Orkan "Emma" und das nachfolgende Tief "Fee" führten am Wochenende mit Sturm und Hagel in ganz Bayern zu erheblichen Sachschäden. Die Versicherungskammer Bayern rät ihren Kunden, eventuelle Schäden sofort zu melden.
Hierfür hat der Versicherer eine zentrale Schadenhotline (01805- 123456, 0,14 Euro/Minute) geschaltet. Die Mitarbeiter des Schadenservice seien auf die zu erwartende große Anzahl der Meldungen vorbereitet. Ziel sei eine schnelle und reibungslose Regulierung. Wenn möglich, sollten im Schadenfall Notmaßnahmen zur Minderung des Schadens ergriffen werden. Grundsätzlich empfiehlt die Versicherungskammer Bayern, jeden Schaden zu fotografieren.
Gebäudeschäden, beispielsweise durch umgefallene Bäume und Masten, ersetze beispielsweise die Wohngebäudeversicherung. Habe der Sturm Dächer abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, seien Folgeschäden wie durch eindringende Niederschläge ebenfalls versichert. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung ersetze die Hausratversicherung. Auch hier seien die Folgeschäden am Hausrat, beispielsweise nach einer Dachabdeckung, mitversichert.
Wichtig für Autobesitzer
Für Schäden an Autos komme die Teilkasko auf. Sie ersetze nicht nur Schäden, die direkt durch den Sturm oder Hagel entstanden sind, so die Versicherungskammer Bayern. Der Versicherungsschutz umfasse auch Beschädigungen durch umher fliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.
Auch der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute () rät, Schäden infolge von Emma sofort dem Versicherer zu melden und zur Sicherheit zu fotografieren. Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen seien, sollten dennoch ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel seienSturmschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.
Hierfür hat der Versicherer eine zentrale Schadenhotline (01805- 123456, 0,14 Euro/Minute) geschaltet. Die Mitarbeiter des Schadenservice seien auf die zu erwartende große Anzahl der Meldungen vorbereitet. Ziel sei eine schnelle und reibungslose Regulierung. Wenn möglich, sollten im Schadenfall Notmaßnahmen zur Minderung des Schadens ergriffen werden. Grundsätzlich empfiehlt die Versicherungskammer Bayern, jeden Schaden zu fotografieren.
Gebäudeschäden, beispielsweise durch umgefallene Bäume und Masten, ersetze beispielsweise die Wohngebäudeversicherung. Habe der Sturm Dächer abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, seien Folgeschäden wie durch eindringende Niederschläge ebenfalls versichert. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung ersetze die Hausratversicherung. Auch hier seien die Folgeschäden am Hausrat, beispielsweise nach einer Dachabdeckung, mitversichert.
Wichtig für Autobesitzer
Für Schäden an Autos komme die Teilkasko auf. Sie ersetze nicht nur Schäden, die direkt durch den Sturm oder Hagel entstanden sind, so die Versicherungskammer Bayern. Der Versicherungsschutz umfasse auch Beschädigungen durch umher fliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.
Auch der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute () rät, Schäden infolge von Emma sofort dem Versicherer zu melden und zur Sicherheit zu fotografieren. Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen seien, sollten dennoch ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel seienSturmschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly