Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am Donnerstag geeinigt, die neue Versicherungsaufsicht in Europa anzugehen. "Jetzt ist der Weg frei, um die Solvency II-Richtlinie durch das Europaparlament und die Mitgliedstaaten noch vor den Europawahlen endgültig zu beschließen", erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (). Es sei ein wichtiger Schritt für Europa, der zur Erhöhung der Finanzmarktstabilität beitragen werde.
Ein großer Erfolg sei vor allem, dass mit der neuen Solvency II-Richtlinie die Risikopuffer der deutschen Lebensversicherer anerkannt werden. Damit habe das Europaparlament, der Rat sowie die EU-Kommission übereinstimmend deren ökonomischen Wert als Eigenmittel höchster Qualität bestätigt, erklärt der GDV.
Chance bei Gruppenaufsicht vertan
Doch es gibt auch einen Wermutstropfen: In dem bis zuletzt strittigen Punkt zur Gruppenaufsicht sei der erhoffte große Schritt nicht erfolgt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten verhinderte vorerst einen Kompromiss, nach dem Mutterunternehmen ihre Tochtergesellschaften mit Kapitalgarantien hätten ausstatten können. Vorgesehen ist allerdings, dass diese Entscheidung drei Jahre nach Inkrafttreten von Solvency II noch einmal geprüft werden solle.
"Damit wurde eine Chance vertan, schon heute eine internationale Vorreiterrolle bei der Gruppenaufsicht einzunehmen, deren bestehende Schwächen vor allem während der Finanzmarktkrise offen zu Tage traten", so von Fürstenwerth. Nun müssten die Larosière-Vorschläge und die der EU-Kommission zur Finanzaufsicht zügig umgesetzt werden, um dann parallel auch bei den Entscheidungen zu Versicherungsgruppen effektiv voranzukommen, so der GDV.
Ein großer Erfolg sei vor allem, dass mit der neuen Solvency II-Richtlinie die Risikopuffer der deutschen Lebensversicherer anerkannt werden. Damit habe das Europaparlament, der Rat sowie die EU-Kommission übereinstimmend deren ökonomischen Wert als Eigenmittel höchster Qualität bestätigt, erklärt der GDV.
Chance bei Gruppenaufsicht vertan
Doch es gibt auch einen Wermutstropfen: In dem bis zuletzt strittigen Punkt zur Gruppenaufsicht sei der erhoffte große Schritt nicht erfolgt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten verhinderte vorerst einen Kompromiss, nach dem Mutterunternehmen ihre Tochtergesellschaften mit Kapitalgarantien hätten ausstatten können. Vorgesehen ist allerdings, dass diese Entscheidung drei Jahre nach Inkrafttreten von Solvency II noch einmal geprüft werden solle.
"Damit wurde eine Chance vertan, schon heute eine internationale Vorreiterrolle bei der Gruppenaufsicht einzunehmen, deren bestehende Schwächen vor allem während der Finanzmarktkrise offen zu Tage traten", so von Fürstenwerth. Nun müssten die Larosière-Vorschläge und die der EU-Kommission zur Finanzaufsicht zügig umgesetzt werden, um dann parallel auch bei den Entscheidungen zu Versicherungsgruppen effektiv voranzukommen, so der GDV.
Autor(en): Versicherungsmagazin