Rentenpaket: Bundesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung

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Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihre bisherigen Einschätzungen zu den Mehrausgaben durch das Rentenpaket zu ändern. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin heißt es auch, dass es derzeit noch keinen genauen Zeitplan zur Umsetzung der "solidarischen Lebensleistungsrente" gebe.

Verschiedene Vertreter der Bundesregierung haben sich bereits mit Forderungen zur Reform der Alterssicherung öffentlich geäußert.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (so genannte Rentenpaket) am 1. Juni 2014 zeigten sich die Koalitionäre jedoch uneinig, weitere Gesetzesvorhaben in der Rentenpolitik auf den Weg zu bringen. Das Rentenpaket beinhaltete neben der Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um zwölf Monate (so genannte Mütterrente) und der modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte (so genannte Rente ab 63) auch geringe Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den
Leistungen für Rehabilitation.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht Ungleichgewicht bei Rentenpaket
Von Anbeginn stand das Rentenpaket vor allem deshalb in der Kritik, weil es falsche Prioritäten setzte und zulasten der Personengruppen ging, die es eigentlich am nötigsten haben so die Abgeordneten von Bündnis 90/die Grünen. Die erste Auswertung nach einem Jahr Rentenpaket bestätigte nach deren Auffassung diese Schieflage. Zugleich stand auch die Finanzierung aus den Mitteln der Rentenkasse, also durch die Rentner sowie durch die Beitragszahler, stark in der Kritik.

Allein die Kosten der Mütterrente beliefen sich 2015 auf rund 6,7 Milliarden Euro. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rentendebatte ist es an der Zeit, eine Bilanz der bisherigen Rentenpolitik der Großen Koalition zu ziehen.

Die Fraktion konfrontiert die Bundesregierung unter anderem mit nachfolgenden Fragen. Die Bundesregierung liefert Antworten.

1) Wie viele Personen profitieren seit dem 1. Juli 2014 von der Mütterrente, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für diese Leistung?

Nach den aktuellen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (Rentenbestand am 31. Dezember 2015) leistete die gesetzliche Rentenversicherung am Stichtag 9,6 Millionen Renten bzw. Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz, die Zeiten der Kindererziehung für Kinder mit Geburt vor 1992 enthalten. Angaben zu den Kosten sind in den Statistiken nicht enthalten, da die
den Kindererziehungsleistungen zugrunde liegende Anzahl der Kinder nicht erfasst wird. Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, dass die im Gesetzentwurf genannte Kostenschätzung zutreffend ist.

2) Wie lange und in welcher Größenordnung sind auch über das Jahr 2030 hinaus Ausgaben durch die so genannte Mütterrente zu erwarten?
Ausweislich des Gesetzentwurfs sinken die jährlichen Kosten der „Mütterrente“ langsam aber kontinuierlich bis auf 6,1 Milliarden Euro im Jahr 2030 ab (Werte des Jahres 2014 einschließlich Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner). Die jüngsten Mütter mit Geburten vor 1992 werden Mitte der 2030er Jahre in Rente gehen. Von diesem Zeitpunkt an wird sich der Rückgang der jährlichen Kosten beschleunigen, da es keine Neuzugänge mehr geben wird.

3) Wie viele Personen haben nach Inkrafttreten des Rentenpakets die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen?
Nach einer Sonderauswertung des Rentenzugangs 2014 durch die Deutsche Rentenversicherung weisen im Rentenzugang 2014 136 232 Personen (Männer West: 70 453, Männer Ost: 26 272, Frauen West: 27 436 und Frauen Ost 12 071) einen aktuellen Rentenbeginn ab dem 1. Juli 2014 in der Rentenart Altersrente
für besonders langjährig Versicherte (,,Rente ab 63") auf. Für den Rentenzugang 2015 ergeben sich folgende Zahlen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 274 287 Personen (Männer West: 122 663, Männer Ost: 33 286, Frauen West: 79 890 und Frauen Ost 32 448). Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass hierbei auch Personen enthalten sind, die im Alter 65 (und älter) in diese
Leistungsart zugegangen sind, was schon vor der Neuregelung möglich war. Etwa drei Viertel der Zugänge erfolgte im 63. Lebensjahr.

4) Wie hoch ist die Durchschnittsrente der Personen, die bereits heute abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind?

Nach einer Sonderauswertung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung beträgt der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aller Altersrentenzugänge 2014, die mit 63 Jahren und ohne Abschläge zugegangen sind,1.147 Euro (Männer: 1 239 Euro, Frauen: 947 Euro). Der aktuelle Wert für Zugänge in 2015 beträgt für die gleich abgegrenzte Fallgruppe 1 145 Euro (Männer: 1 275 Euro, Frauen: 974 Euro).

5) Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten der durch das Rentenpaket beschlossenen Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Mitteln für Rehabilitation?
In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung werden nur die tatsächlichen Rentenhöhen der Erwerbsminderungsrenten erfasst. Wie hoch die jeweiligen Renten nach dem alten Recht ausgefallen wären, wird nicht erfasst. Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, dass die im Gesetzentwurf genannte Kostenschätzung zutreffend ist. Bei den Kosten der Leistungen zur Teilhabe ist anzumerken, dass das erhöhte Budget in den Jahren 2014 und 2015 nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

Textquelle: Deutscher Bundestag; Bildquelle: ©Franz Fluegl /fotolia

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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