Schadenfreiheitsrabatte auf Knopfdruck?

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Nicht ohne Reaktion blieb die Online-Meldung von Versicherungsmagazin, wonach sich in einem offenen Brief eine Gruppe von Versicherungsmaklern an die Kfz-Fachabteilungen deutscher Versicherungsunternehmen, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und an die Versicherungsfachpresse wandte. Offenbar ist das bereits ein Thema für das Brancheninstitut für Prozessoptimierung e. V. (Bipro).

Wie Dr. Kamil Bieder, Referent für Technologie- und Innovationsmanagement beim Bipro, mitteilt, gebe es mit Blockchain eine Technologie, die das von den Maklern beschriebene Problem lösen könne. Ziel von Bipro sei ja der standardisierte Austausch von versicherungsrelevanten Daten und Dokumenten über das Internet. Dabei ist Bipro keine Software oder ein zentraler Server, sondern stellt Spezifikationen (Normen) bereit, die Prozessschnittstellen (WebServices) beschreiben. In der neueren Zeit sei von den Mitgliedern an den Verein herangetragen worden, sich ebenfalls mit innovativen sowie technologiegetriebenen Themen auseinanderzusetzen. Bieders Aufgabe ist es, diese Themen für die Mitglieder aufzubereiten und in sogenannten Bipro-Labs zu eruieren.

Jeder würde sehen, was passiert ist
Eine Blockchain sei nicht nur eine Datenbank, sondern man könne man sich diese Technologie, so Bieder, als viele verteilte und redundante Datenbanken vorstellen. Alle Beteiligten eines Ökosystems besitzen nun so eine Datenbank, dies könnten Versicherer sowie Maklerhäuser sein. Aufgrund eines ausgeklügelten Mechanismus könnten sich alle Datenbanken untereinander synchronisieren, das heißt, ändert sich nun die Schadenfreiheitsklasse eines Kfz-Vertrages, so bekämen dies alle Datenbanken mit. Selbstverständlich sei es nur autorisierten Teilnehmern möglich, die Schadenfreiheitsklasse zu ändern, in diesem Fall die Versicherer. Der Unterschied zu konventionellen Datenbanken bestehe darin, dass diese Änderung nun nicht nur dem Versicherer bekannt sei, der dies veranlasst habe, sondern alle Beteiligten könnten sehen, dass etwas passiert sei.

Niemand muss autorisieren
Gut zu vergleichen ist dieser Prozess etwa mit Überweisungen innerhalb der „Mutter aller Blockchains“ – der virtuellen Währung Bitcoin. Bieder erklärt: „Hier ist es ebenfalls für die Öffentlichkeit absolut transparent, dass Geld von einem Konto auf ein anderes Konto verschoben wurde. Wem dieses Konto aber gehört, ist nicht erkennbar. Ebenso darf nur derjenige eine Zahlung veranlassen, der autorisiert ist. Bleibt die Frage, wer darf jemanden autorisieren? Die Antwort ist ziemlich verblüffend, denn es gibt niemanden, der einen autorisieren muss. Durch diese Technologie ist es möglich, sämtliche Intermediäre auszuschalten, das heißt, man hat keine zentrale Stelle, die eine Datenbank verwaltet. Dieses System ist in der Lage, sich selber zu verwalten. Für manche mag es sich gespenstisch anhören, aber dies sind ausgeklügelte IT-Konzepte, wie Hashfunktionen und asymmetrische Verschlüsselungsverfahren, um nur zwei davon zu nennen.“

Das Notwendige bei einer solchen Technologie wie Blockchain sei es, sich unbedingt neben technischen Standards (Datenmodellierung) auch auf fachliche Standards (Use Cases) zu einigen. Deswegen sei es ein Bipro-Thema. Halte ein Teilnehmer auch nur einen geringfügigen Teil des Standards nicht ein, so werden etwa die Änderungen an der Blockchain per se von dem restlichen Ökosystem nicht akzeptiert. Ob es um fachliche  Fragestellungen oder den Einsatz von anderen Technologien, wie Web-Service oder SOA gehe, habe die Bipro über ein Jahrzehnt umfangreiche Erfahrungen sammeln können und ist als Marktstandard gesetzt.

Was Makler davon haben
Aber was habe nun ein Makler von so einem System? Sie dürften Teile dieser Datenbank lesen, für die sie autorisiert seien. Soll heißen, Sie dürfen sehen, welche Schadenfreiheitsklasse Ihre Kunden haben, wenn Sie ein Maklermandat zu diesem Vertrag des Kunden haben. Sie verbinden sich lediglich mit einem Teilnehmer dieses Ökosystems. Ob sie nun über den Versicherer Zugriff auf die Blockchain erhalten oder durch ihr Maklerhaus, spiele keine Rolle, denn diese Datenbanken seien gleich. Sie sehen die Historie eines Vertrages und die jeweiligen Schadenfreiheitsklassen zu einem Kfz.

Niemand könne Historie fälschen
Diese Historie sei laut Bieder nicht zu fälschen, es sei also nicht möglich, im Nachhinein etwas an der Schadenfreiheitsklasse zu verändern, wenn diese einmal in der Blockchain niedergeschrieben wurde. Dies liegt daran, dass alle Teilnehmer diese Datenbank simultan ändern müssten. Will nun jemand die Historie eines Vertrages fälschen, so kann er dies in seiner Datenbank machen, aufgrund der Synchronisation wird diese Änderung aber wieder überschrieben und der originale Zustand stellt sich wieder ein. Auch dies ist ein großer Vorteil gegenüber einer zentralen Stelle, denn dort müsste man dieser Stelle vertrauen. Zudem könne diese gegenüber Hackangriffen anfällig sein.

Diese Idee weiter zu untersuchen und für die Assekuranz zugänglich zu machen, sei eines der Ziele des Bipro-Blockchain-Labs. In einem weiteren Workshop am 14. September 2017 werde man dort über konkrete Use Cases sprechen. Einer davon ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf Blockchain-Basis. Es gebe aber auch weitere Überlegungen, die sich mit Maklermandatswechsel sowie Adressänderungen auf Basis von Blockchain beschäftigen. Ziel dieses Workshops werde es sein, einen Use Case herauszuarbeiten, an dem viele Teilnehmer interessiert sind. Nach diesem Workshop werde dann dieser Use Case zusammen mit externen Partnern, die eine Blockchain-Plattform zur Verfügung stellen, verprobt. Bieder möchte nicht unerwähnt lassen, dass es eine ähnliche Initiative (b3i) gebe, die Use Cases in der Rückversicherungswirtschaft untersuche. „Mit dieser Initiative stehen wir im Austausch, um uns zu ergänzen und doppelte Arbeit zu vermeiden“, so der Bipro-Experte.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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