele. In diesem Moment müsse der Kunde die Klarheit haben, dass er nicht einen uneigennützigen Vergleich, sondern einen profitorientierten Geschäftsablauf anstoße. Schützenhilfe erhält der BVK von Jurist Armbrüster: "Meines Erachtens erfolgt der Erstkontakt bei Vergleichsportalen regelmäßig bereits bei der Auswahl einer bestimmten Produktkategorie auf der Webseite des Vermittlers."

Check24 verweist darauf, dass alle im Internet tätigen Versicherungsmakler und Portale jetzt ebenfalls aktiv werden müssen. "Das gilt natürlich insbesondere für Markteilnehmer, die bisher überhaupt keine Erstinformation bereitstellen wie beispielsweise der KFZ-Versicherungsvergleich von Verivox", so ein Sprecher von Check24.

Geht der BVK scheinheilig vor?
Nach Einschätzung des Münchner Portals würden auch viele BVK-Makler bisher keine Lösung für ein korrektes Outen bieten. Daher sei das Vorgehen des BVK "scheinheilig". "Auf uns wird mit Finger gezeigt, während der BVK selbst in seiner Organisation keine Rechtskonformität sicherstellt", kritisiert ein Sprecher von Check24.

Laut BVK-Jurist Eichele sind diese Behauptungen "Nebelkerzen" des Onlinemaklers. "Wer eine Website nur als Aushängeschild nutzt, der braucht sich im Internet nicht sofort zu outen", so Eichele. Hier passiert der Erstkontakt beim Betreten des Kunden in der Geschäftsstelle. Trotzdem habe man allen Mitgliedern geraten für umfangreiche Erstinformationen auch dann zu sorgen, wenn im Netz gar keine Verträge vermittelt werden.

Anmerkung der Redaktion: Check24 hat drei Versicherungsmakler benannt, die als Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) über Online-Vergleichsrechner Geschäft vermitteln und nach Einschätzung des Münchener Portals nicht ausreichend über ihren Status informieren. Daher seien seine Behauptungen, dass es unter BVK-Mitgliedern Rechtsunsicherheiten gäbe, keine "Nebelkerzen". Der BVK zählt rund 12.500 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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