Mangelnde Versorgung der Kunden mit Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz ist eine fundamentale Kritik an Versicherern und deren Vertrieben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht das aber wohl nicht so eng. Denn in seiner Zeitschrift "Positionen" wiegelt er ab: "Jedoch geht es den meisten Versicherten gar nicht darum, mit riesigen Versicherungssummen so vorzusorgen, dass ihre Partner bis ans Lebensende auch ohne weitere Einkünfte versorgt wären. Viele wählen einen Versicherungsschutz, der eine zeitlich begrenzte Not zu überbrücken hilft, die die gesetzliche Hinterbliebenenrente oder eine zusätzliche Erwerbstätigkeit des Partners ergänzt." Mit anderen Worten: Sollen doch die Witwen gefälligst arbeiten gehen, statt sich auf ausreichenden Renten auszuruhen.
In der Familienversorgung (Hinterbliebenenschutz) und in der Absicherung der Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit (Invalidität) ist der Bedarf der Kunden besonders groß, weil die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung relativ niedrig sind. "Doch genau dort ist die Assekuranz fast im Verkäuferstreik", moniert Manfred Poweleit, Chefredakteur vom map-report. Dabei hatte der GDV sich vor nicht all zu langer Zeit mit salbungsvollen Worten zu seinem "Marktauftrag, der Vorsorge heißt", bekannt. "Für uns ist die Anstrengung obligatorisch, die Zukunft unserer Kunden berechenbarer zu machen", sagte GDV-Präsident Dr. Bernhard Schareck. Als Risikoträger wolle man einen "unverzichtbaren Beitrag zum Wohlstand unserer Gesellschaft leisten."
Doch wie lange dürfen Witwen nach Ansicht des GDV trauern? 24.694 Euro beträgt der durchschnittliche Todesfallschutz in KLV, RLV und FLV, hat map-report ausgerechnet. Abzüglich Beerdigungskosten (5.000 Euro) stehen damit 19.694 Euro für die Überbrückung der "zeitlich begrenzten Not" zur Verfügung. Nimmt man die Armutsgrenze für Alleinerziehende mit Kind (1.113 Euro pro Monat) und zieht die Durchschnitts-Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung ab (370 Euro pro Monat), bleiben auf Mini-Niveau 743 Euro notwendige Absicherung. Für diese dürftige Sicherung würde der private Todesfallschutz nur etwas über 4,5 Jahre reichen. Danach muss die Witwe arbeiten gehen und mindestens 743 Euro monatlich netto verdienen, damit ihre Kinder nicht in Armut aufwachsen müssen.
Genau so unsinnig und vertriebsfeindlich ist die Argumentation des GDV zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Zitat aus "Positionen": "Dass nur 24 Prozent aller Haushalte laut dem Allensbach-Institut derartigen Versicherungsschutz besitzen, ist nur auf den ersten Blick ein Indiz für eine Unterversicherung breiter Bevölkerungsteile. Denn die heute über 46-Jährigen besitzen trotz der Reform 2001 weiterhin einen gesetzlichen Schutz gegen Berufsunfähigkeit." Doch wie viel ist dieser gesetzliche Schutz wert? Für die normale Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind definiert das Statistische Bundesamt die Armutsgrenze bei 1.541 Euro monatlich. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Schnitt aber nur 682 Euro, hat map-report ermittelt. Für mindestens 859 Euro müsste die Partnerin arbeiten gehen, falls der Hauptverdiener invalide wird. "Um die Pflege des Berufsunfähigen kann sich ja die gesetzliche Pflegeversicherung kümmern, die rund die Hälfte der Kosten trägt", gibt sich Poweleit sarkastisch. Tatsächlich kommen durch private BUZ im Schnitt nur 437 Euro Monatsrente pro Vertrag zustande. Dies sei nicht einmal die Hälfte des Existenzminimums und füllt die existenzielle Lücke überhaupt nicht.
Fahrlässig ist die GDV-Meinung zum BU-Schutz der Jahrgänge ab 1961, die deutlich niedrigeren gesetzlichen Invaliditätsschutz erhalten. Wörtlich: "Dieser besondere Schutz hat natürlich seinen Preis, der dazu noch mit dem Eintrittsalter steigt. Deshalb ist nachvollziehbar, wenn mancher potenzielle Kunde abwägt, ob der noch weiter gewährte Basisschutz durch die Sozialsysteme ausreicht oder ob er sich ein höheres Schutzniveau leisten möchte." Kein Wort, dass der Bedarf gerade für diese Zielgruppe objektiv noch höher angesiedelt ist. Weltfremder kann der Blick aus dem Elfenturm kaum sein. "Eigentlich sollte der GDV die Belange seiner Mitglieder vertreten und nicht den Kunden den Kauf von dringend benötigten Produkten der Mitgliedsunternehmen ausreden", wundert sich Poweleit.
In der Familienversorgung (Hinterbliebenenschutz) und in der Absicherung der Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit (Invalidität) ist der Bedarf der Kunden besonders groß, weil die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung relativ niedrig sind. "Doch genau dort ist die Assekuranz fast im Verkäuferstreik", moniert Manfred Poweleit, Chefredakteur vom map-report. Dabei hatte der GDV sich vor nicht all zu langer Zeit mit salbungsvollen Worten zu seinem "Marktauftrag, der Vorsorge heißt", bekannt. "Für uns ist die Anstrengung obligatorisch, die Zukunft unserer Kunden berechenbarer zu machen", sagte GDV-Präsident Dr. Bernhard Schareck. Als Risikoträger wolle man einen "unverzichtbaren Beitrag zum Wohlstand unserer Gesellschaft leisten."
Doch wie lange dürfen Witwen nach Ansicht des GDV trauern? 24.694 Euro beträgt der durchschnittliche Todesfallschutz in KLV, RLV und FLV, hat map-report ausgerechnet. Abzüglich Beerdigungskosten (5.000 Euro) stehen damit 19.694 Euro für die Überbrückung der "zeitlich begrenzten Not" zur Verfügung. Nimmt man die Armutsgrenze für Alleinerziehende mit Kind (1.113 Euro pro Monat) und zieht die Durchschnitts-Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung ab (370 Euro pro Monat), bleiben auf Mini-Niveau 743 Euro notwendige Absicherung. Für diese dürftige Sicherung würde der private Todesfallschutz nur etwas über 4,5 Jahre reichen. Danach muss die Witwe arbeiten gehen und mindestens 743 Euro monatlich netto verdienen, damit ihre Kinder nicht in Armut aufwachsen müssen.
Genau so unsinnig und vertriebsfeindlich ist die Argumentation des GDV zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Zitat aus "Positionen": "Dass nur 24 Prozent aller Haushalte laut dem Allensbach-Institut derartigen Versicherungsschutz besitzen, ist nur auf den ersten Blick ein Indiz für eine Unterversicherung breiter Bevölkerungsteile. Denn die heute über 46-Jährigen besitzen trotz der Reform 2001 weiterhin einen gesetzlichen Schutz gegen Berufsunfähigkeit." Doch wie viel ist dieser gesetzliche Schutz wert? Für die normale Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind definiert das Statistische Bundesamt die Armutsgrenze bei 1.541 Euro monatlich. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Schnitt aber nur 682 Euro, hat map-report ermittelt. Für mindestens 859 Euro müsste die Partnerin arbeiten gehen, falls der Hauptverdiener invalide wird. "Um die Pflege des Berufsunfähigen kann sich ja die gesetzliche Pflegeversicherung kümmern, die rund die Hälfte der Kosten trägt", gibt sich Poweleit sarkastisch. Tatsächlich kommen durch private BUZ im Schnitt nur 437 Euro Monatsrente pro Vertrag zustande. Dies sei nicht einmal die Hälfte des Existenzminimums und füllt die existenzielle Lücke überhaupt nicht.
Fahrlässig ist die GDV-Meinung zum BU-Schutz der Jahrgänge ab 1961, die deutlich niedrigeren gesetzlichen Invaliditätsschutz erhalten. Wörtlich: "Dieser besondere Schutz hat natürlich seinen Preis, der dazu noch mit dem Eintrittsalter steigt. Deshalb ist nachvollziehbar, wenn mancher potenzielle Kunde abwägt, ob der noch weiter gewährte Basisschutz durch die Sozialsysteme ausreicht oder ob er sich ein höheres Schutzniveau leisten möchte." Kein Wort, dass der Bedarf gerade für diese Zielgruppe objektiv noch höher angesiedelt ist. Weltfremder kann der Blick aus dem Elfenturm kaum sein. "Eigentlich sollte der GDV die Belange seiner Mitglieder vertreten und nicht den Kunden den Kauf von dringend benötigten Produkten der Mitgliedsunternehmen ausreden", wundert sich Poweleit.
Autor(en): Detlef Pohl