Steuererklärung ohne Papierkram

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Das Besteuerungsverfahren soll in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren (18/7457) zu.

Die wichtigste Änderungen sind, dass Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro zahlen sollen. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung (ohne Mitwirkung eines Steuerberaters) wird von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängert. Die verlängerte Frist soll vom Steuerjahr 2018 an gelten. Steuererklärungen sollen soweit wie möglich automatisiert bearbeitet werden.

Größte Reform der Abgabenordnung seit 1970
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es handele sich um die größte Reform der Abgabenordnung seit 1970. Das Steuer- und Abgabenrecht werde an das digitale Zeitalter angepasst. Die SPD-Fraktion begrüßte, dass die Regelung der Verspätungszuschläge verbessert worden und die Zuschlagshöhe gesenkt worden sei. Es gebe außerdem Spielräume bei der Festsetzung der Zuschläge.

Die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/die Grünen kritisierten die automatisierte Bearbeitung der Steuererkläsungen und äußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Die Bundesregierung begündete hingegen, dass damit personelle Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle konzentriert werden könnten. Es werde Risikomanagementsysteme geben.

Belegvorlagepflicht wird zur Belegvorhaltepflicht
Die heutige Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht werde eine Belegvorhaltepflicht, heißt es im Gesetzentwurf. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden können. Dies betreffe besonders Spendenquittungen.

Mit den Maßnahmen solle der Aufwand für die Erstellung der Steuererklärungen verringert, die Anwenderfreundlichkeit von Elster (Elektronische Steuererklärung) erhöht und die automationsgestützte Verarbeitung der Steuererklärung auf Seiten der Finanzverwaltung erleichtert werden. So sollen sich Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid über das Elster-Portal herunterladen können.

Quelle: Bundestag

Bildquelle: © Marco2811 / Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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