Aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung belegen die zum Teil gravierenden Unterschiede bei der Rentenhöhe eines fiktiven Standardrentners im Vergleich zur durchschnittlichen Rentenhöhe der tatsächlichen Rentner, die 2020 erstmalig eine gesetzliche Altersrente erhalten haben. So war die ausbezahlte Regelaltersrente bei den Neurentnern im Schnitt mit 656 Euro nicht einmal halb so hoch wie die Altersrente eines Standardrentners.
Vergangenes Jahr haben 829.047 Personen erstmalig eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt bekommen. Das sind knapp 12.965 Neurentner mehr als noch in 2019. Der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag vor Steuern, also die Rentenhöhe abzüglich der Beiträge, die ein Rentner für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen hat, lag bei durchschnittlich knapp 989 Euro.
656 Euro Regelaltersrente
Betrachtet man die Rentenhöhe der einzelnen Rentenarten, zeigen sich hohe Unterschiede. Von allen Neurentnern des Vorjahres erhielten anteilig die meisten, nämlich 43,3 Prozent beziehungsweise 358.615 Personen eine reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt. Anspruch darauf hat, wer die notwendige Wartezeit (Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren sowie das vorgegebene Renteneintrittsalter erreicht hat. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für die Neurentner mit einer Regelaltersrente lag bei 656 Euro.
Die zweithäufigste Rentenart bei Neurentnern war mit 31,0 Prozent oder 256.605 Beziehern die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagfreie Rente ab 63 Jahren genannt, die ab einer 45-jährigen Wartezeit möglich ist. Diese Rentner hatten im Vergleich zu allen Altersrentenarten mit einem Rentenzahlbetrag von 1.393 Euro die zweithöchste durchschnittliche Monatsrente. Die höchste Altersrente mit einem Rentenzahlbetrag von im Schnitt 2.442 Euro erhielten die 43 Neurentner, denen 2020 erstmalig eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ausbezahlt wurde.
Im Schnitt 1.037 Euro Altersrente für langjährig Versicherte
Knapp jeder fünfte Neurentner (19,4 Prozent, 160.861 Rentner) bekam 2020 eine Altersrente für langjährig Versicherte ausbezahlt - eine Voraussetzung dafür ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Deren Netto-Rentenhöhe vor Steuern lag im Schnitt bei 1.037 Euro. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezogen 2020 erstmalig 51.514 Neurentner. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag betrug 1.145 Euro.
Zwei weitere Altersrentenarten, nämlich die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sowie die Altersrente für Frauen, können nur Personen beantragen und erhalten, die vor 1952 geboren wurden. Letztes Jahr haben 674 Neurentner eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 948 Euro sowie 735 Frauen eine Altersrente für Frauen mit einer Netto-Rentenhöhe vor Steuern von 515 Euro erhalten.
Die tatsächliche Rentenhöhe ist im Schnitt niedriger als die eines Standardrentners
Die gesetzliche Altersrente eines so genannten Standard- oder Eckrentners - also eines fiktiven Musterrentners, der bis zum Rentenbeginn 45 Jahre lang einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und gesetzlich rentenversichert war - lag im Juni 2020 in Westdeutschland bei 1.539 Euro und in Ostdeutschland bei 1.495 Euro brutto. Die monatliche Nettorente vor Steuern lag damit bei einem Standardrentner bei rund 1.371 in den alten und 1.332 Euro in den neuen Bundesländern.
Der tatsächlich durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Neurentner über alle Altersrentenarten hinweg betrug vergangenes Jahr in Westdeutschland im Schnitt 965 Euro und in Ostdeutschland 1.089 Euro. Damit ist die durchschnittliche Nettorentenhöhe vor Steuern über alle Rentenarten hinweg in den alten Bundesländern um rund 30 Prozent und in den neuen Bundesländern um fast 18 Prozent niedriger als bei einem Standardrentner. Die Regelaltersrente mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 656 Euro ist sogar um mehr als die Hälfte niedriger als die Altersrente eines Standardrentners.
Autor(en): Marion Zwick