Der Gesetzgeber plant die Rente mit 63. Doch wie gehen die betroffenen Versicherten damit um, dass ihre Lebensversicherung oft erst mit 65 fällig wird? Und welche Ratschläge geben Berater in diesen Fällen? Eine Kurzumfrage gibt Auskunft.
„Der Kunde hat ganz flexible Optionen“, heißt es bei der Huk-Coburg. Verträge, die mit 65 auslaufen, könnten offen abgerufen werden. Das heißt, dass eine vorzeitige Auszahlung ab 63. Lebensjahr möglich sei. Bei Neuverträgen von Rentenversicherungen habe man die Option des flexiblen Rentenbeginns eingebaut. Hier könne der Betroffene zwischen dem 60. Lebensjahr und dem 75. Lebensjahr die Rente flexibel abrufen.
Kunden können beispielsweise ab einem Zeitraum von fünf Jahren vor der eigentlichen Beginnphase Rentenleistungen oder Kapitalauszahlungen ohne Nachteile in Anspruch nehmen, heißt es auch beim Axa-Konzern. Die verkürzte Laufzeit führe allerdings zu reduzierten Vertragsleistungen.
Vorzeitige Kündigung nicht ratsam
Nicht ratsam sei die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung, warnt die Allianz. Sie könne mit erheblichen Nachteilen verbunden sein, beispielsweise mit dem Verlust von Versicherungsschutz, Verrentungsrecht, künftiger Überschussbeteiligung, etwaigen Zulagen sowie steuerlichen Vorteilen je nach Laufzeit und Alter.
Die Leistungen aus Lebensversicherungen würden zu einem großen Teil auch zum 55. Lebensjahr oder 60. Lebensjahr ausgezahlt, da man früher von einem anderen Renteneintritt ausgegangen sei, heißt es bei der Debeka. Nur rund ein Viertel der Lebensversicherungskunden des Unternehmens hätten ihr Auszahlungsalter in den nächsten Jahren ab dem 65. Lebensjahr.
Entsteht tatsächlich eine Lücke?
„Es ist fraglich, ob für Versicherte wirklich eine Lücke entsteht, da schon heute der tatsächliche Rentenbeginn in Deutschland unterhalb des gesetzlichen Rentenalters liegt“, betont die Ergo-Versicherungsgruppe. So erhöhte sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter der Männer 2012 von 60,9 Jahren auf 61,2 Jahre. Frauen gingen mit 61 (2011: 60,8) Jahren in Rente.
„Viele Lebensversicherungen werden auch schon früher ausbezahlt, denn die steuerermäßigte Behandlung der Erträge ist mit 60 Jahren beziehungsweise 62 Jahren möglich“, heißt es bei der Allianz. Viel wichtiger: Bei der Entscheidung über eine Rente mit 63 – so diese denn getroffen werden kann – stelle sich grundsätzlich die Frage, ob die dann zu erwartende Rente reiche, ob ein zusätzliches Einkommen nötig sei und ob eine eventuell entstehende finanzielle Lücke zeitlich überbrückt werden könne.
Bildquelle: GDV
„Der Kunde hat ganz flexible Optionen“, heißt es bei der Huk-Coburg. Verträge, die mit 65 auslaufen, könnten offen abgerufen werden. Das heißt, dass eine vorzeitige Auszahlung ab 63. Lebensjahr möglich sei. Bei Neuverträgen von Rentenversicherungen habe man die Option des flexiblen Rentenbeginns eingebaut. Hier könne der Betroffene zwischen dem 60. Lebensjahr und dem 75. Lebensjahr die Rente flexibel abrufen.
Kunden können beispielsweise ab einem Zeitraum von fünf Jahren vor der eigentlichen Beginnphase Rentenleistungen oder Kapitalauszahlungen ohne Nachteile in Anspruch nehmen, heißt es auch beim Axa-Konzern. Die verkürzte Laufzeit führe allerdings zu reduzierten Vertragsleistungen.
Vorzeitige Kündigung nicht ratsam
Nicht ratsam sei die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung, warnt die Allianz. Sie könne mit erheblichen Nachteilen verbunden sein, beispielsweise mit dem Verlust von Versicherungsschutz, Verrentungsrecht, künftiger Überschussbeteiligung, etwaigen Zulagen sowie steuerlichen Vorteilen je nach Laufzeit und Alter.
Die Leistungen aus Lebensversicherungen würden zu einem großen Teil auch zum 55. Lebensjahr oder 60. Lebensjahr ausgezahlt, da man früher von einem anderen Renteneintritt ausgegangen sei, heißt es bei der Debeka. Nur rund ein Viertel der Lebensversicherungskunden des Unternehmens hätten ihr Auszahlungsalter in den nächsten Jahren ab dem 65. Lebensjahr.
Entsteht tatsächlich eine Lücke?
„Es ist fraglich, ob für Versicherte wirklich eine Lücke entsteht, da schon heute der tatsächliche Rentenbeginn in Deutschland unterhalb des gesetzlichen Rentenalters liegt“, betont die Ergo-Versicherungsgruppe. So erhöhte sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter der Männer 2012 von 60,9 Jahren auf 61,2 Jahre. Frauen gingen mit 61 (2011: 60,8) Jahren in Rente.
„Viele Lebensversicherungen werden auch schon früher ausbezahlt, denn die steuerermäßigte Behandlung der Erträge ist mit 60 Jahren beziehungsweise 62 Jahren möglich“, heißt es bei der Allianz. Viel wichtiger: Bei der Entscheidung über eine Rente mit 63 – so diese denn getroffen werden kann – stelle sich grundsätzlich die Frage, ob die dann zu erwartende Rente reiche, ob ein zusätzliches Einkommen nötig sei und ob eine eventuell entstehende finanzielle Lücke zeitlich überbrückt werden könne.
Bildquelle: GDV
Autor(en): Oskar M. Metzger