Mit den richtigen Ausgaben lässt sich im Jahresendspurt oftmals noch die Steuerlast senken. Interessant kann eine Sonderzahlung in eine Riester- oder Rürup-Rente sein.
Wer fürs Alter vorsorgt, erhält bei der Riester-Rente nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann auch von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren. Bis zu 2.100 Euro werden pro Jahr inklusive der Zulagen als Sonderausgabenabzug steuerlich anerkannt. Ist der maximale Betrag noch nicht ausgeschöpft, kann es sich lohnen, vor dem Jahreswechsel eine Sonderzahlung zu leisten.
Günstigerprüfung beachten
Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 35 Prozent bringt dies einem alleinstehenden Arbeitnehmer eine Gesamtersparnis von 735 Euro. Die Grundzulage von 154 Euro wird dem Vertrag gutgeschrieben, den Rest gibt es mit der Einkommensteuererklärung zurück.
Allerdings führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Dabei werden die staatlichen Zulagen dem Steuervorteil gegenübergestellt. Besonders bei Familien mit mehreren Kindern kann dies dazu führen, dass die Zulagen günstiger sind und keine zusätzliche Steuerersparnis zum Tragen kommt.
Steueroptimierung über Rürup
Wer mit einem Rürup-Vertrag fürs Alter vorsorgt, kann 2016 82 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Auch hier sind Sonderzahlungen interessant. Beispielsweise können darüber angesammelte Sparguthaben steueroptimiert in Altersvorsorge investiert oder die Steuerlast bei Selbstständigen, bei denen das Geschäftsjahr gut verlaufen ist, gesenkt werden.
Eine Sonderzahlung von beispielsweise 5.000 Euro ergibt bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent eine Steuerersparnis von 1.435 Euro. Allerdings ist der abzugsfähige Höchstbetrag in 2016 auf 22.767 Euro (Verheiratete: 45.534 Euro) begrenzt. Darin sind auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu einem berufsständischen Versorgungswerk zu berücksichtigen.
Quelle: Universa
Bild: © Maria P. /Fotolia.com
Wer fürs Alter vorsorgt, erhält bei der Riester-Rente nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann auch von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren. Bis zu 2.100 Euro werden pro Jahr inklusive der Zulagen als Sonderausgabenabzug steuerlich anerkannt. Ist der maximale Betrag noch nicht ausgeschöpft, kann es sich lohnen, vor dem Jahreswechsel eine Sonderzahlung zu leisten.
Günstigerprüfung beachten
Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 35 Prozent bringt dies einem alleinstehenden Arbeitnehmer eine Gesamtersparnis von 735 Euro. Die Grundzulage von 154 Euro wird dem Vertrag gutgeschrieben, den Rest gibt es mit der Einkommensteuererklärung zurück.
Allerdings führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Dabei werden die staatlichen Zulagen dem Steuervorteil gegenübergestellt. Besonders bei Familien mit mehreren Kindern kann dies dazu führen, dass die Zulagen günstiger sind und keine zusätzliche Steuerersparnis zum Tragen kommt.
Steueroptimierung über Rürup
Wer mit einem Rürup-Vertrag fürs Alter vorsorgt, kann 2016 82 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Auch hier sind Sonderzahlungen interessant. Beispielsweise können darüber angesammelte Sparguthaben steueroptimiert in Altersvorsorge investiert oder die Steuerlast bei Selbstständigen, bei denen das Geschäftsjahr gut verlaufen ist, gesenkt werden.
Eine Sonderzahlung von beispielsweise 5.000 Euro ergibt bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent eine Steuerersparnis von 1.435 Euro. Allerdings ist der abzugsfähige Höchstbetrag in 2016 auf 22.767 Euro (Verheiratete: 45.534 Euro) begrenzt. Darin sind auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu einem berufsständischen Versorgungswerk zu berücksichtigen.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de