Die Kritik an ihren Riester-Verträgen durch den Bund der Versicherten (BdV) und der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg kann die Allianz Lebensversicherung nicht nachvollziehen. Bei der "Riester Rente Klassik" würden Kunden mit Kindern oder geringem Einkommen sowie ältere Kunden keineswegs benachteiligt, betonte der Versicherer.
"Wir erheben Kosten weit überwiegend im Verhältnis zum Volumen des Beitrags. Dadurch entstehen Kostenüberschüsse nur durch diejenigen Verträge, die mit einem überdurchschnittlichen Beitrag abgeschlossen werden", erläuterte ein Allianz-Sprecher. Damit sei die Summenbegrenzung von 40.000 Euro, ab der der Kunde von Kostenüberschüssen profitiere, berechtigt. Diese Grenze wird von Verbraucherschützern scharf kritisiert.
GDV kann keine Angaben machen
"Ein 35-jähriger Durchschnittsverdiener würde so schon nach Geburt des ersten Kindes nicht mehr zu den Vorzugskunden gehören", sagte BdV-Chef Axel Kleinlein dem "Spiegel". Grund für diese Entwicklung sei, dass nur Eigenbeiträge für die 40.000-Euro Kapitalgrenze zählen würden. Wie andere Unternehmen mit Kostenüberschüssen umgeben, ist nicht bekannt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann dazu keine Angaben machen.
Riester-Rente soll nicht mehr vertrieben werden
Die Gothaer Lebensversicherung aus Köln erklärte auf Anfrage aber, dass es eine solche Grenze in ihren Verträgen nicht gibt. Wie der Streit weitergeht, ist noch ungewiss. Der BdV und die VZ Hamburg haben die Allianz Lebensversicherung aufgefordert, die klassische Riester-Rente in der derzeitigen Form nicht mehr zu vertreiben. Die Vorwürfe hätten die Verbraucherschützer bereits im September 2011 erhoben. Bisher sei die Allianz untätig geblieben. "Das zwingt uns jetzt mit rechtlichen Mitteln gegen die Riester-Rente der Allianz vorzugehen", so Kleinlein. Die Allianz bestätigte den Eingang der Unterlassungserklärung und will das Schreiben nun prüfen.
Riester im Fadenkreuz
"Mit diesem Verfahren starten wir eine Offensive, um intransparente und benachteiligende Klauseln zur Überschussbeteiligung auf den Prüfstand zu stellen", so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Scharfe Kritik äußerte BdV-Chef Kleinlein an einer Riester-Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) auf das sich die Allianz Versicherung in ihrer Verteidigung zur Riester-Rente bezieht. Als Fazit habe die ITA-Studie festgestellt: "Sparen in Riester-Renten ist sinnvoll und lohnt sich." Der BdV wirft dem ITA Autor Mark Ortmann nun vor, dass man aus der Analyse der Produkte aus 2002 eben nicht auf die Qualität heutiger Angebote schließen könne. Kleinlein: "Wer Tarife aus 2002 untersucht und anhand der Ergebnisse folgert, dass die heutigen Angebote rentabel sind, der lügt sich selbst in die Tasche. Das ist so, als würde man heute sagen Hertha BSC Berlin wäre eine Weltklassemannschaft, weil sie vor zehn Jahren gut gespielt hat."
GDV sieht einen inszenierten Skandal
Darüber hinaus blende die Ortmann-Studie wichtige Aspekte, wie die Verrentungsphase aus. Hier gibt es nach Einschätzung von Kleinlein zu hohe Kosten. Seine Kritik an Riester-Produkten hat Kleinlein in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgestellt ("10 Jahre Riester – kein Grund zu Freude"). Der GDV nennt diese Veröffentlichung mittlerweile einen "inszenierten Skandal". Grund: "Die Zulagen wurden zweifach verbucht, einmal als Förderung, einmal als Rückforderung." Damit sei die Förderwirkung herausgekürzt worden.
Die vom DIW konstruierte Aufgabe sei folglich unerfüllbar gewesen. So könne man aus einem Produkt nicht mehr Rendite erzielen, als per Rechenannahme hineingegeben wurde. Damit ist die Aussage, man müsse schon sehr lange eine Riester-Rente beziehen, um eine Rendite von 2,5 Prozent zu erhalten, keine seriös errechnete Erkenntnis.
Der Streit über die Frage, ob sich Riester lohnt, geht damit munter weiter. Selbst der "Spiegel" konnte keinen "unbeteiligten Branchenkenner" finden, der bereit war zu entscheiden, wer "besser gerechnet" hat.
Bild: © Klaus-Uwe Gerhardt /
"Wir erheben Kosten weit überwiegend im Verhältnis zum Volumen des Beitrags. Dadurch entstehen Kostenüberschüsse nur durch diejenigen Verträge, die mit einem überdurchschnittlichen Beitrag abgeschlossen werden", erläuterte ein Allianz-Sprecher. Damit sei die Summenbegrenzung von 40.000 Euro, ab der der Kunde von Kostenüberschüssen profitiere, berechtigt. Diese Grenze wird von Verbraucherschützern scharf kritisiert.
GDV kann keine Angaben machen
"Ein 35-jähriger Durchschnittsverdiener würde so schon nach Geburt des ersten Kindes nicht mehr zu den Vorzugskunden gehören", sagte BdV-Chef Axel Kleinlein dem "Spiegel". Grund für diese Entwicklung sei, dass nur Eigenbeiträge für die 40.000-Euro Kapitalgrenze zählen würden. Wie andere Unternehmen mit Kostenüberschüssen umgeben, ist nicht bekannt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann dazu keine Angaben machen.
Riester-Rente soll nicht mehr vertrieben werden
Die Gothaer Lebensversicherung aus Köln erklärte auf Anfrage aber, dass es eine solche Grenze in ihren Verträgen nicht gibt. Wie der Streit weitergeht, ist noch ungewiss. Der BdV und die VZ Hamburg haben die Allianz Lebensversicherung aufgefordert, die klassische Riester-Rente in der derzeitigen Form nicht mehr zu vertreiben. Die Vorwürfe hätten die Verbraucherschützer bereits im September 2011 erhoben. Bisher sei die Allianz untätig geblieben. "Das zwingt uns jetzt mit rechtlichen Mitteln gegen die Riester-Rente der Allianz vorzugehen", so Kleinlein. Die Allianz bestätigte den Eingang der Unterlassungserklärung und will das Schreiben nun prüfen.
Riester im Fadenkreuz
"Mit diesem Verfahren starten wir eine Offensive, um intransparente und benachteiligende Klauseln zur Überschussbeteiligung auf den Prüfstand zu stellen", so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Scharfe Kritik äußerte BdV-Chef Kleinlein an einer Riester-Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) auf das sich die Allianz Versicherung in ihrer Verteidigung zur Riester-Rente bezieht. Als Fazit habe die ITA-Studie festgestellt: "Sparen in Riester-Renten ist sinnvoll und lohnt sich." Der BdV wirft dem ITA Autor Mark Ortmann nun vor, dass man aus der Analyse der Produkte aus 2002 eben nicht auf die Qualität heutiger Angebote schließen könne. Kleinlein: "Wer Tarife aus 2002 untersucht und anhand der Ergebnisse folgert, dass die heutigen Angebote rentabel sind, der lügt sich selbst in die Tasche. Das ist so, als würde man heute sagen Hertha BSC Berlin wäre eine Weltklassemannschaft, weil sie vor zehn Jahren gut gespielt hat."
GDV sieht einen inszenierten Skandal
Darüber hinaus blende die Ortmann-Studie wichtige Aspekte, wie die Verrentungsphase aus. Hier gibt es nach Einschätzung von Kleinlein zu hohe Kosten. Seine Kritik an Riester-Produkten hat Kleinlein in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgestellt ("10 Jahre Riester – kein Grund zu Freude"). Der GDV nennt diese Veröffentlichung mittlerweile einen "inszenierten Skandal". Grund: "Die Zulagen wurden zweifach verbucht, einmal als Förderung, einmal als Rückforderung." Damit sei die Förderwirkung herausgekürzt worden.
Die vom DIW konstruierte Aufgabe sei folglich unerfüllbar gewesen. So könne man aus einem Produkt nicht mehr Rendite erzielen, als per Rechenannahme hineingegeben wurde. Damit ist die Aussage, man müsse schon sehr lange eine Riester-Rente beziehen, um eine Rendite von 2,5 Prozent zu erhalten, keine seriös errechnete Erkenntnis.
Der Streit über die Frage, ob sich Riester lohnt, geht damit munter weiter. Selbst der "Spiegel" konnte keinen "unbeteiligten Branchenkenner" finden, der bereit war zu entscheiden, wer "besser gerechnet" hat.
Bild: © Klaus-Uwe Gerhardt /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek