Ab dem 1. Juli 2015 erhöhen sich die gesetzlichen Renten in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent, in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent. Mit der Rentenerhöhung, die das Kabinett beschlossen hat, erhalten 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner mehr Geld.
Zum 1. Juli 2015 beträgt der neue Rentenwert - in Euro für einen Entgeltpunkt - in den alten Ländern 29,21 Euro (Bislang 28,61 Euro). Für die neuen Länder steigt dieser Wert von 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Ost- und Westrente gleichen sich damit weiter an. Der aktuelle Rentenwert klettert in den neuen Ländern von 92,2 Prozent auf 92,6 Prozent des Westwerts.
Nachhaltigkeitsfaktor greift dieses Jahr nicht
Da Löhne und Gehälter 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 2,08 Prozent in den alten Bundesländern und um 2,50 Prozent in den neuen Bundesländern gestiegen sind, steigen die Renten: um 2,1 Prozent im Westen und um 2,5 Prozent im Osten. Der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern und beeinflusst die Rentenhöhe ebenfalls. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassung leicht um 0,01 Prozent. Außerdem fließt die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung ein. In diesem Jahr wirkt sich dieser Faktor aber nicht aus, weil es 2014 keine Beitragssatzänderung gegenüber 2013 gab.
Auch der allgemeine Rentenwert (West und Ost) in der Alterssicherung der Landwirte verändert sich zum 1. Juli 2015 im gleichen Maße wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Daneben wird die Anpassung der aktuellen Rentenwerte noch auf die laufenden Geldleistungen und das Pflegegeld der Unfallversicherung übertragen.
Auch Versorgungsbezüge steigen
Zum 1. Juli 2015 werden sowohl in allen Bundesländern die Versorgungsbezüge um 2,10 Prozent erhöht. Dies betrifft rund 184.000 Berechtigte. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten.
Traditionell wird die Rente am 1. Juli angepasst. Dies geht zurück auf das Jahr 1957. Damals gab es eine Rentenreform, mit der sich die gesetzliche Rentenversicherung umstrukturierte. Mit dem Reformgesetz wurden die Renten an die Entwicklung von Bruttolöhnen und -gehältern gekoppelt.
Quelle: Bundesregierung
Bildquelle: © Oliver Berg/dpa
Zum 1. Juli 2015 beträgt der neue Rentenwert - in Euro für einen Entgeltpunkt - in den alten Ländern 29,21 Euro (Bislang 28,61 Euro). Für die neuen Länder steigt dieser Wert von 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Ost- und Westrente gleichen sich damit weiter an. Der aktuelle Rentenwert klettert in den neuen Ländern von 92,2 Prozent auf 92,6 Prozent des Westwerts.
Nachhaltigkeitsfaktor greift dieses Jahr nicht
Da Löhne und Gehälter 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 2,08 Prozent in den alten Bundesländern und um 2,50 Prozent in den neuen Bundesländern gestiegen sind, steigen die Renten: um 2,1 Prozent im Westen und um 2,5 Prozent im Osten. Der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern und beeinflusst die Rentenhöhe ebenfalls. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassung leicht um 0,01 Prozent. Außerdem fließt die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung ein. In diesem Jahr wirkt sich dieser Faktor aber nicht aus, weil es 2014 keine Beitragssatzänderung gegenüber 2013 gab.
Auch der allgemeine Rentenwert (West und Ost) in der Alterssicherung der Landwirte verändert sich zum 1. Juli 2015 im gleichen Maße wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Daneben wird die Anpassung der aktuellen Rentenwerte noch auf die laufenden Geldleistungen und das Pflegegeld der Unfallversicherung übertragen.
Auch Versorgungsbezüge steigen
Zum 1. Juli 2015 werden sowohl in allen Bundesländern die Versorgungsbezüge um 2,10 Prozent erhöht. Dies betrifft rund 184.000 Berechtigte. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten.
Traditionell wird die Rente am 1. Juli angepasst. Dies geht zurück auf das Jahr 1957. Damals gab es eine Rentenreform, mit der sich die gesetzliche Rentenversicherung umstrukturierte. Mit dem Reformgesetz wurden die Renten an die Entwicklung von Bruttolöhnen und -gehältern gekoppelt.
Quelle: Bundesregierung
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Autor(en): versicherungsmagazin.de