Soziale Netzwerke: Impressum ist für gewerbliche Nutzer Pflicht

In sozialen Netzwerken wie Twitter, Google+, Xing und Linked sind Millionen Menschen aktiv. Allein bei Facebook als dem mit Abstand größten Netzwerk haben sich inzwischen über eine Milliarde Menschen registriert. Die rasant wachsenden Teilnehmerzahlen machen Social Media daher zunehmend für Unternehmen interessant. Doch das geht nicht ohne Regeln.

So hat das Landgericht Regensburg den Betreiber einer gewerblich genutzten Facebook-Seite verurteilt, weil dieser kein dem Telemediengesetz entsprechendes Impressum vorhielt. (Urteil vom 17. Januar 2013 (Az. 1 HK O 1884/12) Damit unterstrichen die Richter zwei bereits früher ergangene Entscheidungen, die eine Impressumspflicht vorgeschrieben hatten: Das Landgericht Aschaffenburg forderte dies für Facebook-Fanseiten (Urteil vom 19.August 2011, Az. 2 HK O 54/11) und das Oberlandesgericht Hamm für offizielle mobile Apps von Kommunikationsplattformen und damit auch für Mobiltelefon-Nutzer (Urteil vom 20. Mai 2010, Az. 4 U 225/09).

Wer eine rein private Fanseite etwa für einen Star oder einen Verein betreibt, muss kaum mit Abmahnungen rechnen. "Aber Vorsicht bei allen sogenannten Facebook-Fanseiten, hinter denen ein Gewerbe steckt", warnt Marc Quandel, Rechtsanwalt bei der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis. "Fehlt hier ein Impressum, drohen empfindliche Abmahnungen." Bisher sind jedoch lediglich Facebook-Seiten betroffen. Quandel: "Doch die Impressumspflicht gilt genauso für Twitter, google+ oder YouTube."

Quelle: Ecovis AG

Bildquelle: @Stephanie Hofschläger/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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