Für viele Deutsche ist das Ausland mehr als nur ein Reiseziel. Allein im Jahr 2006 sind über 155.000 Deutsche ins Ausland gezogen. Das sind gut fünfzig Prozent mehr als noch vor fünfzehn Jahren. Doch oft entwickelt sich das Leben unter Palmen nicht so rosig, wie in den Träumen der Auswanderer. Das gilt vor allem für Versicherungsverpflichtungen und Rentenansprüche, berichtet die Swiss Life.
Ohne die richtigen Informationen, kann der Umzug in die Ferne fatale Folgen haben. Jeder, der einen größeren Teil seines Berufslebens im Ausland verbringt, sollte der Swiss Life zufolge schon vorab wissen, ob seine Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung im Ausland angerechnet werden. Gleiches gilt für den Ruhestand. Soll er in einem anderen Land genossen werden, ist es wichtig, schon im Vorfeld die finanzielle Absicherung zu klären.
Beispiel Riester: "Wer im Alter seinen Hauptwohnsitz in die Ferne verlegt, muss staatliche Förderungen im Rahmen der Riester-Rente unverzinst zurückzahlen", erklärt Riester-Experte Gert Wagner von Swiss Life. "Ganz anders ist es bei der Rürup-Rente. Diese kann förderunschädlich auch ins Ausland überwiesen werden."
Darüber hinaus sei es ratsam, noch vor dem Ortswechsel über eine private Rentenversicherung sowie über eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Da alle namhaften Versicherer ihre Leistungen weltweit auszahlten, sei man mit einer privaten Versicherung weitgehend unabhängig von den Sozialleistungen im Ausland.
Weitere Tipps und Informationen gibt es unter .
Ohne die richtigen Informationen, kann der Umzug in die Ferne fatale Folgen haben. Jeder, der einen größeren Teil seines Berufslebens im Ausland verbringt, sollte der Swiss Life zufolge schon vorab wissen, ob seine Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung im Ausland angerechnet werden. Gleiches gilt für den Ruhestand. Soll er in einem anderen Land genossen werden, ist es wichtig, schon im Vorfeld die finanzielle Absicherung zu klären.
Beispiel Riester: "Wer im Alter seinen Hauptwohnsitz in die Ferne verlegt, muss staatliche Förderungen im Rahmen der Riester-Rente unverzinst zurückzahlen", erklärt Riester-Experte Gert Wagner von Swiss Life. "Ganz anders ist es bei der Rürup-Rente. Diese kann förderunschädlich auch ins Ausland überwiesen werden."
Darüber hinaus sei es ratsam, noch vor dem Ortswechsel über eine private Rentenversicherung sowie über eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Da alle namhaften Versicherer ihre Leistungen weltweit auszahlten, sei man mit einer privaten Versicherung weitgehend unabhängig von den Sozialleistungen im Ausland.
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Autor(en): Angelika Breinich-Schilly