Junge Selbstständige unter 30 Jahren müssen künftig nachweisen, dass sie für ihr Alter vorsorgen. Das ist eine Gesetzesinitiative, die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen entwickelt hat. Die Ministerin will mit einem Renten-Paket die Altersarmut bekämpfen.
Laut dem Eckpunktepapier "Altersvorsorgepflicht für selbstständige tätige Erwerbspersonen" müssen die Selbstständigen künftig entweder in die Rentenkasse einzahlen oder nachweisen, dass sie
privat vorsorgen. Möglicherweise sollen die Selbstständigen auch verpflichtet werden, das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Die private Rentenvorsorge soll nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht
beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Das sind alles Eigenschaften, die die so genannte Basis-Rente auszeichnen, die die umgangssprachlich nach ihrem Begründer Rürup-Rente genannt wird.
Wer über 50 ist, soll nicht mehr verpflichtet werden
Vor allem der Schutz des Vorsorgevermögens bei Insolvenz des eigenen Unternehmens ist für Selbstständige wichtig. Laut dem Bundesarbeitsministerium sollen die jungen Selbstständigen monatlich zwischen 350 bis 400 Euro in ihre Vorsorge investieren, um später eine Rente oberhalb der Grundsicherung erzielen zu können. Selbstständige, die älter als 30 Jahre sind, können von der Vorsorgepflicht befreit werden, wenn sie Vermögen nachweisen. Wer schon über 50 Jahre alt ist, soll gar nicht mehr verpflichtet werden. Das gilt auch für alle Freiberufler jeden Alters, die über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind, wie Ärzte oder Rechtsanwälte.
Für schätzungsweise rund drei Millionen Selbstständige gibt es derzeit noch keine verpflichtende Altersvorsorge. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte das Vorhaben laut Süddeutscher Zeitung „als weiteres Förderprogramm für die Versicherungswirtschaft“. Die Möglichkeit auch privat vorzusorgen, höhle die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung aus.
Vorsorgevermögen bis 62 nicht antastbar
Aktuell können Selbstständige die Rürup-Rente mit bis zu 20.000 Euro besparen. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert. Steuerlich können derzeit 74 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Sonderausgabenabzug steigt jährlich bis 2025 um zwei Prozent. Versicherte, die ab 2011 eine Rürup-Rente abschließen, können ihr Vorsorgevermögen bis 62 Jahre nicht antasten.
Bild: © Gerd Altmann /
Laut dem Eckpunktepapier "Altersvorsorgepflicht für selbstständige tätige Erwerbspersonen" müssen die Selbstständigen künftig entweder in die Rentenkasse einzahlen oder nachweisen, dass sie
privat vorsorgen. Möglicherweise sollen die Selbstständigen auch verpflichtet werden, das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Die private Rentenvorsorge soll nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht
beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Das sind alles Eigenschaften, die die so genannte Basis-Rente auszeichnen, die die umgangssprachlich nach ihrem Begründer Rürup-Rente genannt wird.
Wer über 50 ist, soll nicht mehr verpflichtet werden
Vor allem der Schutz des Vorsorgevermögens bei Insolvenz des eigenen Unternehmens ist für Selbstständige wichtig. Laut dem Bundesarbeitsministerium sollen die jungen Selbstständigen monatlich zwischen 350 bis 400 Euro in ihre Vorsorge investieren, um später eine Rente oberhalb der Grundsicherung erzielen zu können. Selbstständige, die älter als 30 Jahre sind, können von der Vorsorgepflicht befreit werden, wenn sie Vermögen nachweisen. Wer schon über 50 Jahre alt ist, soll gar nicht mehr verpflichtet werden. Das gilt auch für alle Freiberufler jeden Alters, die über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind, wie Ärzte oder Rechtsanwälte.
Für schätzungsweise rund drei Millionen Selbstständige gibt es derzeit noch keine verpflichtende Altersvorsorge. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte das Vorhaben laut Süddeutscher Zeitung „als weiteres Förderprogramm für die Versicherungswirtschaft“. Die Möglichkeit auch privat vorzusorgen, höhle die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung aus.
Vorsorgevermögen bis 62 nicht antastbar
Aktuell können Selbstständige die Rürup-Rente mit bis zu 20.000 Euro besparen. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert. Steuerlich können derzeit 74 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Sonderausgabenabzug steigt jährlich bis 2025 um zwei Prozent. Versicherte, die ab 2011 eine Rürup-Rente abschließen, können ihr Vorsorgevermögen bis 62 Jahre nicht antasten.
Bild: © Gerd Altmann /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek