Glaubt man einer aktuellen Studie, waren die Sozialpartner schon früh bereit, ein bAV-Modell nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zu vereinbaren. Demnach vermuten zwei Drittel der befragten Gewerkschaftsvertreter und 46 Prozent der Arbeitgeberverbände, dass sich das Gesetz eignet, die bAV in Deutschland weiterzuverbreiten. Das Meinungsbild ist aber nicht einheitlich.
Die Zustimmung zum Sozialpartnermodell ist zweischneidig. Vor allem unter den Arbeitgeberverbänden hat die Studie von Axa und V.E.R.S. nicht nur Zustimmung, sondern auch Skepsis zum Vorschein gebracht: Fast jeder fünfte Arbeitgeberverband hält das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) "eher nicht" oder "auf keinen Fall" geeignet, die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiterzuverbreiten.
Verbände haben Informationsbedarf
"Schon im Vorgang zur Studie haben wir feststellen müssen, dass zahlreiche Verbände und Gewerkschaften in Deutschland erhebliche Informationsbedarfe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aufweisen", kommentiert Branchenkenner Professor Fred Wagner, Direktor des Instituts für Versicherungslehre an der Universität Leipzig, die Studie. "Einige Verbände hatten sich zuvor noch kaum mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt."
Dennoch würden 77 Prozent der Gewerkschaften und 65 Prozent der Arbeitgeberverbände ein Sozialpartnermodell vereinbaren. Andererseits lehnen 22 Prozent der Gewerkschaften kategorisch Verhandlungen zu einem Sozialpartnermodell ab. Und ein Drittel will weder von einem eigenen Modell noch von einer branchenübergreifenden Lösung etwas wissen. Auf Arbeitgeberseite spricht sich die Hälfte für eine verbands- beziehungsweise branchenübergreifende Lösung aus, während 40 Prozent eine eigene präferieren. Einigkeit sieht definitiv anders aus.
Studie zeigt Zustimmung
Dennoch wertet der ehemalige Axa-Vorstand Patrick Dahmen die Studie als Zustimmung zum BRSG und kündigt an, die Chancen nutzen zu wollen: "Wir haben bereits einen gesamthaften Lösungsansatz erarbeitet und freuen uns nun, mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Gespräche zur konkreten Umsetzung einzusteigen."
Das Modell sei mit der Bundesanstalt für Finanzdiesnteistungsaufsicht besprochen und mache die bAV so einfach wie noch nie. So könne beispielsweise eine entsprechende Axa-Police künftig bei einem Arbeitgeberwechsel unkompliziert übertragen werden.
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Autor(en): Elke Pohl