Riester ist und bleibt ein Sorgenkind. Diesen Eindruck vermittelt jedenfalls die jüngste Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Denn: Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge wird aktuell auf gut ein Fünftel geschätzt. Von März 2013 bis März 2018 ist die Zahl der Verträge (nur) um circa 789.000 gestiegen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) liefert gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bseit diesem Jahr zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite.
Diese Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt und ist hier abrufbar.
Differenziert nach verschiedenen Merkmalen
Die jeweiligen Werte werden für Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Die aktuell dargestellten Ergebnisse basieren auf Werten zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2017. Das Beitragsjahr 2014 steht dabei im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind vorläufig, da die der Statistik zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Zudem werden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2013 ausgewiesen.
Nach Angaben der Anbieter von Riester-Verträgen belief sich der Vertragsbestand zum Ende des ersten Quartals 2018 auf rund 16,6 Millionen Verträge.
Die Aufteilung sieht folgendermaßen aus:
Versicherungsverträge: 10.843
Banksparverträge: 715
Investment-Fondsverträge: 3.252
Wohn-Riester / Eigenheimrente: 1.774
Gesamt: 16.584
(Bestand in Tausend, Stand: 2. Juli 2018)
Riester-Verträge um insgesamt circa 789.000 Stück gestiegen
Der Anteil der aktiv besparten Riester-Verträge wird aktuell auf knapp 80 Prozent geschätzt. Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge wird aktuell auf gut ein Fünftel geschätzt. Die Schätzung stützt sich auf Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Anteil der beitragsfreien Riester-Rentenversicherungen am Bestand dieser Versicherungen.
Ausgehend vom Riester-Vertragsbestand Ende März 2013 im Vergleich zu dem Riester-Vertragsbestand Ende März 2018 ist die Gesamtzahl der Riester-Verträge um insgesamt circa 789.000 Verträge gestiegen. Dieser (Netto-)Zuwachs ergibt sich auf der Grundlage der saldiertenVertragsabschlüsse und -beendigungen.
Im Veranlagungszeitraum 2013 war für 4.161.643 Personen und 2014 für 4.341.294 Personen der Sonderausgabenabzug nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) günstiger als die Zulage nach Abschnitt XI EStG. Sie erhielten für 2013 insgesamt eine zusätzliche Steuerentlastung in Höhe von 978,9 Millionen Euro und für 2014 in Höhe von 1 038,2 Millionen Euro, was einer durchschnittlichen Entlastung von rund 235 Euro je Person für 2013 und rund 239 Euro je Person für 2014 entspricht.
Nutzen überwiegt den Aufwand
Das bei der Riester-Rente verwandte Anbieterverfahren verbindet relativ geringe Bürokratiekosten bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit vertretbaren Verwaltungskosten bei den Anbietern, ist das BMF überzeugt. Ebenso glauben die Ministerien, dass der Nutzen der steuerlichen Förderung für den Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente dabei deutlich den mit dem Förderverfahren verbundenen Aufwand überwiegt.
In diesem Kontext weist das BMF nochmals auf den Koalitionsvertrag hin, in dem es heißt: „Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.“
Förderverfahren bei der ZfA wurde stetig verbessert der ZfA
In diesem Sinne will die Bundesregierung auch wieder den Dialog mit der Versicherungswirtschaft suchen, aber auch mit den anderen Anbietern von Riester-Produkten und mit relevanten Interessengruppen, wie den Verbraucherschützern. Seitens der Bundesregierung gibt es laut eigenen Aussagen auch keine Überlegungen, die Aufgaben der ZfA grundlegend zu reformieren. Die Begründung hierzu: "Das Förderverfahren bei der ZfA wurde und wird seit seiner Einführung im Jahre 2001 im engen Austausch mit allen angebundenen Institutionen stetig verbessert und weiterentwickelt."
Quelle: Deutscher Bundestag
Autor(en): Versicherungsmagazin