Zur Rürup-Rente, die Selbstständigen und Freiberuflern einen sorgenfreien Ruhestand bescheren soll, gibt es unterschiedliche Einschätzungen. So soll die Rendite im Gegensatz zu einer privaten Rente und zu Investmentfonds sogar höher sein, wie Focus-Money auf Basis eines Beispiels des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) vorrechnet.
Im Beispiel fällt bei der klassischen Rürup-Rente auf wunderliche Weise die Nettorendite höher aus als die Rendite vor Kosten, während dies bei den Vergleichsprodukten deutlich anders ist. Mit solchen Zahlenspielereien dürfte man eher die Skepsis gegenüber der Rürup-Rente schüren. Die steuerliche stark begünstige Rürup-Rente lohnt immer dann, wenn der Versicherte tatsächlich sehr alt wird. Notwendig ist eine zusätzliche Vorsorge für Selbstständige, die keine gesetzliche Rente erwarten können, allemal. Laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts hat jeder vierte Selbstständige bisher noch nicht für sein Alter vorgesorgt.
Bleibt Wette auf ein langes Leben
Wer das nun ändern will und zwar über eine Rürup-Police, sollte gesund sein. Die Versicherung bleibt eine Wette auf ein langes Leben, das bisher erst rund 1,7 Millionen Menschen eingegangen sind. Ab 2014 sind im Rahmen des Sonderausgabeabzugs von maximal 20.000 Euro 78 Prozent der Beiträge steuerlich anrechenbar. Aktuell sind es 76 Prozent. Gleichzeitig steigt die nachgelagerten Besteuerung dieser Renten um zwei Prozentpunkte auf 68. Für derzeit in Rente gehende Rürup-Sparer sind es 66 Prozent. Absetzbarkeit und Höhe der nachgelagerten Besteuerung steigen bei Rürup Jahr für Jahr.
Um die Steuerlast zu mindern
Ab Januar 2014 ist es außerdem möglich, bei der Rürup-Rente eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abzuschließen. Praktisch ist die Rürup-Rente für Selbstständige nur dann, wenn das Produkt keine schwankende jährliche Einzahlung ohne zusätzliche Kostenbelastung erlaubt. Nur dann kann der Selbstständige frei entscheiden, welche Summe er im jeweiligen Jahr „flüssig“ hat, um damit seine Steuerlast zu mindern.
Doch eine zinslose Stundung der Beiträge ermöglichen laut Stiftung Warentest nur sehr wenige Anbieter. Und die Steuervorteile können natürlich nur dann genutzt werden, wenn der Unternehmer Gewinne einfährt. Daher hat die Stiftung Warentest die Rürup-Police als reines Produkt für Wohlhabende kritisiert. Problematisch bliebt zudem in den Augen der Verbraucherschützer, dass man aus dem einmal abgeschlossen Vertrag nicht mehr rauskommt. „Das Guthaben einer Basisrente ist nicht frei verfügbar“, kritisiert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auf der anderen Seite ist das Guthaben eines Rürup-Vertrags aber sicher, denn es kann nicht gepfändet werden.
Keine Lust auf enges Korsett
Kritiker stört, dass das Kapitel nicht einmal beliehen werden darf und so auch nicht als Sicherheit für einen Eigenheimerwerb dienen kann. Zudem werde es bei Tod des Sparers nicht vererbt. "Kaum ein Sparer möchte sich in so ein enges Korsett begeben“, glaubt Nauhauser. Dabei ist das enge Korsett die logische Folge der Nachbildung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll ja ersetzt werden. Und gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es immer noch einen Vorteil: Wenn der Sparer in Schwierigkeiten gerät, kann er seinen Vertrag notfalls beitragsfrei stellen lassen.
Bildquelle: © Gerd Altmann /
Im Beispiel fällt bei der klassischen Rürup-Rente auf wunderliche Weise die Nettorendite höher aus als die Rendite vor Kosten, während dies bei den Vergleichsprodukten deutlich anders ist. Mit solchen Zahlenspielereien dürfte man eher die Skepsis gegenüber der Rürup-Rente schüren. Die steuerliche stark begünstige Rürup-Rente lohnt immer dann, wenn der Versicherte tatsächlich sehr alt wird. Notwendig ist eine zusätzliche Vorsorge für Selbstständige, die keine gesetzliche Rente erwarten können, allemal. Laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts hat jeder vierte Selbstständige bisher noch nicht für sein Alter vorgesorgt.
Bleibt Wette auf ein langes Leben
Wer das nun ändern will und zwar über eine Rürup-Police, sollte gesund sein. Die Versicherung bleibt eine Wette auf ein langes Leben, das bisher erst rund 1,7 Millionen Menschen eingegangen sind. Ab 2014 sind im Rahmen des Sonderausgabeabzugs von maximal 20.000 Euro 78 Prozent der Beiträge steuerlich anrechenbar. Aktuell sind es 76 Prozent. Gleichzeitig steigt die nachgelagerten Besteuerung dieser Renten um zwei Prozentpunkte auf 68. Für derzeit in Rente gehende Rürup-Sparer sind es 66 Prozent. Absetzbarkeit und Höhe der nachgelagerten Besteuerung steigen bei Rürup Jahr für Jahr.
Um die Steuerlast zu mindern
Ab Januar 2014 ist es außerdem möglich, bei der Rürup-Rente eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abzuschließen. Praktisch ist die Rürup-Rente für Selbstständige nur dann, wenn das Produkt keine schwankende jährliche Einzahlung ohne zusätzliche Kostenbelastung erlaubt. Nur dann kann der Selbstständige frei entscheiden, welche Summe er im jeweiligen Jahr „flüssig“ hat, um damit seine Steuerlast zu mindern.
Doch eine zinslose Stundung der Beiträge ermöglichen laut Stiftung Warentest nur sehr wenige Anbieter. Und die Steuervorteile können natürlich nur dann genutzt werden, wenn der Unternehmer Gewinne einfährt. Daher hat die Stiftung Warentest die Rürup-Police als reines Produkt für Wohlhabende kritisiert. Problematisch bliebt zudem in den Augen der Verbraucherschützer, dass man aus dem einmal abgeschlossen Vertrag nicht mehr rauskommt. „Das Guthaben einer Basisrente ist nicht frei verfügbar“, kritisiert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auf der anderen Seite ist das Guthaben eines Rürup-Vertrags aber sicher, denn es kann nicht gepfändet werden.
Keine Lust auf enges Korsett
Kritiker stört, dass das Kapitel nicht einmal beliehen werden darf und so auch nicht als Sicherheit für einen Eigenheimerwerb dienen kann. Zudem werde es bei Tod des Sparers nicht vererbt. "Kaum ein Sparer möchte sich in so ein enges Korsett begeben“, glaubt Nauhauser. Dabei ist das enge Korsett die logische Folge der Nachbildung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll ja ersetzt werden. Und gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es immer noch einen Vorteil: Wenn der Sparer in Schwierigkeiten gerät, kann er seinen Vertrag notfalls beitragsfrei stellen lassen.
Bildquelle: © Gerd Altmann /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek