SDK: Risiko Pflege nicht auf die leichte Schulter nehmen

Die Süddeutsche Krankenversicherung () rät, die finanzielle Lücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung frühzeitig durch eine private Absicherung zu schließen. Nach den Berechnungen der Gesellschaft müssen Angehörige zu pflegender Menschen nicht nur bei stationärer Unterbringung einen großen Teil der Kosten selbst finanzieren, sondern auch bei der Pflege zu Hause.

So könne der monatliche Eigenanteil deutlich über 2.000 Euro liegen, hat die SDK herausgefunden. Eine stationäre Pflege im Heim bei Pflegestufe III kostet etwa 3.600 Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung leiste hierzu lediglich 1.470 Euro (ab 1. Juli 2008). Den Rest von rund 2.130 Euro müssen die Angehörigen aufbringen. Auch wer einen Angehörigen mit der Stufe I daheim versorgt, müsse mit monatlichen Kosten von bis zu 1.500 Euro reichen. Nur 420 Euro steuert der Staat bei.

Mit der Alterung der Gesellschaft steigt die Zahl der Pflegebedürftigen
„Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung war grundsätzlich ein richtiger und sehr wichtiger Schritt“, betont der SDK-Vorstandsvorsitzende Klaus Henkel. „Ihre Leistungen decken aber nur einen Teil der Kosten und es verbleiben hohe Eigenanteile. Diese können für das Vermögen Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen ruinöse Folgen haben.“ Experten rechneten bis 2020 mit rund 3,3 Millionen Pflegebedürftigen, so der Versicherer. „Es besteht kein Zweifel, dass die Pflegekosten tendenziell weiter zunehmen werden“, meint Henkel. Die SDK rät daher, möglichst früh mit der privaten Vorsorge zu beginnen, um die Beiträge erschwinglich zu halten.

Auf die Kriterien kommt es an
Beim Abschluss der richtigen Vorsorge komme es auch auf die Details an, so die SDK. So sollte die Leistung gleichzeitig mit der Leistung der gesetzlichen Versicherung beginnen und ihre Höhe sich an der von der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannten Pflegestufe orientieren, um eine Doppeluntersuchungen und ein getrenntes Punktesystem zu vermeiden. Wichtig sei, dass die private Versicherung ohne Kostennachweis die volle Leistung erbringt – unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige zu Hause von einem Angehörigen, einer Fachkraft oder stationär in einem Pflegeheim betreut wird.

Der Pflegeschutz sollte zudem sofort und ohne die oftmals übliche Wartezeit von drei Jahren nach Vertragsabschluss einsetzen. Da die Pflegekosten steigen, empfiehlt die SDK einen Vertrag, bei dem das Pflegetagegeld bis zum 65. Lebensjahr mindestens alle fünf Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung an die Kostenentwicklung angepasst werden kann. Vorteilhaft sei auch, wenn die Pflegepolice Assistance-Leistungen enthalte, wie zum Beispiel die Organisation einer Haushaltshilfe, Fahrdienst oder Vermittlung eines Pflegeplatzes.

Informationen zu den einzelnen Pflegestufen finden Sie am Textende als PDF zum Download.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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