Der Wahlkampf ist eröffnet: Führende Politiker vor allem der Großen Koalition überbieten sich gegenseitig mit unsinnigen Vorschlägen bis hin zur Rückabwicklung der seit 14 Jahren angebotenen Riesterrente. Einfache Wahrheiten werden ignoriert.
Eine "saudumme Debatte" sei das, "die wirklich Millionen Menschen verunsichert", kommentiert der frühere Bundesarbeitsminister Walter Riester nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die aktuelle Debatte über die nach ihm benannte, staatlich geförderte private Altersvorsorge. Zuvor hatte der Staatssekretär Karl-Josef Laumann, einer der führenden Sozialpolitiker der CDU, in einem Interview mit der Nordwestzeitung die Riester-Rente für reformbedürftig erklärt. "Riester hat sich für Geringverdiener nicht bewährt", so seine Kritik.
Obligatorium oder Gesetzliche Rente
Dabei spekuliert Laumann offen darauf, entweder die Riester-Rente zu einem Obligatorium zu machen. "Es stellt sich die Frage, ob ein freiwilliges kapitalgedecktes System wie die Riester-Rente verbindlicher werden muss." Oder man könne sie ganz aufgeben: "Eine Alternative wäre eine Lösung über die gesetzliche Rentenversicherung", so Laumann.
Bemerkenswert ist die Aussage für den Vorsitzenden des Arbeitnehmerflügels CDA innerhalb der CDU auch deshalb, weil er damit die Arbeitsplätze von wenigstens zehntausenden Innendienst- und Außendienstmitarbeitern und Vermittlern mitsamt deren Angestellten in Frage stellt. Denn wenn die private, kapitalgedeckte Vorsorge derart in Misskredit gebracht wird, stellt das grundsätzlich jeden zweiten Beitrags-Euro der Versicherungsbranche in Frage. Laumann dürfte für die Gedankenspiele einer Reintegration in die Gesetzliche Rentenversicherung insbesondere bei der Linkspartei auf Gegenliebe stoßen.
Ist Riester wirklich teuer?
CSU-Chef Horst Seehofer löste die aktuelle Debatte aus und forderte sogar eine Rückabwicklung der Riester-Rente, das heißt von rund 16 Millionen Verträgen, wie die Tageszeitung Die Welt ebenso berichtete wie die Tatsache, dass seit der Einführung im Jahr 2002 die Riester-Förderung 25 Milliarden Euro gekostet haben soll. Das hört sich zwar viel an, aber in Relation zu den Bundeszuschüssen zur Gesetzlichen Rentenversicherung ist das ein Klacks. Die hat allein im Jahr 2014 nach dem Bericht der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss von knapp 67 Milliarden Euro erhalten (siehe ). Auch wenn die Zuschussarten nicht unmittelbar vergleichbar sind, hilft das die Größenordnung der angeblich so teuren Riester-Zuschüsse zu bewerten.
Auch die Begründung für Rückabwicklungspläne, dass Geringverdiener nicht erreicht würden, erstaunt angesichts der Zahlen. Die Durchdringung mit Riester-Verträgen, die insgesamt bei 35 Prozent der Arbeitnehmer liegt, ist in der untersten Einkommensklasse bis 1.500 Euro Bruttomonatslohn mit 42 Prozent relativ am besten. In den darüber liegenden Einkommensklassen erreicht die Riester-Rente nur zwischen 32 und 36 Prozent der Arbeitnehmer (vergleiche ).
Geringverdiener werden nur vorgeschoben
Immerhin muss man berücksichtigen, dass der Anreiz für den Abschluss in den untersten Einkommensklassen sehr gering ist. Der Anreiz wird noch geringer, wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei ihrem Versuch, die Deutungshoheit in Sachen Rente zurückzugewinnen, tatsächlich noch vor der Bundestagswahl eine Rentenreform durchbekommen sollte. Denn von den drei großen Renten-Projekten der Großen Koalition wurden nur die "Rente mit 63" und die "Mütterrente" umgesetzt.
Beides darf man wohl als Geschenke an die Wählerklientele von SPD und von CDU/CSU bezeichnen, nicht aber als das, was die Politik nun auf einmal von privaten Anbietern fordert: die Einkommensschwächsten zu fördern. Denn die "Rente mit 63" spricht vor allem die in der Regel sehr gut verdienenden Facharbeiter mit ungebrochener Erwerbsbiografie an, und auch die Mütterrente bringt einen sehr hohen Mitnahmeeffekt für ohnehin gut versorgte Rentner enthalten.
Dagegen wartet der größte sozialpolitische Brocken darauf angepackt zu werden: die "solidarische Lebensleistungsrente". Damit soll offenbar eine Einkommens- und Sparleistungs-unabhängige Grundrente sichergestellt werden, die den Anreiz für Geringverdiener zum Sparen endgültig beseitigt. Man muss bei der Finanzierung damit rechnen, dass auch diese Leistung durch höhere Bundeszuschüsse und damit aus der Einkommensteuer dargestellt werden würde. Damit erhöht sich aber tatsächlich der Druck auf die mittleren Einkommensklassen, die eine die "solidarische Lebensleistungsrente" deutlich übersteigende Rente ansparen wollen, deren finanzieller Spielraum aber gleichzeitig durch höhere Steuern eingeengt wird.
Nicht alle Eier in einen Korb legen
Sehr kurzsichtig ist es schließlich, eine Systemfrage der Finanzierung von Alterseinkommen nur einseitig auf Basis der momentanen Marktsituation zu entscheiden. Anscheinend ist die Kapitaldeckung aufgrund der EZB-Zinspolitik derzeit in der Defensive, das Umlageverfahren erscheint attraktiver. Ein guter Anlagegrundsatz heißt allerdings, "nicht alle Eier in einen Korb" zu legen. Unter diesem Aspekt ist das Nebeneinander beider Systeme weiter wünschenswert.
Allein die empörten Reaktionen auf den Vorstoß von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble letzte Woche, das Renteneintrittsalter dynamisch an die Lebenserwartung zu koppeln, zeigt, dass die Gesetzliche Rentenversicherung viel zu sehr von Partikularinteressen der Politik abhängig ist. Das Thema Demografiesicherheit übersteigt den Horizont der von Legislaturperiode zu Legislaturperiode wahlkämpfenden Interessenvertreter bei weitem.
Wo bleibt die Öffentlichkeitsarbeit der Versicherer?
Es ist an der Zeit, dass die Versicherungsbranche sich endlich geschickter öffentlich positioniert und deutlich macht, was das eigentliche Alleinstellungsmerkmal der privaten, kapitalgedeckten Rente ist, die von Politikern wie Laumann und Seehofer völlig ohne Not diskreditiert wird. Interessanterweise ist die im Kollektiv gewährte Rente auf Basis privatrechtlicher, einklagbarer Verträge umso interessanter, je geringer der Zins ist.
Bekanntlich hat ein Vorsorgesparer grundsätzlich die beiden Alternativen, für sich individuell in der Erwerbsphase ein Vermögen aufzubauen, von dem er anschließend im Ruhestand leben kann, oder dies kollektiv über die Rentenversicherung zu tun. Wer für sich individuell spart und nicht etwa riskieren will, nach Verbrauch des Vermögens als Greis in die Altersarmut zu fallen, darf im Alter nur von den Zinsen leben und das Kapital nicht verbrauchen. Je niedriger aber der Marktzins, desto höher muss das angesparte Vermögen sein. Dagegen können die Kollektivsparer immer auch das aufgebaute Kapital verzehren, sofern Profis wie die Versicherer die statistische Lebenserwartung des Kollektivs zutreffend einschätzen.
Ein Zahlenbeispiel verdeutlicht das: Will ein Vorsorgesparer im Alter 10.000 Euro Jahresrente haben, und geht er unter dem Eindruck der EZB-Zinspolitik oder dem Vorbild Japan mit der dort bald 20 Jahre andauernden Niedrigzinsphase von gerade einmal einem Prozent nachhaltig erzielbaren Zins aus, dann braucht er zum Ruhestandbeginn 10.000 Euro : 1 Prozent = 1 Million Euro Kapital. Im Kollektiv dagegen kann er bei ebenfalls nur einem Prozent Zins, dafür aber ungefähr weiteren vier Prozent Kapitalverzehr folgende Rechnung aufmachen: 10.000 Euro : 5 Prozent = 200.000 Euro. Das heißt, gerade in einer Welt geringer Zinsen ist die kollektive Vorsorge drastisch günstiger als die individuelle Sparvariante. So einfach können Wahrheiten sein.
Bildquelle: © zerbor, fotolia.com
Eine "saudumme Debatte" sei das, "die wirklich Millionen Menschen verunsichert", kommentiert der frühere Bundesarbeitsminister Walter Riester nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die aktuelle Debatte über die nach ihm benannte, staatlich geförderte private Altersvorsorge. Zuvor hatte der Staatssekretär Karl-Josef Laumann, einer der führenden Sozialpolitiker der CDU, in einem Interview mit der Nordwestzeitung die Riester-Rente für reformbedürftig erklärt. "Riester hat sich für Geringverdiener nicht bewährt", so seine Kritik.
Obligatorium oder Gesetzliche Rente
Dabei spekuliert Laumann offen darauf, entweder die Riester-Rente zu einem Obligatorium zu machen. "Es stellt sich die Frage, ob ein freiwilliges kapitalgedecktes System wie die Riester-Rente verbindlicher werden muss." Oder man könne sie ganz aufgeben: "Eine Alternative wäre eine Lösung über die gesetzliche Rentenversicherung", so Laumann.
Bemerkenswert ist die Aussage für den Vorsitzenden des Arbeitnehmerflügels CDA innerhalb der CDU auch deshalb, weil er damit die Arbeitsplätze von wenigstens zehntausenden Innendienst- und Außendienstmitarbeitern und Vermittlern mitsamt deren Angestellten in Frage stellt. Denn wenn die private, kapitalgedeckte Vorsorge derart in Misskredit gebracht wird, stellt das grundsätzlich jeden zweiten Beitrags-Euro der Versicherungsbranche in Frage. Laumann dürfte für die Gedankenspiele einer Reintegration in die Gesetzliche Rentenversicherung insbesondere bei der Linkspartei auf Gegenliebe stoßen.
Ist Riester wirklich teuer?
CSU-Chef Horst Seehofer löste die aktuelle Debatte aus und forderte sogar eine Rückabwicklung der Riester-Rente, das heißt von rund 16 Millionen Verträgen, wie die Tageszeitung Die Welt ebenso berichtete wie die Tatsache, dass seit der Einführung im Jahr 2002 die Riester-Förderung 25 Milliarden Euro gekostet haben soll. Das hört sich zwar viel an, aber in Relation zu den Bundeszuschüssen zur Gesetzlichen Rentenversicherung ist das ein Klacks. Die hat allein im Jahr 2014 nach dem Bericht der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss von knapp 67 Milliarden Euro erhalten (siehe ). Auch wenn die Zuschussarten nicht unmittelbar vergleichbar sind, hilft das die Größenordnung der angeblich so teuren Riester-Zuschüsse zu bewerten.
Auch die Begründung für Rückabwicklungspläne, dass Geringverdiener nicht erreicht würden, erstaunt angesichts der Zahlen. Die Durchdringung mit Riester-Verträgen, die insgesamt bei 35 Prozent der Arbeitnehmer liegt, ist in der untersten Einkommensklasse bis 1.500 Euro Bruttomonatslohn mit 42 Prozent relativ am besten. In den darüber liegenden Einkommensklassen erreicht die Riester-Rente nur zwischen 32 und 36 Prozent der Arbeitnehmer (vergleiche ).
Geringverdiener werden nur vorgeschoben
Immerhin muss man berücksichtigen, dass der Anreiz für den Abschluss in den untersten Einkommensklassen sehr gering ist. Der Anreiz wird noch geringer, wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei ihrem Versuch, die Deutungshoheit in Sachen Rente zurückzugewinnen, tatsächlich noch vor der Bundestagswahl eine Rentenreform durchbekommen sollte. Denn von den drei großen Renten-Projekten der Großen Koalition wurden nur die "Rente mit 63" und die "Mütterrente" umgesetzt.
Beides darf man wohl als Geschenke an die Wählerklientele von SPD und von CDU/CSU bezeichnen, nicht aber als das, was die Politik nun auf einmal von privaten Anbietern fordert: die Einkommensschwächsten zu fördern. Denn die "Rente mit 63" spricht vor allem die in der Regel sehr gut verdienenden Facharbeiter mit ungebrochener Erwerbsbiografie an, und auch die Mütterrente bringt einen sehr hohen Mitnahmeeffekt für ohnehin gut versorgte Rentner enthalten.
Dagegen wartet der größte sozialpolitische Brocken darauf angepackt zu werden: die "solidarische Lebensleistungsrente". Damit soll offenbar eine Einkommens- und Sparleistungs-unabhängige Grundrente sichergestellt werden, die den Anreiz für Geringverdiener zum Sparen endgültig beseitigt. Man muss bei der Finanzierung damit rechnen, dass auch diese Leistung durch höhere Bundeszuschüsse und damit aus der Einkommensteuer dargestellt werden würde. Damit erhöht sich aber tatsächlich der Druck auf die mittleren Einkommensklassen, die eine die "solidarische Lebensleistungsrente" deutlich übersteigende Rente ansparen wollen, deren finanzieller Spielraum aber gleichzeitig durch höhere Steuern eingeengt wird.
Nicht alle Eier in einen Korb legen
Sehr kurzsichtig ist es schließlich, eine Systemfrage der Finanzierung von Alterseinkommen nur einseitig auf Basis der momentanen Marktsituation zu entscheiden. Anscheinend ist die Kapitaldeckung aufgrund der EZB-Zinspolitik derzeit in der Defensive, das Umlageverfahren erscheint attraktiver. Ein guter Anlagegrundsatz heißt allerdings, "nicht alle Eier in einen Korb" zu legen. Unter diesem Aspekt ist das Nebeneinander beider Systeme weiter wünschenswert.
Allein die empörten Reaktionen auf den Vorstoß von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble letzte Woche, das Renteneintrittsalter dynamisch an die Lebenserwartung zu koppeln, zeigt, dass die Gesetzliche Rentenversicherung viel zu sehr von Partikularinteressen der Politik abhängig ist. Das Thema Demografiesicherheit übersteigt den Horizont der von Legislaturperiode zu Legislaturperiode wahlkämpfenden Interessenvertreter bei weitem.
Wo bleibt die Öffentlichkeitsarbeit der Versicherer?
Es ist an der Zeit, dass die Versicherungsbranche sich endlich geschickter öffentlich positioniert und deutlich macht, was das eigentliche Alleinstellungsmerkmal der privaten, kapitalgedeckten Rente ist, die von Politikern wie Laumann und Seehofer völlig ohne Not diskreditiert wird. Interessanterweise ist die im Kollektiv gewährte Rente auf Basis privatrechtlicher, einklagbarer Verträge umso interessanter, je geringer der Zins ist.
Bekanntlich hat ein Vorsorgesparer grundsätzlich die beiden Alternativen, für sich individuell in der Erwerbsphase ein Vermögen aufzubauen, von dem er anschließend im Ruhestand leben kann, oder dies kollektiv über die Rentenversicherung zu tun. Wer für sich individuell spart und nicht etwa riskieren will, nach Verbrauch des Vermögens als Greis in die Altersarmut zu fallen, darf im Alter nur von den Zinsen leben und das Kapital nicht verbrauchen. Je niedriger aber der Marktzins, desto höher muss das angesparte Vermögen sein. Dagegen können die Kollektivsparer immer auch das aufgebaute Kapital verzehren, sofern Profis wie die Versicherer die statistische Lebenserwartung des Kollektivs zutreffend einschätzen.
Ein Zahlenbeispiel verdeutlicht das: Will ein Vorsorgesparer im Alter 10.000 Euro Jahresrente haben, und geht er unter dem Eindruck der EZB-Zinspolitik oder dem Vorbild Japan mit der dort bald 20 Jahre andauernden Niedrigzinsphase von gerade einmal einem Prozent nachhaltig erzielbaren Zins aus, dann braucht er zum Ruhestandbeginn 10.000 Euro : 1 Prozent = 1 Million Euro Kapital. Im Kollektiv dagegen kann er bei ebenfalls nur einem Prozent Zins, dafür aber ungefähr weiteren vier Prozent Kapitalverzehr folgende Rechnung aufmachen: 10.000 Euro : 5 Prozent = 200.000 Euro. Das heißt, gerade in einer Welt geringer Zinsen ist die kollektive Vorsorge drastisch günstiger als die individuelle Sparvariante. So einfach können Wahrheiten sein.
Bildquelle: © zerbor, fotolia.com
Autor(en): Matthias Beenken