Erneut flammen Diskussionen in der Branche um das Thema Stornohaftung auf. Während zu Jahresbeginn die Versicherer die VVG-Reform genutzt haben, um die Stornohaftung für Provisionen und Courtagen zu verlängern, scheinen sich nun auch gegenteilige Tendenzen abzuzeichnen.
Anfang Februar hatte die Allianz Lebensversicherung die Haftungszeit auf 60 Monate verlängert. Zugleich hatte sie die Provision in der Lebensversicherung für ihre Vertreter um fünf Prozent erhöht, um die Verlängerung und den Mehraufwand der Agenturen auszugleichen (siehe unseren Beitrag von 6. Februar). Hintergrund war die Novellierung des VVG. Danach sind bei der Ermittlung des Rückkaufswertes bei einer Kündigung nun die "angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre" zu verteilen. Andere Versicherer waren diesem Vorstoß zum Teil mit Modifikationen gefolgt.
Scheinbar nimmt die Generali Versicherung in dieser Diskussion eine andere Position ein. Der Redaktion liegt ein Schreiben des Versicherers an einen Makler vor, in dem es heißt, dass das Unternehmen die alten Regelungen von vor dem 31. Dezember 2007 unverändert fortführt. Der Grund seien "Irritationen der Vermittler zu geänderten Courtage-/Provisionshaftungsregelungen der Generali Leben". Maklerkreisen zufolge soll die alte Regelung zumindest so lange gelten, bis die Verschmelzung des Versicherers mit der Volksfürsorge abgeschlossen ist. Gegenüber versicherungsmagazin.de wollte die Generali nicht zum Thema Stellung nehmen.
Ob diese Beispiel Schule macht, muss sich zeigen. Auf Nachfrage bestätigte beispielsweise die Axa, den Haftungszeitraum auf 60 Monate erhöht zu haben. Allerdings gebe es keine Erhöhung der Provisionssumme. Man sei auch ohne diesen Schritt im Vergleich zum Wettbewerb gut aufgestellt, hieß es.
Anfang Februar hatte die Allianz Lebensversicherung die Haftungszeit auf 60 Monate verlängert. Zugleich hatte sie die Provision in der Lebensversicherung für ihre Vertreter um fünf Prozent erhöht, um die Verlängerung und den Mehraufwand der Agenturen auszugleichen (siehe unseren Beitrag von 6. Februar). Hintergrund war die Novellierung des VVG. Danach sind bei der Ermittlung des Rückkaufswertes bei einer Kündigung nun die "angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre" zu verteilen. Andere Versicherer waren diesem Vorstoß zum Teil mit Modifikationen gefolgt.
Scheinbar nimmt die Generali Versicherung in dieser Diskussion eine andere Position ein. Der Redaktion liegt ein Schreiben des Versicherers an einen Makler vor, in dem es heißt, dass das Unternehmen die alten Regelungen von vor dem 31. Dezember 2007 unverändert fortführt. Der Grund seien "Irritationen der Vermittler zu geänderten Courtage-/Provisionshaftungsregelungen der Generali Leben". Maklerkreisen zufolge soll die alte Regelung zumindest so lange gelten, bis die Verschmelzung des Versicherers mit der Volksfürsorge abgeschlossen ist. Gegenüber versicherungsmagazin.de wollte die Generali nicht zum Thema Stellung nehmen.
Ob diese Beispiel Schule macht, muss sich zeigen. Auf Nachfrage bestätigte beispielsweise die Axa, den Haftungszeitraum auf 60 Monate erhöht zu haben. Allerdings gebe es keine Erhöhung der Provisionssumme. Man sei auch ohne diesen Schritt im Vergleich zum Wettbewerb gut aufgestellt, hieß es.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly