Die staatlich geförderte Riester-Rente soll attraktiver werden. Kunden sollen künftig mit mindestens 90 Prozent an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. Bisher sind es lediglich 75 Prozent. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter dem Stichwort "verbraucherfreundliches Riestern" veröffentlicht hat. Die Reformvorschläge sollen in ein Altersvorsorgeverbesserungs-Gesetz einfließen, das derzeit gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium beraten wird.
Die Riester-Rente gibt es seit zehn Jahren. Bisher wurden 15,5 Millionen Verträge verkauft. Der Löwenanteil von Versicherern. Grundsätzlich hält das Ministerium an der Riester-Rente fest. Der Rückgang der gesetzlichen Rente mache es für jeden einzelnen zwingend erforderlich, zusätzlich privat für eine Altersvorsorge zu sparen. Die Besserstellung für Riesterkunden soll laut BMAS 2013 Gesetz werden und nur für Neuverträge gelten. Das kritisiert der Bund der Versicherten (BdV). "Bisher sind solche Änderungen immer auf alle Verträge angewandt worden, um keinen Kunden zu benachteiligten", so BdV-Chef Axel Kleinlein.
Versicherer lehnen neue Quote ab
Die Forderung des BMAS ist für die Lebensversicherer besonders heikel. Denn die Risikogewinne gelten als Sicherheitspuffer, falls die Lebenserwartung weiter stark zunimmt. Solche Überschüsse entstehen, wenn
Kunden früher sterben, als der Versicherer kalkuliert hat. Derzeit erhalten die Kunden nach der 2008 eingeführten Mindestzuführungsverordnung (MindZV) nur 75 Prozent aus Risikogewinnen. Zudem gibt es 90 Prozent der Gewinne aus Kapitalanlagen und 50 Prozent aus Kostengewinnen.
Gefahr: Ministerin unterliegt Lobbyarbeit der Versicherer
Verbraucherschützer werfen den Lebensversicherern seit längerer Zeit vor, viel zu vorsichtig zu kalkulieren. Sollte das stimmen, können die Versicherer nach aktueller Rechtslage später bis zu 25 Prozent der Risikogewinne selbst einstreichen. Daher begrüßt der BdV die geplante Neuregelung. Gleichzeitig befürchten die Verbraucherschützer schon jetzt, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, beim Streit um Risikoüberschüsse der einflussreichen Lobbyarbeit der Versicherer erliegen wird. Durch Sterbetafeln, die den Kunden Lebenserwartungen bis zu 110 Jahren unterstellen würden, gäbe es in wenigen Jahren für die Versicherungsunternehmen Risikogewinne in Milliardenhöhe, schätzt der BdV.
"Wir könnten uns daher auch eine Quote von 95 Prozent vorstellen“, so Kleinlein. Demgegenüber hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine höhere Quote „nicht für sachgerecht". „Sie schränkt die Möglichkeit der Lebensversicherer zum Aufbau von Reserven deutlich ein“, heißt es beim GDV. In unsicheren Zeiten und einem durch niedrige Zinsen geprägten Kapitalmarktumfeld, sei vielmehr notwendig die Risikotragfähigkeit der Versicherer zu erhöhen, damit alle Verträge überhaupt erfüllt werden könnten.
Lebenserwartung steigt kontinuierlich
Die Versicherer begründen ihre vorsichtige Kalkulation damit, dass die Lebenserwartung in den letzten Jahren ständig gestiegen ist. Zudem würden überproportional viele gesunde Menschen eine private Rente
abschließen. Außerdem zahlte die Assekuranz in der Praxis aus Wettbewerbsgründen höhere Leistungen, als rechtlich notwendig sei, so der GDV. Nach Meinung der Ministerin ist die Riester-Rente für die Anbieter mittlerweile zu einem attraktiven Geschäft geworden. „Dabei gibt es gute und weniger gute Anbieter und es gibt gute und schlechte Angebote“, so von der Leyen. Damit Kunden die Angebote künftig besser vergleichen können, soll es einen „leicht verständlichen“ standardisierten Beipackzettel geben. Er soll den Verbrauchern ermöglichen auf einen Blick Risiken, Garantien und Kosten zu vergleichen.
Verstöße gegen diese Basisinformationen will von der Leyen mit einem Bußgeld bestrafen. Außerdem sollen die Kunden dann ihren Vertrag auflösen können. Die Kontrolle, ob die Kunden beim Vertragsabschluss richtig informiert wurden, soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausüben. Einfach soll künftig auch der Anbieterwechsel gestaltet werden. Der bisherige Anbieter darf dann den Kunden höchstens noch 150 Euro Kosten in Rechnung stellen. Außerdem sollen beim neuen Anbieter Abschluss- und Vertriebskosten begrenzt werden. Diese Forderungen hält der GDV für angemessen, um
"Übertreibungen" zu verhindern.
Wohn-Riester verzeichnete den stärksten Zuwachs
Nach Aussage des BMAS liegt die Riester-Rente weiter im Trend. Die Zahl der Riester-Verträge erhöhte sich im ersten Quartal 2012 um 115.000 Policen. Den stärksten Zugang verzeichnete mit 65.000 Verträgen die Variante "Wohn-Riester". Dieses Modell machte damit 56,5 Prozent aller Neuverträge aus. Es folgten Riester-Rentenversicherungen mit einem Plus von 32.000, Riester-Fondssparpläne mit einem Zuwachs von 11.000 und Riester-Banksparpläne mit 7.000 Verträgen zusätzlich.
Bild: © Thorben Wengert /
Die Riester-Rente gibt es seit zehn Jahren. Bisher wurden 15,5 Millionen Verträge verkauft. Der Löwenanteil von Versicherern. Grundsätzlich hält das Ministerium an der Riester-Rente fest. Der Rückgang der gesetzlichen Rente mache es für jeden einzelnen zwingend erforderlich, zusätzlich privat für eine Altersvorsorge zu sparen. Die Besserstellung für Riesterkunden soll laut BMAS 2013 Gesetz werden und nur für Neuverträge gelten. Das kritisiert der Bund der Versicherten (BdV). "Bisher sind solche Änderungen immer auf alle Verträge angewandt worden, um keinen Kunden zu benachteiligten", so BdV-Chef Axel Kleinlein.
Versicherer lehnen neue Quote ab
Die Forderung des BMAS ist für die Lebensversicherer besonders heikel. Denn die Risikogewinne gelten als Sicherheitspuffer, falls die Lebenserwartung weiter stark zunimmt. Solche Überschüsse entstehen, wenn
Kunden früher sterben, als der Versicherer kalkuliert hat. Derzeit erhalten die Kunden nach der 2008 eingeführten Mindestzuführungsverordnung (MindZV) nur 75 Prozent aus Risikogewinnen. Zudem gibt es 90 Prozent der Gewinne aus Kapitalanlagen und 50 Prozent aus Kostengewinnen.
Gefahr: Ministerin unterliegt Lobbyarbeit der Versicherer
Verbraucherschützer werfen den Lebensversicherern seit längerer Zeit vor, viel zu vorsichtig zu kalkulieren. Sollte das stimmen, können die Versicherer nach aktueller Rechtslage später bis zu 25 Prozent der Risikogewinne selbst einstreichen. Daher begrüßt der BdV die geplante Neuregelung. Gleichzeitig befürchten die Verbraucherschützer schon jetzt, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, beim Streit um Risikoüberschüsse der einflussreichen Lobbyarbeit der Versicherer erliegen wird. Durch Sterbetafeln, die den Kunden Lebenserwartungen bis zu 110 Jahren unterstellen würden, gäbe es in wenigen Jahren für die Versicherungsunternehmen Risikogewinne in Milliardenhöhe, schätzt der BdV.
"Wir könnten uns daher auch eine Quote von 95 Prozent vorstellen“, so Kleinlein. Demgegenüber hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine höhere Quote „nicht für sachgerecht". „Sie schränkt die Möglichkeit der Lebensversicherer zum Aufbau von Reserven deutlich ein“, heißt es beim GDV. In unsicheren Zeiten und einem durch niedrige Zinsen geprägten Kapitalmarktumfeld, sei vielmehr notwendig die Risikotragfähigkeit der Versicherer zu erhöhen, damit alle Verträge überhaupt erfüllt werden könnten.
Lebenserwartung steigt kontinuierlich
Die Versicherer begründen ihre vorsichtige Kalkulation damit, dass die Lebenserwartung in den letzten Jahren ständig gestiegen ist. Zudem würden überproportional viele gesunde Menschen eine private Rente
abschließen. Außerdem zahlte die Assekuranz in der Praxis aus Wettbewerbsgründen höhere Leistungen, als rechtlich notwendig sei, so der GDV. Nach Meinung der Ministerin ist die Riester-Rente für die Anbieter mittlerweile zu einem attraktiven Geschäft geworden. „Dabei gibt es gute und weniger gute Anbieter und es gibt gute und schlechte Angebote“, so von der Leyen. Damit Kunden die Angebote künftig besser vergleichen können, soll es einen „leicht verständlichen“ standardisierten Beipackzettel geben. Er soll den Verbrauchern ermöglichen auf einen Blick Risiken, Garantien und Kosten zu vergleichen.
Verstöße gegen diese Basisinformationen will von der Leyen mit einem Bußgeld bestrafen. Außerdem sollen die Kunden dann ihren Vertrag auflösen können. Die Kontrolle, ob die Kunden beim Vertragsabschluss richtig informiert wurden, soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausüben. Einfach soll künftig auch der Anbieterwechsel gestaltet werden. Der bisherige Anbieter darf dann den Kunden höchstens noch 150 Euro Kosten in Rechnung stellen. Außerdem sollen beim neuen Anbieter Abschluss- und Vertriebskosten begrenzt werden. Diese Forderungen hält der GDV für angemessen, um
"Übertreibungen" zu verhindern.
Wohn-Riester verzeichnete den stärksten Zuwachs
Nach Aussage des BMAS liegt die Riester-Rente weiter im Trend. Die Zahl der Riester-Verträge erhöhte sich im ersten Quartal 2012 um 115.000 Policen. Den stärksten Zugang verzeichnete mit 65.000 Verträgen die Variante "Wohn-Riester". Dieses Modell machte damit 56,5 Prozent aller Neuverträge aus. Es folgten Riester-Rentenversicherungen mit einem Plus von 32.000, Riester-Fondssparpläne mit einem Zuwachs von 11.000 und Riester-Banksparpläne mit 7.000 Verträgen zusätzlich.
Bild: © Thorben Wengert /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek