Im Rechtsstreit um den Markennamen „die Bayerische“, über den Versicherungsmagazin im Oktober 2017 bereits berichtete, hat das Oberlandesgericht München nun angedeutet, dass es kein Exklusivrecht auf die Bezeichnung „Bayerisch“ gebe und die Beteiligten aufgefordert, ihre Klagen zurückzuziehen.
Bereits 2016 hatte die Versicherungskammer Bayern (VKB), eine Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, beim Landgericht München Klage gegen „die Bayerische“ eingereicht, mit der Argumentation, der Markenname sei eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung, zudem bestehe Verwechslungsgefahr. Die Bayerische reagierte mit einer Widerklage. Das Landgericht München wies beide Klagen am 29. August 2017 ab. Daraufhin legten die beiden Versicherer beim Oberlandesgericht München Berufung ein.
„Wir freuen uns darüber, dass es sich nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht abzeichnet, dass das Urteil der ersten Instanz bestätigt werden wird., so Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen. „Wir begrüßen eine Einigung, um den unnötigen Rechtsstreit nun endlich abzuschließen. Wir sind bereit, unsere Berufung zurückzuziehen, wenn dadurch die rechtliche Auseinandersetzung endgültig erledigt werden kann.“
Die VKB möchte dem Vorschlag des Oberlandesgerichts folgen. In einer Pressemitteilung der Versicherungskammer Bayern gibt das Unternehmen bekannt: „Die Versicherungskammer Bayern betont, dass es völlig normal sei, bei einer Verwechslungsgefahr eine neutrale dritte Instanz über das weitere Vorgehen entscheiden zu lassen.“ Weiter heißt es: „Die Versicherungskammer Bayern bekräftigt noch einmal, dass sie der Nutzung des Namens „Die Bayerische“ nie zugestimmt, sondern von Beginn an Bedenken geäußert habe. Sie habe auch darauf hingewiesen, dass sie notfalls rechtliche Schritte einleiten werde.“
Quellen: Die Bayerische, Versicherungskammer Bayern
Autor(en): Versicherungsmagazin