Die große Koalition will junge Leute mit einer Extrazahlung zur Vorsorge für den Ruhestand bewegen. Berufseinsteiger bis zum Alter von 25 Jahren sollen bei Abschluss eines Riester-Vertrages einen einmaligen Zuschuss von 200 Euro erhalten. Bisher war im Kabinettsentwurf die Rede von einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Zudem sah der Entwurf eine Grenze von 21 Jahren vor. Die Extra-Zahlung für Berufseinsteiger ist Teil des sogenannten Eigenheimrentengesetzes, das der Bundestag nun beschlossen hat.
Insbesondere für junge Leute sei riestern eine gute Möglichkeit, in die Altersvorsorge einzusteigen, wie Andreas Gernt, Leiter des Referats Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, meint. Daher begrüße er die Pläne der Regierung. "Vor dem Abschluss eines Vertrags sollten die Sparer die einzelnen Produkte jedoch genau unter die Lupe nehmen", rät der Verbraucherschützer. Denn die Produktvielfalt sei groß. "Und bei weitem nicht jedes Riester-Produkt ist auch wirklich gut", warnt Gernt. So gäbe es einige Versicherungsofferten bei denen die Kosten die Extras vom Staat überschreiten. Jene belaufen sich seit diesem Jahr auf 154 Euro, pro Kind gibt es 185 Euro. Für jedes Kind, das nach dem 1. Januar 2008 geboren wird, erhalten die Eltern 300 Euro. "Riester ist zudem eine flexible Form der Altersvorsorge", sagt Gernt. Die Höhe der Einzahlungen könne jederzeit geändert, der Vertrag beitragsfrei gestellt oder auch gekündigt werden. "In diesem Fall müssen die Sparer jedoch die staatlichen Zulagen zurückzahlen", sagt Gernt.
Angesammeltes Geld kann entnommen werden
Angespartes Geld kann nach dem neuen Gesetz aus einem Riester-Vertrag komplett entnommen werden, um schneller eine Wohnung oder ein Haus für den Eigenbedarf kaufen zu können. Bis zu 100 Prozent des angesammelten, steuerlich geförderten Vermögens zur Altersvorsorge können für eine im Inland selbst genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Anders als bisher müssen Berechtigte das Geld nicht vor Beginn der Rente zurückzahlen. Zudem sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die für Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen können komplett für die Abzahlung von Darlehen verwandt werden.
Wahl zwischen nachgelagerter und Einmalbesteuerung
Zu Beginn der Auszahlungsphase im Alter besteht ein einmaliges Wahlrecht: Förderberechtigte können zwischen der jährlich nachgelagerten Besteuerung und einer Einmalbesteuerung entscheiden. Wenn der geförderte Wohneigentümer die Steuerlast auf einen Schlag begleicht, erhält er einen Rabatt. In diesem Fall werden 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz belastet. Alternativ kann die Besteuerung über mehrere Jahre gestreckt werden. Missbrauch der Einmalbesteuerung im Zuge eines Immobilienverkaufs soll mit einer entsprechenden Nachversteuerungsregel verhindert werden.
Wohnungsbauprämie neu geregelt
Auch die Wohnungsbauprämie wurde neu gefasst. Auf die Zulage von bis zu 45 Euro im Jahr zu einem Bausparvertrag soll nur noch Anspruch haben, wer den Betrag für Immobilienzwecke ausgibt. Auch hier kommt die Koalition jungen Menschen entgegen. Sie dürfen das Geld nach sieben Jahren zweckwidrig verwenden, wenn sie bei Vertragsabschluss noch nicht 25 Jahre alt waren.
Bildquelle: Rolf von Melis, Pixelio
Insbesondere für junge Leute sei riestern eine gute Möglichkeit, in die Altersvorsorge einzusteigen, wie Andreas Gernt, Leiter des Referats Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, meint. Daher begrüße er die Pläne der Regierung. "Vor dem Abschluss eines Vertrags sollten die Sparer die einzelnen Produkte jedoch genau unter die Lupe nehmen", rät der Verbraucherschützer. Denn die Produktvielfalt sei groß. "Und bei weitem nicht jedes Riester-Produkt ist auch wirklich gut", warnt Gernt. So gäbe es einige Versicherungsofferten bei denen die Kosten die Extras vom Staat überschreiten. Jene belaufen sich seit diesem Jahr auf 154 Euro, pro Kind gibt es 185 Euro. Für jedes Kind, das nach dem 1. Januar 2008 geboren wird, erhalten die Eltern 300 Euro. "Riester ist zudem eine flexible Form der Altersvorsorge", sagt Gernt. Die Höhe der Einzahlungen könne jederzeit geändert, der Vertrag beitragsfrei gestellt oder auch gekündigt werden. "In diesem Fall müssen die Sparer jedoch die staatlichen Zulagen zurückzahlen", sagt Gernt.
Angesammeltes Geld kann entnommen werden
Angespartes Geld kann nach dem neuen Gesetz aus einem Riester-Vertrag komplett entnommen werden, um schneller eine Wohnung oder ein Haus für den Eigenbedarf kaufen zu können. Bis zu 100 Prozent des angesammelten, steuerlich geförderten Vermögens zur Altersvorsorge können für eine im Inland selbst genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Anders als bisher müssen Berechtigte das Geld nicht vor Beginn der Rente zurückzahlen. Zudem sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die für Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen können komplett für die Abzahlung von Darlehen verwandt werden.
Wahl zwischen nachgelagerter und Einmalbesteuerung
Zu Beginn der Auszahlungsphase im Alter besteht ein einmaliges Wahlrecht: Förderberechtigte können zwischen der jährlich nachgelagerten Besteuerung und einer Einmalbesteuerung entscheiden. Wenn der geförderte Wohneigentümer die Steuerlast auf einen Schlag begleicht, erhält er einen Rabatt. In diesem Fall werden 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz belastet. Alternativ kann die Besteuerung über mehrere Jahre gestreckt werden. Missbrauch der Einmalbesteuerung im Zuge eines Immobilienverkaufs soll mit einer entsprechenden Nachversteuerungsregel verhindert werden.
Wohnungsbauprämie neu geregelt
Auch die Wohnungsbauprämie wurde neu gefasst. Auf die Zulage von bis zu 45 Euro im Jahr zu einem Bausparvertrag soll nur noch Anspruch haben, wer den Betrag für Immobilienzwecke ausgibt. Auch hier kommt die Koalition jungen Menschen entgegen. Sie dürfen das Geld nach sieben Jahren zweckwidrig verwenden, wenn sie bei Vertragsabschluss noch nicht 25 Jahre alt waren.
Bildquelle: Rolf von Melis, Pixelio
Autor(en): Susanne Niemann