Ziel erreicht: Die gesetzlich definierten Verwaltungskostenbudgets in allen Sozialversicherungszweigen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) sind eingehalten worden. Das betrifft die Sektoren Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Das teilte die Bundesregierung kürzlich mit.
Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) ist bundesweit zuständig für die Durchführung der
landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Alterssicherung der Landwirte, landwirtschaftlichen Krankenversicherung sowie der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung.
Spürbare Wettbewerbsverzerrungen
Die Zahl der Versicherten in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist durch den anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft seit vielen Jahren rückläufig. Die Organisation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung hat diese Strukturveränderungen nicht genauso umsetzen können wie die Organisation der allgemeinen Sozialversicherung. Der Grund: Die vorrangig räumliche Aufgabenverteilung verhindert, dass die Träger ihre Aufgaben dauerhaft effizient und wirtschaftlich erfüllen. Daneben bestehen gravierende Belastungsunterschiede durch regional unterschiedlich hohe Beiträge für gleich strukturierte Betriebe. Dies führt in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen.
Die Errichtung eines Bundesträgers sorgt für eine nachhaltige Anpassung der Organisationsstrukturen an den fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung eingeleitete Reformprozess, die Aufgaben zu zentralisieren, die effektiver und wirtschaftlicher an einer Stelle erledigt werden können, wird fortgeführt.
Bundesweit zuständiger Verbundträger
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wurde zum 1. Januar 2013 als bundesweit zuständiger Verbundträger zur Durchführung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung errichtet.
Trotz schwierigen Rahmenbedingungen hat die SVLFG im Jahr 2016 die gesetzlichdefinierten Verwaltungskostenbudgets in allen Versicherungszweigen eingehalten; die Organisation befindet sich weiterhin im laufenden Prozess zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation. Das Bundesversicherungsamt hat in seinem Tätigkeitsbericht 2015 die Vorgehensweise zur Restrukturierung der SVLFG (Bereiche Haushaltsgenehmigung, Verwaltungskostenbudgetierung und
Informationstechnik) positiv dargestellt.
Budgetvorgaben sogar unterschritten
Die Budgetvorgaben für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind erfüllt und sogar unterschritten worden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor. In dem gemeinsamen Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt es, dass die Kosten für die drei in der SVLFG vereinten Sozialversicherungszweige im Jahr 2016 weniger als 95 Millionen Euro für die landwirtschaftliche Unfallversicherung, weniger als 66 Millionen Euro für die Alterssicherung der Landwirte und weniger als 91 Millionen Euro für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung betragen haben.
Damit seien die gesetzlich definierten Verwaltungskostenbudgets in allen Sozialversicherungszweigen der SVLFG eingehalten worden. Die Ausgaben für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte unterschritten die Vorgaben mit je rund 10,5 Millionen Euro, die Landwirtschaftliche Krankenversicherung mit rund fünf Millionen Euro.
Quelle: Der Bundestag
Autor(en): Versicherungsmagazin